Hallo Robert51,
die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erhalten Sie, wenn Sie
- vor 1952 geboren sind und
- mindestens 60 Jahre alt sind,
- eine Versicherungszeit von mindestens 15 Jahren erfüllen und
- bei Beginn der Rente arbeitslos gemeldet sind ( hier der Monat, indem Sie 60 Jahre alt werden ) und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren und
- innerhalb der letzten zehn Jahre vor Beginn der Rente mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung gezahlt haben.
Bezüglich des frühestmöglichen Rentenbeginns nach dem Monat der Vollendung des 60. Lebensjahres geniessen Sie weiterhin Vertrauensschutz,
da Ihr Arbeitsverhältnis aufgrund einer vor dem 1.1.2004 erfolgten Kündigung nach dem 31.12.2003 beendet wurde.