Mischproblem EM/63er Rente/Heilungsbewährung

von
Katarina

Herr A. erkrankte 2009 an Krebs.
Anfang 2010 erhielt er auf Antrag den GdB 50.
Der SBA weist Frist bis 06/2014 aus.
Wegen Geburtsjahr 1949 und Erfüllung aller Voraussetzungen konnte er ab 07/2012 (mit 63) in abschlagsfreie Altersrente gehen.
Anfang 2014 erklärt sein Arzt auf Anfrage des V-Amtes die Heilung.
Anfang 02/2014 will das V-Amt den GdB aufheben. Anhörung ist möglich.
Herr A. könnte aber erst ab 10/2014 in abschlagsfreie Regelaltersrente gehen.

Fragen:
1.Zahlt die DRV ab 02/2014 gar keine Rente mehr ab Bescheid des V-Amtes?
2. ist ein neuer Rentenantrag nötig? oder
3.berechnet die DRV automatisch die Abschläge, die dann lebenslang bleiben?
Vielen Dank im Voraus

von
ich

Hallo Katarina,

keine Sorge, da wird seitens der DRV gar nichts passieren.

Um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu beziehen, muss man zu Beginn der Rente schwerbehindert sein.

Alle Änderungen nach Beginn der Altersrente sind nicht relevant. Auch der komplette Wegfall der Schwerbehinderung ist egal.

Einzige Ausnahme: Das Versorgungsamt würde den Schwerbehindertenbescheid rückwirkend zu 06/2012 aufheben und das glaube ich wird kaum passieren.
Selbst in diesem extremen Fall gilt die folgende Regelung zumindest analog:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Inhalt/6_Wir_ueber_uns/01_infos_zum_unternehmen/03_unternehmensprofil/012_selbstverwaltung/03_verbindliche_entscheidungen/2012/20121114_vertrauensschutz.html

Die Rechtsvorschrift für die Rente ist übrigens § 236 a SGB VI:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236a.html

ich

von
Onkel Otto

Ein GdB ist übrigens für eine EM-Rente auch nicht zwingend notwendig.

von
ich

Zitiert von: Onkel Otto

Ein GdB ist übrigens für eine EM-Rente auch nicht zwingend notwendig.

Hallo Onkel Otto,

von einer EM- Rente war übrigens auch gra nicht die Rede:

"...in abschlagsfreie Altersrente gehen.""""

ich

von
Onkel Otto

Zitiert von: ich

Zitiert von: Onkel Otto

Ein GdB ist übrigens für eine EM-Rente auch nicht zwingend notwendig.

Hallo Onkel Otto,

von einer EM- Rente war übrigens auch gra nicht die Rede:

"...in abschlagsfreie Altersrente gehen.""""

ich

Ups....mea Culpa !

von
Katarina

Herzlichen Dank, das ist doch beruhigend.
Nein, der extreme Ausnahmefall mit der rückwirkend aufgehobenen Schwerbehinderung trifft nicht zu.
Dann ist es eigentlich auch überflüssig, die Anhörung noch zu schreiben, oder?
Herr A kann doch keine weiteren Sachverhalte beibringen, die etwas ändern würden.

Experten-Antwort

Dem Beitrag von ich kann ich nur zustimmen. Da A bereits eine abschlagsfreie Altersrente bekommt, bewirkt die Änderung der Schwerbehinderung nach dem Rentenbeginn nichts negatives mehr.

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