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Experten-Antwort

Mischbetrieb und freiwillige Rentenversicherung

von Nici17.02.2016 | 10:44
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Hallo! Ich habe folgende Frage, mein Mann ist damals aus der freiwilligen Versicherung raus, da er kein reiner Handwerksbetrieb ist, sondern ein Mischbetrieb (Handel und Handwerk). Unseres Wissens nach, hätte er als reiner Handwerker noch 9 Jahre in die Vers. einzahlen müssen, und das mit Höchstbeiträgen. Meine Frage: Kann er sich freiwillig als Mischbetrieb versichern lassen? Auch mit einer geringen Beitragszahlung, auch wenn er noch nicht die 18 Jahre Pflichtversicherung hinter sich hat? Über eine klärende Antwort freue ich mich!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nici,

sofern keine Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden, kann ein Antrag auf freiwillige Beitragszahlung gestellt werden. Die Höhe der Beiträge kann zwischen Mindest- und Höchstbeitrag frei gewählt werden. Der Mindestbeitrag liegt zurzeit bei mtl. 84,15 EUR und der Höchstbeitrag bei mtl. 1.159,40 EUR.

Die freiwillige Beitragszahlung ist unabhängig davon zulässig, ob bereits 18 Jahre Pflichtbeitragszahlung vorliegen. Diese Tatsache spielt nur im Zusammenhang mit der Handwerkerpflichtversicherung eine Rolle.

Bezüglich der zu erwartenden Steigerung der Rente durch freiwillige Beitragszahlungen, empfehlen wir Ihnen, eine Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung aufzusuchen.

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