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Experten-Antwort

Mit 67 Jahren Arbeitslosengeld 1 beziehen wegen Kindesunterhaltverpflichtung

von Marecello30.07.2022 | 15:56
133 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich werde Ende des Jahres 67 Jahre jung. Regelalterstufe für Rente erreicht, September 2021. Ende 2022 endet mein befristeter Arbeitsvertrag. Ich möchte mich am 1. Januar 2023 arbeitslos melden und Arbeitslosengeld erhalten. Dafür habe ich seit Jahrzehnten eingezahlt, ohne arbeitslos gewesen zu sein. Ich habe zwei minderjährige Kinder, eine Tochter ist jetzt 16 Jahre und einen Sohn der ist 12 Jahre alt. Ich bin unterhaltsverpflichtet und zahle regelmäßig Kindesunterhalt an beide minderjährige Kinder. Ich habe recherchiert und gelesen, dass man mich in die Zwangsrente schicken kann. Das ist ein unbillige Härte, auch gegenüber meinen Kindern. Ich habe auch die Unbilligkeitsverordnung gelesen, da ist nichts aufgeführt wegen Kindesunterhalt. Gibt es diesbezüglich Sozialgerichtsurteile oder andere Informationen? Ich werde diesbezüglich vor ein Sozialgericht gehen und prozessieren. Wie beurteilen Sie mein Vorgehen und wie schätzen Sie die Chancen ein? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Dietmar

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marecello,

wie in den Vorbeiträgen bereits ausgeführt, kann dieses Forum keine Fragen zum Recht der Arbeitslosenversicherung beantworten.

Grundsätzlich können Sie die Regelaltersrente beziehen und dazu unbegrenzt dazuverdienen. Die Antragsfristen hat von Abschläge bereits ausführlich dargestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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13 Antworten

