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mit 63 in rente

von leila29.03.2009 | 22:03
1274 Ansichten
3 Antworten

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Wenn man 63 jahre ist und 35 versicherungsjahre hinter sich hat kann man doch in rente gehen mit Abschlag und ohne Abschlag wenn man einen behindertenausweis hat. Stimmt das so? Wenn man so einen Behindetenausweis hat ist das dann mit 63 die Erwerbsunfähigkeitsrente? weil ja keine Abschläge sind auf Grund des Behindertenausweises? Vielen Dank behindertenausweis hat....bekommt man dann

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 30.03.2009 | 14:32

Hallo leila,

sofern man einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von mindestens 50 % hat und 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten nachweisen kann, wäre eine abschlagsfreie Rente mit Vollendung des 63. Lebensjahres möglich. Auch mit 60 Jahren wäre eine solche Rente bereits möglich, aber mit einem Abschlag von 10,8 %.#

Sofern man am Stichtag 16.11.2000 bereits 50% schwerbehindert war und bereits das 50. Lebensjahr vollendet hatte, kann die Rente auch zum 60. Lebensjahr abschlagsfrei gezahlt werden.

Für Personen, die ab 1952 und später geboren sind, hat der Gesetzgeber das Renteneintrittsalter stufenweise in Monatsschritten angehoben. Die Jahrgänge 1964 und später Geborene können somit erst mit 62 Jahren frühestens in diese Rentenart gehen und haben dann Abschläge von 10,8 % .

Eine Rente wegen Erwerbsminderung wird unabhängig vom Alter gezahlt und hat ebenfalls Abschläge zur Folge, wenn sie vor Vollendung des 63. Lebensjahres bezogen wird, höchstens jedoch 10,8 %.

2 Antworten

Quatscham 29.03.2009 | 22:22
Wo haben Sie denn das her?
Schiko.am 29.03.2009 | 22:49
Ein Behindertenausweis hat ursächlich mit der Erwerbsminderungsrente nichts zu tun. Wichtigste Voraussetzung für eine Behindertenrente sind 35 Jahre Bei- tragszeit und 50% anerkannte Behinderung. Ist jemand bis 16.11. 1950 geboren und hat bereits am 16.11. 2000 50% kann er schon mit 60 Jahren abschlagsfrei Rentner werden, die 50% müssen aber bei Rentenbeginn noch bestehen. Richtig ist aber auch, die Rente ist abschlagsfrei für die Jahrgänge bis 1951 mit 63 Jahren möglich und mit 60 Jahren bei 10,8% Abschlag. Ab Jahrgang 1952 tritt auch hier zügig eine Verschlechterung ein, der Ab- schlag von 10, 8% bleibt, der Rentenbeginn verschiebt sich sowohl bei der abschlagsfreien, als auch bei der Rente mit ursprünglich 6o Jahren nach oben. Mit freundlichen Grüßen.
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