Hallo Makebo,
wenn Ihre Neurologin in Urlaub ist, kann sicherlich auch der Hausarzt eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, er dürfte ja die Befunde der Fachärztin haben.
Gegen die Einschätzung des Rehaarztes können Sie sich zunächst nur schriftlich an die Reha-Klinik wenden und schildern, dass Sie die Beurteilung nicht nachvollziehen können und um Überprüfung bitten.
Sollte die Krankenkasse aufgrund des Entlassungsberichts die Krankengeldzahlung einstellen, können Sie hiergegen Widerspruch einlegen und ggf. um eine ergänzende Begutachtung durch den MdK bitten.
Hinsichtlich einer evtl. Umdeutung des Rehaantrags in einen Rentenantrag muss zunächst der offizielle Entlassungsbericht abgewartet werden. Hier kommt es nicht unbedingt darauf an, ob Ihr Mann als arbeitsfähig erachtet wird, sondern auf die Arbeitsfähigkeit hinsichtlich der zuletzt verrichteten Tätigkeit. Ansonsten können Sie aber auch von sich aus jederzeit einen Rentenantrag stellen und müssen nicht darauf warten, ob der Rehaantrag umgedeutet werden soll oder kann.
Ich wünsche Ihnen und Ihrem Mann alles Gute.