Hallo zusammen,
habe in der Familie folgenden "Fall":
Dame ist seit dem 35 Lebensjahr mit Ehemann privat Krankenversichert und ohne Erwerb. Nun mit 62 wird sie geschieden und muss demnach ohne Einkommen ihre PKV Beiträge alleine begleichen. Sie hat einen Betrag von rd. 125000 EUR aus der Scheidung erhalten, bekommt jedoch keine Rente vom Ex Ehemann (ist "angeblich" insolvent). Besteht hier nun eine Möglichkeit eines "Härtefall" der sie wieder in eine GKV zurückkehren lässt? Die "Abfindung" ist bei normalen Lebenskosten und einem Beiotrag von rd. 700 EUR zur PKV nicht von langer Dauer. Bin gespannt auf eure Meinungen. Danke!
24.06.2013, 19:56
von
Andreas_M
24.06.2013, 20:35
von
KSC
Was hat diese Frage im Rentenforum verloren? Hier sind Sie falsch.
Das ist ein Prolem der KV, nicht der Rentenversicherung.
25.06.2013, 08:14
Experten-Antwort
26.06.2013, 17:59
von
Leser
ich weiß es nicht genau, da der Gesetzgeber einen "Altersriegel" vorgeschoben hat, aber wenn ihre Bekannte eine angestellte Beschäftigung findet dann fällt sie in die Versicherungspflicht gesetzliche KK zurück.
26.06.2013, 18:01
von
Leser
Zitiert von: Leser
ich weiß es nicht genau, da der Gesetzgeber einen "Altersriegel" vorgeschoben hat, aber wenn ihre Bekannte eine angestellte Beschäftigung findet dann fällt sie in die Versicherungspflicht gesetzliche KK zurück.
oder sie lässt sich zum nächst möglichen Termin freiwillig über die gesetzliche Krankenversicherung versichern (Einkommensabhängig)