Hallo Lars,
liegt Schwerbehinderung nicht vor, können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte nur dann mit Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch nehmen, wenn Sie vor dem 1.1.2007 eine Altersteilzeitvereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber abgeschlossen haben. Andernfalls bestimmt sich der frühest mögliche Beginn einer Altersrente mit der Vollendung des 63. Lebensjahres. Der Abschlag würde dann 8,7 % betragen.