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Experten-Antwort

Missglückter Arbeitsversuch

von Marianne Lütgens22.05.2013 | 16:32
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Seit Monaten habe ich Probleme mit der DRV: Ich wurde zwangsverrentet, habe Widersprüche eingelegt 1. gegen die Aufhebung meiner Teilrente und 2. die Vollverrentung. Dem Widerspruch bez. der Teilrente hat man statt gegeben, der gegen die volle Erwerbsminderung läuft noch, und zwar deswegen, weil man meine letzte Beschäftigung für einen "missglückten Arbeitsversuch" halten möchte. Habe ich nicht Recht dami, dass ein solcher nur bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis nach längerer Krankheit aufgrund eines Wiedereingliederungsplans etc. und im beiderseitigem Einvernehmen AN/AG erfolgen kann? Bei mir war es nicht so. Ich hatte mir einen neuen Job auf dem freien Arbeitsmarkt gesucht. Das Arbeitsverhältnis endete aus diversen Gründen innerhalb der Probezeit, nicht jedoch aus gesundheitlichen. Die RV will mich jetzt zwingen, eine EInverständniserklärung abzugeben, damit sie sich mit meinem ehemaligen AG in Verbindung setzen kann, um dies zu prüfen. Ich bin der Meinung, dass dies unötig ist, denn es lag ja kein missglückter Arbeitsversuch vor. Ausserdem ist meine sog. "Rente" so niedrig, dass ich hiervon "nicht leben" kann und ich auch deswegen keine weitere monatelange Verzögerung mehr möchte. Über "sachdienliche Hinweise" - :-) - würde ich mich sehr freuen - denn mir geht langsam der Verstand flöten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da Sie sich im laufenden Widerspruchsverfahren befinden, kann eine rechtliche Wertung in diesem Forum nicht erfolgen. Selbstverständlich sind zur Prüfung des Widerspruches entsprechende Anfragen , z.B. bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber erforderlich. Ob dies nötig oder unnötig ist, beurteilt nur Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger. Im übrigen stimme ich dem Beitrag von KSC zu. Ganz verständlich sind Ihre Aussagen nicht. Eine „Zwangsverrentung “ gibt es nicht. Alles hat einen rechtlichen Hintergrund. Ob der Ihnen gefällt, ist eine ganz andere Frage. Weitere Anfragen richten Sie bitte direkt an Ihren Rentenversicherungsträger

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5 Antworten

KSCam 22.05.2013 | 17:36
Verstehe ich Sie recht, dass die DRV Sie für voll erwerbsgemindert hält, Sie das aber nicht so sehen? Dann wäre es ja das einfachste einen Job anzunehmen, zu arbeiten und damit zu beweisen, dass Sie arbeiten können. In dieser Variante bestreiten Sie Ihre Lebensführung durch Ihre Arbeit und steigern durch die Beiträge die spätere Rente. Oder gehts darum, nur deshalb keine Rente zu wollen, weil das Krankengeld deutlich höher ist und Sie das höhere Krankengeld ausschöpfen wollen?
Otto N.am 22.05.2013 | 17:44
Warum verzichten Sie nicht ganz einfach auf Ihre Rente, wenn Sie die nicht wollen? Postkarte genügt.....
Ramonam 22.05.2013 | 17:53
Mensch geh arbeiten dann ist doch alles erledigt.
Jockelam 23.05.2013 | 08:38
Ich verstehe ihr Problem nicht. Teilen Sie der DRV mit, dass Sie die Rente nicht möchten und gut ist. Im übrigen wird in Deutschland niemand "zwangsverrentet".
Najaam 23.05.2013 | 13:17
"Ob dies nötig oder unnötig ist, beurteilt nur Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger. " "Ob der Ihnen gefällt, ist eine ganz andere Frage." Jawoll, Herr Oberrentenversicherungsmitarbeiter. Bitte wegtreten zu dürfen.
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