mit 61 in Rente

von
Gaby

Guten Tag!
Ich, Jahrgang 1955, habe im Jahr 2016 meine
45 Berufsjahre, ohne Unterbrechung, voll.
Nun habe ich überlegt mit der Arbeit im Jahre 2016 aufzuhören und für die letzten noch 4 verbleibenden Jahre, meine bis dahin fälligen Beiträge, die eigenen sowie die Arbeit-geberanteile aus der eigenen Tasche in die Rentenkasse einzuzahlen. Ist dieses überhaupt möglich und würde ich dann auch schon eine Vollrente beziehen können.
Vielen Dank für Ihre Antwort und Gruß
Gaby

Experten-Antwort

Hallo Gaby ,

Voraussetzung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine Beitragsleistung von 45 Jahren aus versicherungspflichtiger Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit. Diese abschlagsfreie Altersrente wird frühestens mit dem Monat nach der Vollendung des 65. Lebensjahres bewilligt.
Einer freiwilligen Beitragsleistung bis zum Erreichen dieser Altersgrenze steht grundsätzlich nichts im Wege, allerdings muss dann schon vor Beginn der freiwilligen Beitragsleistung die Wartezeit von 45 Jahren (s.o.) erfüllt sein, da freiwillige Beitragszeiten bei der Prüfung der Wartezeit von 45 Jahren nicht mitzählen.

Sie sollten sich auf jeden Fall diesbezüglich in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen, ob und in welcher Höhe eine freiwillige Beitragszahlung Sinn macht oder ob Sie ggf. die Altersrente für langjährig Versicherte nach Vollendung des 63. Lebensjahres mit Abschlägen in Anspruch nehmen sollten und dann ggf. keine freiwilligen Beiträge mehr einzahlen.

Die Adressen der Beratungsstellen finden Sie unter folgendem Link:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_30567B0C355B1C672162B40FD9C7C743.cae01/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmap_node.html

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