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mit 63 in Rente

von helene11.01.2014 | 10:11
1334 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Kann ich 8 Monate eher in Rente mit 63 Jahren (50 % Schwerbehindert) gehen ohne Abzüge, wenn ich die 8 Monate finanziell aufstocke, d.h. die Beiträge vorzahle. Oder bleiben die Abzüge bestehen?

4 Antworten

Schadeam 11.01.2014 | 18:35
Sie können Abschläge durch eigene Einzahlungen mindern, lassen Sie sich ausrechnen was das kostet und entscheiden dann, ob es sich rechnet.
heleneam 12.01.2014 | 09:45
Danke für Ihre Antwort.
Jonasam 13.01.2014 | 16:09
Hallo Helene! Versicherte die im Jahr 1954 geboren sind, können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen noch Vollendung des 60. Lebensjahres und 8 Monaten mit 10,8 % Abschlägen in Anspruch nehmen. Abschlagsfrei kann die Rente nach Vollendung des 63. Lebensjahres und 8 Monaten in Anspruch genommen werden. Sollten Sie mit 63 Jahren diese Rente in Anspruch nehmen, können Sie die Abschläge von 2,4 % ausgleichen (§ 187a SGB VI). Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter. Dieser kann eine Berechnung des anfallenden Ausgleichsbetrages vornehmen. Mit freundlichen Grüßen Jonas
heleneam 18.01.2014 | 09:28
Vielen Dank für Ihre Antwort
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