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mit Erwerbsminderungsrente auch Rehabilitation möglich ?

von Schmitt25.03.2014 | 11:13
1527 Ansichten
5 Antworten

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Gerne will ich zurück auf den Arbeitsmarkt. Das Arbeitsamt jedoch fühlt sich für mich nicht mehr zuständig. Vor knapp 2 Jahren machte ich mich selbständig (ohne Kredite). Für eine Arbeitsvermittlung in einen Teilzeitvertrag brauche ich einen Integrationsfachdienst, der bisher jedoch nur vom Arbeitsamt unterstützt wurde. Kann ich einen Antrag auf Rehabilitation stellen, damit ich die Vermittlung vom Fachintegrationsdienst finanzieren kann ? Oder kann ich auch einen Antrag auf Rehabilitation stellen für mich selbst in meiner jetztigen Situation (schwerbehindert) ?

5 Antworten

Schmittam 25.03.2014 | 12:44
Danke für Ihre Antwort. Es liegt bereits Erwerbsminderungsrente vor (gedacht als vorübergehende Lösung). Was kann ich für einen weiteren Antrag stellen für die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt oder für eine Finanzierung (von) - heißt das dann Antrag auf Rehabilitation (mit meinem Kleinunternehmen) ?!
=//=am 26.03.2014 | 13:32
Nach § 10 Abs. 1 Ziffer 2 c SGB VI haben aber nur Rentner mit einer TEILWEISEN EM-Rente Anspruch auf LTA, wenn ohne Aussicht auf eine wesentliche Besserung der Erwerbsfähigkeit der Arbeitsplatz durch LTA erhalten werden kann. In der Anfrage von @Schmitt steht aber nichts von einer teilweisen EM-Rente. Meiner Ansicht nach ist deshalb nicht unbedingt gesagt, dass hier die DRV für LTA zuständig ist.
Feliam 26.03.2014 | 14:47
Nach §10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b SGB VI haben auch Erwerbsgeminderte (egal ob voll oder teilweise) Anspruch auf Leistungen, wenn dadurch die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt oder verbessert werden kann. Natürlich können Sie einen Antrag stellen.
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