Dem Beitrag von ich kann ich nur zustimmen. Da A bereits eine abschlagsfreie Altersrente bekommt, bewirkt die Änderung der Schwerbehinderung nach dem Rentenbeginn nichts negatives mehr.
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Dem Beitrag von ich kann ich nur zustimmen. Da A bereits eine abschlagsfreie Altersrente bekommt, bewirkt die Änderung der Schwerbehinderung nach dem Rentenbeginn nichts negatives mehr.
Ups....mea Culpa !Ein GdB ist übrigens für eine EM-Rente auch nicht zwingend notwendig.Hallo Onkel Otto, von einer EM- Rente war übrigens auch gra nicht die Rede: "...in abschlagsfreie Altersrente gehen."""" ich
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