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Experten-Antwort

Mit EU-Rente ins Ausland (Ärztebesuch)

von Fiasko26.01.2014 | 15:43
3774 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente aufgrund meiner schweren schizophrenen Erkrankung. Ich bin außerdem aufgrund dieser Krankheit schwer behindert. (80%) - Leider ist in naher Zukunft auch keine Besserung in Sicht. Mein gesetzlicher Betreuer geht davon aus das ich die unbefristete EU-Rente „früher oder später“ bekomme. Aus verschiedenen Gründen möchte ich gerne ins Ausland, genauer gesagt in die Türkei und dort längere Zeit leben. Dazu habe ich ein paar Fragen in der Hoffnung diese Beantwortet zu bekommen. 1. Darf ich ins Ausland ziehen (und für wie lange) um dort leben und natürlich auch weiter zum Arzt gehen zur Behandlung? 2. Wenn ja, werden die ärztlichen Bescheinigungen von dort, mit entsprechender Übersetzung, anerkannt um eine Weitergewährung zu beantragen? 3. Müssen die ärztlichen Behandlungen in Deutschland stattfinden? Ausgenommen von DRV beauftragten Amtsärzte. 4. Muss man mit Kürzungen rechnen wenn man ins Ausland zieht und wie hoch fallen diese aus? Das sind die Fragen die mir jetzt einfallen. Ich bedanke mich schon jetzt für eure Antworten und Hilfe. Danke! Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fiasko,

als deutscher Staatsangehöriger können Sie grundsätzlich Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Problematisch wäre es nur, wenn die Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund der Arbeitsmarktlage gewährt wird. In diesem fall wäre nur mehr eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung möglich. Sie geben aber an, aufgrund einer schweren Erkrankung voll erwerbsgemindert zu sein. Für eine Weitergewährung sind auch ärztliche Gutachten aus der Türkei ausreichend.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fiasko,

für die Anerkennung der ausländischen Gutachten ist die Staatsangehörigkeit unerheblich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Schadeam 26.01.2014 | 18:00
Ja, Sie dürfen ins Ausland ziehen, und natürlich dort auch zum Arzt gehen. Das ist aber letztlich auch eine Frage der Krankenversicherung. Unter welchen Bedingungen Sie in der Türkei auf Dauer leben dürfen, ist auch kein Thema für die Rentenversicherung. Und was die DRV mit türkischen Arztberichten macht, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Das lässt sich online kaum vorhersehen. Aber wenn Sie bereits jetzt einen Betreuer haben, frage ich mich, wie Sie im Zweifel aus dem Ausland mit den "deutschen Rentenbehörden" kämpfen wollen. Und ob die Türkei scharf ist auf schizophrene, erwerbsgeminderte Einwanderer, steht auch auf einem anderen Blatt - Glauben Sie wirklich, dass es Ihnen dort besser geht?
Ralfiam 27.01.2014 | 03:20
Da würde ich mich genau erkunden. Z.B. in die USA darf man als deutscher Schwerbehinderter nicht einwandern. Bekommt keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Egal ob man ein Geschäft eröffnet oder einen Haufen Geld nachweist.
Nachfrageram 27.01.2014 | 07:10
Vorsicht! Sollte die Rente nicht allein aufgrund der Krankheit gewährt sein, sondern auch wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes, fällt diese weg, wenn Sie Deutschland und somit den deutschen Arbeitsmarkt verlassen....
Fiaskoam 27.01.2014 | 21:06
Ich bin aber kein deutscher Staatsbürger, ich bin hier geboren und aufgewachsen und habe eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Ich habe hier bis zur meiner Erkrankung gearbeitet. Aber gut zu wissen das Gutachten auch aus der Türkei anerkannt werden zur Weitergewährung der EU-Rente oder hängt das auch von der Nationalität ab?
Deutsche Rentenversicherung
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