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Mit 60 in Rente trotz Abmeldung bei AfA ?

von Robert5118.08.2008 | 23:03
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5 Antworten

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Hallo Bin Baujahr 1951 und seit 1966 im Berfufsleben und habe dementsprechend lückenlos Pflichtbeiträge gezahlt. Im Jahr 2003 habe ich mit meinem ehem. Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vereinbart, bzw. unterschrieben. Danach kann ich mit 60 wegen Arbeitlosigkeit in Rente. Zum 01.07.04 wurde das Arbeitsverhältnis beendet. Von da an bis 11/2004 wurde ich von einer Auffanggesellschaft betreut. Ab 12/2005 arbeitssuchend gemeldet und bis 01/2008 ALG 1 erhalten. Ab 02/2008 weiterhin arbeitssuchend gemeldet, allerdings ohne Leistungsbezug. Vor kurzem erhielt ich eine Einladung der AfA. Unter anderem wurde mir vorgeschlagen, mich bei der AfA abzumelden. Jetzt meine eigentliche Frage: Wäre es danach überhaupt noch möglich, mit 60 vorzeitig in Rente zu gehen? Könnte ich trotz Abmeldung bei der AfA die fehlenden Pflichtbeiträge mit einem Minijob und aufgestockten Beiträgen für die Rentenversicherung auffüllen? Müsste ich mich dann trotzdem mit 58 1/2 Jahren nochmals arbeitssuchend melden? Habe auf diversen Seiten schon einiges versucht zu erfahren. Allerdings sind einige Aussagen für mich etwas verwirrend.

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Robert51,

die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erhalten Sie, wenn Sie

- vor 1952 geboren sind und

- mindestens 60 Jahre alt sind,

- eine Versicherungszeit von mindestens 15 Jahren erfüllen und

- bei Beginn der Rente arbeitslos gemeldet sind ( hier der Monat, indem Sie 60 Jahre alt werden ) und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren und

- innerhalb der letzten zehn Jahre vor Beginn der Rente mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung gezahlt haben.

Bezüglich des frühestmöglichen Rentenbeginns nach dem Monat der Vollendung des 60. Lebensjahres geniessen Sie weiterhin Vertrauensschutz,

da Ihr Arbeitsverhältnis aufgrund einer vor dem 1.1.2004 erfolgten Kündigung nach dem 31.12.2003 beendet wurde.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Eine der Voraussetzungen ist in der Tat die Arbeitslosigkeit ab einem Lebensalter von 58 ½ Jahren bis zum Rentenbeginn im Umfang von 52 Wochen. Ab 59 würde die Meldung also auch langen.

Allerdings ist nur derjenige arbeitslos, der kann und will. Wenn Sie in dem Jahr nur einmal eine Woche wegen einer Grippe im Bett liegen würden und sich arbeitsunfähig melden müssten, könnten Sie eben nicht. Ihr Rentenbeginn würde sich dann schon mal um einen Monat verschieben.

Bei der Empfehlung ab 58 ½ ist die Vorsicht die Mutter der Porzellankiste.

3 Antworten

Staatsdieneram 19.08.2008 | 09:05
Hallo Robert51, um ergänzend auf Ihre Fragen zu kommen: Die nahtlose Meldung bei der BA erhält den Anspruch auf die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit, auch ohne weitere Beiträge (wenn auch ohne Bewertung!). Die 8 in 10 können Sie auch durch Aufstockung im Minijob erreichen - insofern ist aber die Meldung bei der BA für mind. 52 Wochen nach dem 58 1/2. Lj. (wieder) notwendig und muss beim Beginn der Rente noch vorliegen. Geschütztes Vertrauen liegt den Darstellungen nach vor - aber: von der DRV prüfen und ausdrücklich bestätigen lassen! Wie Sie sehen ist die Abmeldung mit Risiken verbunden, welche evtl. nicht mehr korrigiert werden können! Dass Sie mit 15 Jahren begonnen haben Beiträge zu zahlen ehrt Sie, wird vom Gesetzgeber aber nicht anerkannt! Andererseits haben Sie und Ihr letzter Arbeitgeber die öffentlichen Kassen ja nun auch im Rahmen der Möglichkeiten ausgenutzt! Können / Wollen Sie sich 18% Abschlag und ein Rentenkonto, das durch unbewertete Zeiten und/oder Minibeiträge aus Minijob weiter leidet wirklich leisten? Bleibt zu hoffen, dass Sie für keinen außer für sich selbst Vorsorge zu betreiben haben (Frau, Kinder etc.).
Robert51am 20.08.2008 | 18:21
Hallo Vielen Dank für die Antworten. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, kann man das so zusammenfassen: RV-Beitrag des Minijob aufstocken auf Pflichtbeitrag. Danach Abmeldung bei der AfA. Mit 58 1/2 bei der AfA wieder neu arbeitslos melden bis zum 60. Lebensjahr. Frühzeitig Rente beantrage und ab 60 mit Vertrauensschutz in Rente. Habe ich das so richtig verstanden? Nur der Verständniskeithalber: warum mit 58 1/2 abeitslos melden, und nicht mit 59? Ich habe mal irgendwo gelesen, daß vor dem Renteneintritt 52 Wochen Arbeitslosigkeit nachgewiesen sein müssen. @Staatsdiener Ja, ich will und kann mir das leisten! Ausserdem schreiben Sie u. a.: "Andererseits haben Sie und Ihr letzter Arbeitgeber die öffentlichen Kassen ja nun auch im Rahmen der Möglichkeiten ausgenutzt!" Ich sehe das nicht so. Wir haben die gesetzlichen Möglichkeiten in Anspruch genommen. (ohne Ausrufezeichen). Allerdings will ich das hier nicht weiter diskutieren.
Robert51am 21.08.2008 | 19:47
Hallo Vielen Dank für Ihre Antwort.
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