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Experten-Antwort

Mit 62 in Rente?

von Lars04.11.2010 | 11:56
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4 Antworten

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Geb. 1951, männl., gearbeitet seit April 1968 - im Jahre 2013 dann 45 Jahre gearbeitet (ohne jegliche Unterbrechnung) – dann bin ich 62 Jahre (allerdings erst im November). So müsste ich eigentlich im April 2014 mit 62 in Rente gehen dürfen (allerdings mit 8,7% mtl. Abschlag. Sehe ich das so richtig? Beste Grüße Lars

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lars,

liegt Schwerbehinderung nicht vor, können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte nur dann mit Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch nehmen, wenn Sie vor dem 1.1.2007 eine Altersteilzeitvereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber abgeschlossen haben. Andernfalls bestimmt sich der frühest mögliche Beginn einer Altersrente mit der Vollendung des 63. Lebensjahres. Der Abschlag würde dann 8,7 % betragen.

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3 Antworten

santanderam 04.11.2010 | 12:26
Altersgrenzen in weiteren Rentenarten Neben der üblichen Regelaltersgrenze gibt es eine Reihe weiterer Renten, die die Deutsche Rentenversicherung zahlt. Auch sie sind von der Anhebung der Altersgrenzen betroffen. Langjährig Versicherte: Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1949 wird bis 2029 die Altersgrenze für die "Altersrente für langjährig Versicherte" auf 67 Jahre angehoben. Wer 35 Versicherungsjahre absolviert hat, kann diese Rente aber auch weiterhin vorzeitig erhalten - frühestens jedoch mit 63 Jahren. Dann muss man allerdings einen lebenslangen Rentenabschlag von bis zu 14,4 Prozent in Kauf nehmen (0,3 Prozent Abschlag für jeden Monat des Rentenbeginns vor der jeweils geltenden Altersgrenze).
Rentendocam 04.11.2010 | 12:57
Hallo Lars, das sehen sie leider falsch. Für sie gilt als Renteneintrittsalter das 63. Lebensjahr. Ausnahme wäre nur, wenn sie schwerbehindert wären, oder vor 2007 Altersteilzeit vereinbart hätten. Wenn diese 2 Optionen nicht zutreffen, gilt für sie das 63. Lebensjahr. Die 45 Jahre spielen für eine Rente vor dem 65. Lebensjahr keinerlei Rolle. Hierzu muss lediglich die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt sein.
Larsam 04.11.2010 | 19:41
Herzlichsten Dank für die Antworten - damit ist mir schon sehr geholfen. Beste Grüße Lars
Deutsche Rentenversicherung
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