Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

mit 60 rente, schwerbehindert 50%, grundsicherung bekommt man welche wenn man vorübergehend im ausla

von piomaus28.05.2008 | 13:58
2532 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
hallo, mein lebensgefährte hat ein grösseres problem, er ist jetzt mit 60 in rente gegangen, er ist schwerbehindert 50 %, er kann öfters für ein paar monate nach ungarn zum fischen zu einem bekannten kostenlos. jetzt hat er die grundsicherung beantrag, weil er eine sehr, sehr niedrige rente hat. sie ist ihm jetzt nur für einen monat gezahlt worden. ich verstehen es einfach nicht, die kosten, wie strom, miete u. heizung u. lebensunterhaltungskosten laufen doch weiter. man sagte ihm, weil er im moment im ausland wäre bekommt er nichts. ist das richtig. kann ich einfach nicht verstehen, weil er braucht ja weiterhin das geld. jetzt soll er, wenn er wieder zurück ist, einen neuen antrag stellen. ich habe aber im internet gelesen wörtlich "entscheidend für den anspruch auf grundsicherung ist, dass der antragssteller seinen "gewöhnlichen aufenthalt" in deutschland hat. können sie mir vielleicht weiterhelben. vielen dank.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Definiert wird der Begriff "gewöhnlicher Aufenthalt" in § 30 SGB 1. Gemaß § 30 Abs. 3 S. 2 SGB 1 hat jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Wenn das Grundsicherungsamt die Leistung eingestellt hat, wird dies schon geprüft worden sein. Sie sollten dann, nachdem Sie Ihren Aufenthalt wieder im Inland haben, den Antrag erneut stellen.

