Minjob - Hinzuverdienstgrenze

von
Torsten

Hallo zusammen,
ich beziehe Rente, habe aber die Regelarbeitszeit noch nicht erreicht. Ich verdiene bis 31.03.2019 ca. 6.000 Euro. Somit ist meine Hinzuverdienstgrenze fast ausgeschöpft. Ein Kollege meint nun, dass ich mit einem Minijob weitermachen kann, da die 450 Euro SV-frei sind und somit beim Hinzuverdienst nicht berücksichtigt werden.
Stimmt das?
Vielen Dank für eine Antwort

von
Rentenversteher

Hallo, nein das stimmt leider nicht. Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung, egal ob Versicherungspflichtig oder nicht, zählt als Einkommen welches sls Hinzuverdienst gilt und damit auf die Hinzuverdienstgrenze angerechnet wird.
Lg

von
Kaiser

Zitiert von: Torsten
Hallo zusammen,
ich beziehe Rente, habe aber die Regelarbeitszeit noch nicht erreicht. Ich verdiene bis 31.03.2019 ca. 6.000 Euro. Somit ist meine Hinzuverdienstgrenze fast ausgeschöpft. Ein Kollege meint nun, dass ich mit einem Minijob weitermachen kann, da die 450 Euro SV-frei sind und somit beim Hinzuverdienst nicht berücksichtigt werden.
Stimmt das?
Vielen Dank für eine Antwort

Hat der Kollege seine Erkenntnisse von seinem Frisör? Einfach lächerlich. Auch die 450 € gelten als Hinzuverdienst.

Experten-Antwort

Hallo Torsten,

such die Verdienste aus einem Minijob werden bei der Prüfung der Hinzuverdienstgrenze vor Erreichen der Regelaltersgrenze berücksichtigt. Die Auskunft Ihres Kollegen ist leider nicht zutreffend.

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