Nach Ihrer Schilderung haben Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine EM-RT erfüllt. Ob die medizinischen erfüllt sind entscheiden die Ärzte. Wenn Sie mit der Rentenhöhe nicht auskommen, muss geprüft werden, ob Sie Grundsicherung nach dem SGB II (Hartz IV) oder nach dem SGB XII (Grundsicherung bei EM) erhalten können, da dies keine Sache der Rentenversicherung ist. Aber, ob Sie das machen wollen, das können nur Sie entscheiden.