Herr A. erkrankte 2009 an Krebs.
Anfang 2010 erhielt er auf Antrag den GdB 50.
Der SBA weist Frist bis 06/2014 aus.
Wegen Geburtsjahr 1949 und Erfüllung aller Voraussetzungen konnte er ab 07/2012 (mit 63) in abschlagsfreie Altersrente gehen.
Anfang 2014 erklärt sein Arzt auf Anfrage des V-Amtes die Heilung.
Anfang 02/2014 will das V-Amt den GdB aufheben. Anhörung ist möglich.
Herr A. könnte aber erst ab 10/2014 in abschlagsfreie Regelaltersrente gehen.
Fragen:
1.Zahlt die DRV ab 02/2014 gar keine Rente mehr ab Bescheid des V-Amtes?
2. ist ein neuer Rentenantrag nötig? oder
3.berechnet die DRV automatisch die Abschläge, die dann lebenslang bleiben?
Vielen Dank im Voraus