mit 57 Witwenrente

von
Miss Marple

Hallo,
was erwartet mich, wenn ich Witwenrente ca. 800 beziehe einen Tätigkeit von ca. 1000 € zzgl. Geringfügigkeit RV-pflichtig ausübe? Bestehen irgendwelche Einschränkungen? Eigene Einzahlungen für die Rente sind vorhanden. Zahlung einer Vorruhestandsrente ist ab dem 60. Lebensjahr auch möglich.

von
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Zitiert von: Miss Marple
Hallo,
was erwartet mich, wenn ich Witwenrente ca. 800 beziehe einen Tätigkeit von ca. 1000 € zzgl. Geringfügigkeit RV-pflichtig ausübe? Bestehen irgendwelche Einschränkungen? Eigene Einzahlungen für die Rente sind vorhanden. Zahlung einer Vorruhestandsrente ist ab dem 60. Lebensjahr auch möglich.


Hallo Miss Marple
Gegenfragen:
1. Witwenrente 800.- E Brutto oder Netto ?
2. aus der Tätigkeit (Selbständig oder Arbeitnehmer ?)
1000,- Brutto oder Netto und Gewinn lt. Steuerbescheid oder Lohn?
3. aus dem Minijob mit RV-Pflicht wieviel Brutto?
4. Was ist eine Vorruhestandsrente?
Mit den von ihnen gemachten Angaben kann man nichts vernünftiges berechnen. Etwas genauer bitte.

Experten-Antwort

Hallo Miss Marple,

auf die Witwenrente anzurechnende Einkommen sind unter anderem Arbeitsentgelt aus abhängiger Beschäftigung (auch aus einer geringfügigen Beschäftigung und Vorruhestandsgeld, das vom Arbeitgeber gezahlt wird) und Gewinne aus selbständiger Tätigkeit. Die Bruttoeinkünfte werden um Pauschalabzüge gekürzt und dann zu 40% auf die Witwenrente angerechnet, soweit diese "Nettoeinkünfte" den Freibetrag von zur Zeit 872,52 € übersteigen.
Beispiel:
Arbeitsentgelt brutto 1000,00 €
geringfügige rv-pflichtige Beschäftigung 450,00 €
beide Bruttobeträge werden pauschal um 40% gekürzt
anzurechnendes Einkommen wäre damit 870,00 €
Dieser Betrag liegt unter dem Freibetrag von 872,52 €. Wenn keine weiteren anzurechnenden Einnahmen vorliegen, wären diese Einkünfte nicht auf die Witwenrente anzurechnen.

Liegen die Bruttoeinnahmen zum Beispiel bei 2000,00 € monatlich, werden diese (pauschal gekürzt um 40%) in Höhe von 1200,00 € bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt. Angerechnet werden davon auf die Witwenrente 40% des den Freibetrag übersteigenden Betrages, also 1200,00 € minus 872,52 € = 372,48 € mal 40% = 130,99 €. Die Witwenrente wird dann in Höhe von 800,00 € minus 130,99 € = 669,01 € gezahlt.

von
Bille

Zu der Antwort des Experten muss man aber noch sagen, dass der Betrag von 872,52 Euro nur für den Westen von Deutschland gilt.
Im Osten beträgt der Freibetrag nur 841,90 Euro.
D.h. bei o.g. Beispiel, dass Sie bei 870€ 28,10€ zu viel verdienen und ihre Witwenrente um 40% von 28,10€ = 11,24€ gekürzt wird.

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