Hallo zusammen,
ich beziehe Rente, habe aber die Regelarbeitszeit noch nicht erreicht. Ich verdiene bis 31.03.2019 ca. 6.000 Euro. Somit ist meine Hinzuverdienstgrenze fast ausgeschöpft. Ein Kollege meint nun, dass ich mit einem Minijob weitermachen kann, da die 450 Euro SV-frei sind und somit beim Hinzuverdienst nicht berücksichtigt werden.
Stimmt das?
Vielen Dank für eine Antwort
15.01.2019, 17:35
von
Torsten
15.01.2019, 18:15
von
Rentenversteher
Hallo, nein das stimmt leider nicht. Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung, egal ob Versicherungspflichtig oder nicht, zählt als Einkommen welches sls Hinzuverdienst gilt und damit auf die Hinzuverdienstgrenze angerechnet wird.
Lg
15.01.2019, 20:05
von
Kaiser
Zitiert von: Torsten
Hallo zusammen,
ich beziehe Rente, habe aber die Regelarbeitszeit noch nicht erreicht. Ich verdiene bis 31.03.2019 ca. 6.000 Euro. Somit ist meine Hinzuverdienstgrenze fast ausgeschöpft. Ein Kollege meint nun, dass ich mit einem Minijob weitermachen kann, da die 450 Euro SV-frei sind und somit beim Hinzuverdienst nicht berücksichtigt werden.
Stimmt das?
Vielen Dank für eine Antwort
ich beziehe Rente, habe aber die Regelarbeitszeit noch nicht erreicht. Ich verdiene bis 31.03.2019 ca. 6.000 Euro. Somit ist meine Hinzuverdienstgrenze fast ausgeschöpft. Ein Kollege meint nun, dass ich mit einem Minijob weitermachen kann, da die 450 Euro SV-frei sind und somit beim Hinzuverdienst nicht berücksichtigt werden.
Stimmt das?
Vielen Dank für eine Antwort
Hat der Kollege seine Erkenntnisse von seinem Frisör? Einfach lächerlich. Auch die 450 € gelten als Hinzuverdienst.
16.01.2019, 12:04
Experten-Antwort