Mit 58 aufhören zu Arbeiten kann ich freiwillig weiter einzahlen?

von
F.Ohliger

Hallo, wir möchten mit 58 nach Thailand auswandern. Ich würde gern den Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung freiwillig weiter einzahlen.
Ist das möglich?
Vielen Dank für die Antworten.

von
W°lfgang

Hallo F.Ohliger,

als Person mit dtsch. Staatsangehörigkeit können Sie aus jedem Land der Erde freiwillige Beiträge in Ihr Rentenkonto in D einzahlen.

Über Sinn/Unsinn + Vorteile?/was bringt mir das überhaupt? /wie läuft das dann formell ab /welche Fristen sind zu beachten, informiert Sie ihre örtliche Beratungsstelle.

Gruß
w.

Experten-Antwort

Hallo, F. Ohlinger,
wie W. schon erwähnt hat, haben Sie auch bei Verzug ins Ausland die Möglichkeit freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten. In einer persönlichen oder telefonischen Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe erfahren Sie weitere Einzelheiten.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit: Mit Teilzeit im Nachteil?

Private BU-Versicherungen zahlen bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Was heißt das für Teilzeitkräfte?