Abschlägeam 30.07.2022 | 16:23
Hallo Dietmar, Ihre Chancen stehen gleich Null. Denn mit Erreichen des (gestaffelten) Regelrentenalters, das Sie ja bereits im letzten Jahr erreicht hatten, haben Sie keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld. Dieser 'Ungerechtigkeit' hat die Regierung mit Einführung der 'Flexirente' bereits Rechnung getragen, von der Sie also schon vor Erreichen der Regelaltersrente hätten profitieren können. Dieses Kind ist für Sie aber bereits in den Brunnen gefallen. Wenn Sie aber sofort umgehend noch Ihre Regealtersrente für drei Monate online wirklich noch heute bzw. spätestens morgen !!! rückwirkend beantragen, können Sie diese Monate noch 'retten'. Und dürfen dennoch Ihren Arbeitsvertrag bis Ende des Jahres erfüllen, denn der Hinzuverdienst bei einer Regelaltersrente ist unbegrenzt. Wichtig ist aber, dass Sie dies nun spätestens morgen vor 24 Uhr machen, sonst verschiebt es sich wieder um einen Monat nach hinten. Genauere Details können Sie sich dann nach dieser Antragstellung, die auch erst einmal 'formlos' erfolgen kann (um die Frist zu wahren) bei einer Beratungsstelle telefonisch/persönlich/per Viedeo-Chat erklären lassen. Nehmen Sie dieses Kontaktformular: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-K… Textvorschlag: "Ich benötige einen ausführlichen Beratungstermin zur Aufnahme meines Rentenantrages meiner Regelaltersrente, die ich längstmöglich rückwirkend hiermit beantrage." Viel Erfolg und alles Gute!
W°lfgangam 30.07.2022 | 19:44
Hallo Marecello, ALG ist nach Erreichen der Regelaltersrente nicht möglich: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__136.html Gruß w.
Dieteram 30.07.2022 | 19:59
Das würde auch EM-Rentnern so gehen, denen eine Dauerrente entzogen würde. Jahrelang vorher in die Aloversicherung eingezahlt, raus kommt gleich Alg 2.
Marecelloam 30.07.2022 | 20:33
Ich Danke für Euch allen für die Informationen. Wenn Ihr noch mehr Informationen, so lasst es mich gerne wissen. Wir leben in einem Unrechtstaat. Die da oben erhöhen ständig ihre Diäten und die deutschen Rentner erhalten so ziemlich die niedrigste Rente in der EU und fast die längste Arbeitszeit zum Einzahlen der Rentenbeiträge.
Schadeam 30.07.2022 | 20:41
Da jammert jemand der längst die volle Rente für seine jahrzehntelange Arbeit bekommen kann (seit Regelalter irgendwann 2021) und zusätzlich ohne jede Begrenzung parallel arbeiten darf dass er in einem Unrechtsstaat lebt. Das muss man nicht unbedingt verstehen. Dass Sie keine Arbeitslosenbeiträge mehr zahlen müssen, ist das auch eine Zwangsmaßnahme dieses Unrechtsstaates? Ich kanns nicht hören
Schadeam 30.07.2022 | 20:30
Es macht auch keinen Sinn im Rentenforum darüber zu lamentieren dass man mit 67 kein ALG mehr bekommt. Für die Gesetzgebung zum SGB III kann man nicht auch noch die DRV verantwortlich machen. Nebenfrage: haben Sie sich irgendwo beschwert dass Ihnen ab Ihrem Regelalter auch keine Arbeitslosenbeiträge mehr vom Lohn abgezogen wurden oder ist das "natürlich was ganz anderes"?
Schade Ergänzungam 30.07.2022 | 20:45
Im übrigen verbietet es Ihnen niemand bei einem anderen Arbeitgeber eine neue Arbeit aufzunehmen, wenn Ihr derzeitiger Arbeitgeber Sie nicht mehr brauchen kann. Wo ist da die Zwangsverrentung? Wenn Sie nicht wollen brauchen Sie keinen Antrag auf Rente stellen.
W°lfgangam 31.07.2022 | 18:52
Zitat von Marecello anzeigenausblenden
...es steht Ihnen frei, schon heute noch in einen Staat nach Ihrem Gusto zu wechseln! - wenn _die_ überhaupt bereit sind, Sie dauerhaft/ohne ausreichende Schmiergelder aufzunehmen ;-)) Gruß w.
Warumam 31.07.2022 | 19:19
Wir leben in einem Unrechtstaat.
...es steht Ihnen frei, schon heute noch in einen Staat nach Ihrem Gusto zu wechseln! - wenn _die_ überhaupt bereit sind, Sie dauerhaft/ohne ausreichende Schmiergelder aufzunehmen ;-)) Gruß w.
sollen Leute, die den Staat nicht mögen, immer gehen? Gab's ja schon in meiner Jugend (geh doch nach drüben). Man bleibt doch im Lande und kann in eine der unzähligen Parteien eintreten und versuchen, etwas zu verbessern. Die Mule aufreißen darf auch jeder, wie er will. Heuer wird ja immer auf Nordkorea verwiesen, aber man ist kein Koreaner, isst nicht koreanisch und spricht auch nicht koreanisch. Also ein selten dämlicher Tip, allen immer die Ausreise nahezulegen!
KSCam 31.07.2022 | 21:42
Der Tipp war vielleicht "dämlich", wenig hilfreich und hilft nicht weiter, Ihr Beitrag aber auch nicht. Und wenn ein Fragesteller sich "ziemlich dämlich" in einem Rentenforum über Bestimmungen zum ALG auslässt und den Staat als Unrechtsstaat betitelt, muss er sich eigentlich auch nicht wundern, wenn er wenig hilfreiche, oder gar vermeintlich dämliche Antworten bekommt. Besonders an Wochenenden (obwohl, dieses WE ging es sehr gesittet hier im Forum zu).
KSCam 06.08.2022 | 21:25
Das dürfen Sie gerne so sehen. Sie lassen anderen aber bitte auch die Freiheit anderer Meinung zu sein. Was ist denn Ihre Rentenrechtliche Frage in dieser wichtigen Feststellung dass Sie in einem Unrechtsstaat leben?
Marecelloam 06.08.2022 | 21:02
Wir leben in einem Unrechtstaat.
...es steht Ihnen frei, schon heute noch in einen Staat nach Ihrem Gusto zu wechseln! - wenn _die_ überhaupt bereit sind, Sie dauerhaft/ohne ausreichende Schmiergelder aufzunehmen ;-)) Gruß w.
Natürlich leben wir in einem Unrechtsstaat und in einem Staat, wo viele Menschen, so auch Sie, konditioniert sind.
W°lfgangam 06.08.2022 | 22:17
Zitat von Marecello anzeigenausblenden
...es steht Ihnen frei, schon heute noch in einen Staat nach Ihrem Gusto zu wechseln! - wenn _die_ überhaupt bereit sind, Sie dauerhaft/ohne ausreichende Schmiergelder aufzunehmen ;-)) Gruß w.
Natürlich leben wir in einem Unrechtsstaat und in einem Staat, wo viele Menschen, so auch Sie, konditioniert sind.
...sprechen Sie schon wieder von Nordkorea (etwa Fan davon)? ;-) Gruß w. PS: Um Missverständnissen vorzubeugen, @Marecello hat offensichtlich 'leichte' Missverständnisse im Bereich 'Konditionierung'/bzw. nur simple 'Selbstauslegung' nach pers. Geschmack ;-) https://de.wikipedia.org/wiki/Konditionierung PPS: zur Ausgangsfrage/sachbezogenen Antworten, kam ja nicht mal ein 'Dankeschön', dafür nur Ausweichmanöver zum 'Lieblingsthema *alles Scheiße in D' ...
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