Guten Morgen mwk1001,
aus Ihrer Frage ist leider nicht eindeutig erkennbar, ob Sie bei einer Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sind. Wenn ja, ist die Zahlung von freiwilligen Beiträgen unter Umständen entbehrlich, da Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit bei der Wartezeit von 35 Jahren berücksichtigt werden.
Bitte klären Sie in einem Beratungsgespräch mit dem zuständigen RV-Träger, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegen. Gleichzeitig kann Ihnen dann erläutert werden, ob eine entstandene oder gerade entstehende "Lücke" in Ihrem Versicherungsverlauf durch freiwillige Beiträge geschlossen werden kann.