Hallo Nici,
sofern keine Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden, kann ein Antrag auf freiwillige Beitragszahlung gestellt werden. Die Höhe der Beiträge kann zwischen Mindest- und Höchstbeitrag frei gewählt werden. Der Mindestbeitrag liegt zurzeit bei mtl. 84,15 EUR und der Höchstbeitrag bei mtl. 1.159,40 EUR.
Die freiwillige Beitragszahlung ist unabhängig davon zulässig, ob bereits 18 Jahre Pflichtbeitragszahlung vorliegen. Diese Tatsache spielt nur im Zusammenhang mit der Handwerkerpflichtversicherung eine Rolle.
Bezüglich der zu erwartenden Steigerung der Rente durch freiwillige Beitragszahlungen, empfehlen wir Ihnen, eine Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung aufzusuchen.