Hallo KohArm,
die Rentenminderung bei Bezug einer Altersrente für langjährig Versicherte nach Vollendung des 63. Lebensjahres errechnet sich mit 10,8 % auf die bis zu diesem Zeitpunkt erreichte Rente.
Es ist nicht (!) der Beitragsanteil für die folgenden Jahre, die nicht mehr eingezahlt werden, auszugleichen.
Als Beispiel:
Rentenbeginn 01.07.2021
Rentenhöhe (brutto) zu diesem Zeitpunkt 2000,- Euro
davon 10,8% = 216,- Euro Minderungsbetrag
Als Ausgleich für diesen Minderungsbetrag müssten derzeit 53.014,08 Euro gezahlt werden.
Sie können sich Ihren individuellen Betrag mit dem Vordruck V0210 durch Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger ausrechnen lassen.