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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo leila,
sofern man einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von mindestens 50 % hat und 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten nachweisen kann, wäre eine abschlagsfreie Rente mit Vollendung des 63. Lebensjahres möglich. Auch mit 60 Jahren wäre eine solche Rente bereits möglich, aber mit einem Abschlag von 10,8 %.#
Sofern man am Stichtag 16.11.2000 bereits 50% schwerbehindert war und bereits das 50. Lebensjahr vollendet hatte, kann die Rente auch zum 60. Lebensjahr abschlagsfrei gezahlt werden.
Für Personen, die ab 1952 und später geboren sind, hat der Gesetzgeber das Renteneintrittsalter stufenweise in Monatsschritten angehoben. Die Jahrgänge 1964 und später Geborene können somit erst mit 62 Jahren frühestens in diese Rentenart gehen und haben dann Abschläge von 10,8 % .
Eine Rente wegen Erwerbsminderung wird unabhängig vom Alter gezahlt und hat ebenfalls Abschläge zur Folge, wenn sie vor Vollendung des 63. Lebensjahres bezogen wird, höchstens jedoch 10,8 %.
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