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Experten-Antwort

mit Diagnose Parkinson in Reha...Arzt bezweifelt Diagnose...

von Makebo29.03.2018 | 00:23
862 Ansichten
6 Antworten

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Hallo,mein Mann hat vor 2 Jahren die Diagnose Morbus Parkinson bekommen,die mit DatScan untermauert wurde,das heißt Neurologe und Radiologe bestätigten die Krankheit.Mein Mann bezieht seit einiger Zeit Krankengeld ,MdK bescheinigte ebenfalls AU und machte den Vorschlag EU Rentenantrag zu stellen. Reha vor Rente...Rentenversicherung ordnete eine 4 Wöchige Reha an. Erstuntersuchung durch Neurologen...SIE HABEN KEINEN PARKINSON!...ich habe bei Professor soundso gelernt ,ich kann das beurteilen! Nach Telefonat der Neurologin mit dem Reha Arzt...hieß es die Diagnose bleibt bestehen... Nun,nach 3 Wochen Reha nochmal nachgefragt,Reha Arzt bleibt bei seiner Meinung da mein Mann keinerlei Symptome hätte und das DatScan nicht auf Parkinson schließen würde. Er stellt also die Diagnose von 2 Fachärzten in Frage...Radiologe stellte fest Parkinson beide Hirnhälften eine betroffener als die andere..Nun soll mein Mann arbeitsfähig entlassen werden.Um nahtlos eine AU zu bekommen muss er spätestes einen Tag nach Reha von seiner Neurologin weiter krankgeschrieben werde,,,,diese befindet sich allerdings im Osterurlaubund er muß zu einem Vertretungsarzt der ihn nicht kennt ....wenn der ihn nicht AU schreibt muß mein Mann sich wieder bei der ARGE anmelden,denn es gibt ja kein KG mehr.Wir wollen uns aber damit nicht zufrieden geben sondern eine weitere Arztmeinung einholen...wie machen wir das richtig?LG Makebo

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Makebo,

wenn Ihre Neurologin in Urlaub ist, kann sicherlich auch der Hausarzt eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, er dürfte ja die Befunde der Fachärztin haben.

Gegen die Einschätzung des Rehaarztes können Sie sich zunächst nur schriftlich an die Reha-Klinik wenden und schildern, dass Sie die Beurteilung nicht nachvollziehen können und um Überprüfung bitten.

Sollte die Krankenkasse aufgrund des Entlassungsberichts die Krankengeldzahlung einstellen, können Sie hiergegen Widerspruch einlegen und ggf. um eine ergänzende Begutachtung durch den MdK bitten.

Hinsichtlich einer evtl. Umdeutung des Rehaantrags in einen Rentenantrag muss zunächst der offizielle Entlassungsbericht abgewartet werden. Hier kommt es nicht unbedingt darauf an, ob Ihr Mann als arbeitsfähig erachtet wird, sondern auf die Arbeitsfähigkeit hinsichtlich der zuletzt verrichteten Tätigkeit. Ansonsten können Sie aber auch von sich aus jederzeit einen Rentenantrag stellen und müssen nicht darauf warten, ob der Rehaantrag umgedeutet werden soll oder kann.

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Mann alles Gute.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Makebo,

in dem Fall müsste sich Ihr Mann schnellstens beim Arbeitsamt melden und dort Leistungen beantragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Diagnoseam 29.03.2018 | 04:11
Hallo, eine sehr, sehr traurige Geschichte. Dies sollten Sie unbedingt mit Ihrem Hausarzt besprechen. Mit freundlichen Grüßen
Ärzte....am 29.03.2018 | 07:33
Guten Morgen, der Vertretungsarzt wird höchstwahrscheinlich eine AU ausstellen bis Ihr Hausarzt zurück ist. Kann der Neurologe das nicht übernehmen? Ich wünsche Ihnen beiden viel Kraft!! Viele Grüße
Makeboam 29.03.2018 | 11:37
Danke für die Nachricht,Frage ist nur wenn die Kasse Aufgrund des "arbeitsfähig" durch die Reha die KG Zahlung einstellt und die AU von Neurologin missachtet...wovon soll man bis zur Klärung leben? Gruß Makebo
Deutsche Rentenversicherung
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