Seit Monaten habe ich Probleme mit der DRV: Ich wurde zwangsverrentet, habe Widersprüche eingelegt 1. gegen die Aufhebung meiner Teilrente und 2. die Vollverrentung.
Dem Widerspruch bez. der Teilrente hat man statt gegeben, der gegen die volle Erwerbsminderung läuft noch, und zwar deswegen, weil man meine letzte Beschäftigung für einen "missglückten Arbeitsversuch" halten möchte.
Habe ich nicht Recht dami, dass ein solcher nur bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis nach längerer Krankheit aufgrund eines Wiedereingliederungsplans etc. und im beiderseitigem Einvernehmen AN/AG erfolgen kann?
Bei mir war es nicht so. Ich hatte mir einen neuen Job auf dem freien Arbeitsmarkt gesucht. Das Arbeitsverhältnis endete aus diversen Gründen innerhalb der Probezeit, nicht jedoch aus gesundheitlichen.
Die RV will mich jetzt zwingen, eine EInverständniserklärung abzugeben, damit sie sich mit meinem ehemaligen AG in Verbindung setzen kann, um dies zu prüfen.
Ich bin der Meinung, dass dies unötig ist, denn es lag ja kein missglückter Arbeitsversuch vor.
Ausserdem ist meine sog. "Rente" so niedrig, dass ich hiervon "nicht leben" kann und ich auch deswegen keine weitere monatelange Verzögerung mehr möchte.
Über "sachdienliche Hinweise" - :-) - würde ich mich sehr freuen - denn mir geht langsam der Verstand flöten.