11 Antworten

Carloam 28.05.2008 | 14:06
Er kann pro Jahr 17 Wochen Ortsabwesendtheit beantragen,ist er länger weg entfallen seine Ansprüche.
Realistam 28.05.2008 | 14:13
Wenn sich Ihr Lebensgefährte tatsächlich MONATELANG in Ungarn aufhält, sollte er vielleicht dort Grundsicherungsleistungen beantragen! In Deutschland Sozialhilfe beanspruchen und im Ausland billig leben passt nämlich nicht unbedingt zusammen!
piomausam 28.05.2008 | 14:37
antowort auf realist: vielen dank für ihren beitrag aber er ist nur vorübergehend im ausland, d.h. ca. 8 wochen u. ausserdem ist das leben dort genauso teuer wie bei uns, wahrscheinlich nicht richtig informiert oder?
Schadeam 28.05.2008 | 14:51
und wieso soll der deutsche Staat per Grundsicherung dafür aufkommen, dass der gute Mann monatelang in Ungarn fischen gehen kann? Das Anspruchsdenken scheint mir da schon enorm zu sein. Eine riesige Ungerechtigkeit oder gar eine Zumutung kann ich da nicht erkennen.
Realistam 28.05.2008 | 15:02
Nun, immerhin wird er von seinem Freund kostenlos beherbergt - schrieben Sie jedenfalls - und selbstgefangene Fische können sehr schmackhaft sein!
Wolfgangam 29.05.2008 | 00:06
Hallo piomaus, Ihr Lebensgefährte hat doch (hoffentlich) Widerspruch gegen den (ablehnenden) Grundsicherungsbescheid eingelegt ?!! ...und sich das mit dem 'gewöhnlichen Aufenthalt näher begründen zu lassen. Eine Legaldefinition (gesetzliche Regelung) gibt es dazu nämlich nicht, nur gerichtliche Auslegungen. Das Grundsicherungsamt wird dann möglicherweise in Erklärungsnot kommen. Google: dauernder Aufenthalt, gewöhnlicher Aufenthalt (analog Wohnsitz), da finden Sie schon. Gruß w. PS: diverse Blockwartmeinungen andere User können unbelesen ignoriert werden ;-) PPS: Grundsicherung ...Prozesskostenhilfe wäre der nächste Schritt, um seine Rechte durchzusetzen
tischtennispiomausam 29.05.2008 | 09:43
hallo wolfgang, endlich einmal eine klare antwort u. nicht zynische bemerkungen dass tut einem schon gut, dass man ernst genommen wird u. nicht nur blah, blah. ich werde es so weitergeben. ich finde es auch nicht korrekt, wenn man ca. 2 monate nicht zu hause ist u. rentner ist u. schwerbehindert, dass man da nicht in einen urlaub fahren soll u. immer zu hause bleiben muss, schliesslich ist er ja nicht arbeitssuchend. er hat sein leben lang gearbeitet u. schwer u. wenn er eingeladen wird, warum sollte er es nicht wahrnehmen. würde ich auch machen. seine unkosten, wie miete etc. läuft ja weiter. vielen dank für die netten worte. tischtennispiomaus
Rosannaam 29.05.2008 | 10:21
Also ganz von der Hand zu weisen sind die Beiträge von @Schade und Realist trotzdem nicht. Natürlich muß kein Altersrentner den Rest seines Lebens nur in seiner Bude hocken! Aber wenn ich wüßte, dass eben nur für einen gewissen Zeitraum, den ich im Urlaub/Ausland verbringe, Grundsicherungsleistungen gezahlt werden, würde ich mich auch dran halten. Man kann im Leben einfach nicht immer alles haben. Und wenn wie Sie sagen Ihr Lebensgefährte eine sehr, sehr niedrige Rente erhält (das ist sowieso relativ zu sehen!), muß er es sich halt 3 mal überlegen, ob er sich den mehrwöchigen Aufenthalt in Ungarn leisten kann. Es ist ja nicht nur mit der kostenlosen Beherbergung abgetan. Ein Beschäftigter, der ein niedriges Einkommen hat, und vielleicht noch eine Familie davon unterstützen muß, kann auch nicht grad so wochenlang in Urlaub fahren. Oder sollte er dann für diese Zeit auch Sozialhilfe beantragen? Sofern Sie evtl. sogar mit Ihrem Lebensgefährten zusammenwohnen und sich die lfd. Kosten teilen, verstehe ich die Entscheidung des Grundsicherungsamtes erst recht. Nicht dass Sie mich falsch verstehen. Ich gönne JEDEM, ob Rentner oder Beschäftigter, einen Urlaub. Aber wenn er dann auf Kosten der Allgemeinheit geht(GruSi-Leistungen werden schließlich über Steuergelder finanziert), fehlt mir ehrlich gesagt das Verständnis. MfG Rosanna.
Wolfgangam 29.05.2008 | 16:10
Zum vertieften Nachlesen mit Beispielen/Erläuterungen: http://rvliteratur.bfa.de/bfa/xtention_index.htm Durchklicken über - RH-SGB - SGB I - § 30 Gruß w.
piomausam 29.05.2008 | 17:59
vielen dank für das rege interesse habe im internet recherchiert da steht "Entscheidend für den Anspruch auf Grundsicherung ist, dass der Antragssteller seinen "gewöhn- lichen Aufenthalt" in Deutschl. hat. Dabei ist es nicht wichtig, dass man dauerhaft an einem Ort wohnt, es muss aber auf jeden Fall erkennbar sein, dass man seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat. außerdem habe ich in erfahrung gebracht, dass es nur gerichtsurteile darüber gibt u. keinen aussagbaren §. er lebt ja nicht von sozialhilfe sondern hat sein leben lang hart gearbeitet u. ist krank geworden. 50 %. er hat ja seine rente eben halt nicht so viel. er ist nicht wie manche arbeitslose die hartz iv bekommen u. nicht mehr arbeiiten wollen. warum sollte er im rentenalter nicht einmal für ein paar wochen woanders sein. ich finde eine grundsicherung steht jedem zu der ein niedriges einkommen oder eine niedrige rente bekommt, warum soll man sich als rentner wie ein arbeitsloser abmelden, das finde ich unsinnig. dafür ist er ja in rente
Wolfgangam 29.05.2008 | 22:18
> außerdem habe ich in erfahrung gebracht, dass es nur gerichtsurteile darüber gibt u. keinen aussagbaren §. Richtig 'mäuschen' ...über den Zeitumfang gibt es in der Tat nur auslegende urteile - und die aus den oben genannten gelten für das gesamte SGB (bis auf die dort aufgeführten Ausnahmen), also auch Grundsicherung. Nur Mut, jenseits moralischer Bewertungen ...die eh nur ein subjektiver Ratgeber ohne Wert sein können. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026