Hallo,
Ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente aufgrund meiner schweren schizophrenen Erkrankung. Ich bin außerdem aufgrund dieser Krankheit schwer behindert. (80%) - Leider ist in naher Zukunft auch keine Besserung in Sicht. Mein gesetzlicher Betreuer geht davon aus das ich die unbefristete EU-Rente „früher oder später“ bekomme. Aus verschiedenen Gründen möchte ich gerne ins Ausland, genauer gesagt in die Türkei und dort längere Zeit leben. Dazu habe ich ein paar Fragen in der Hoffnung diese Beantwortet zu bekommen.
1. Darf ich ins Ausland ziehen (und für wie lange) um dort leben und natürlich auch weiter zum Arzt gehen zur Behandlung?
2. Wenn ja, werden die ärztlichen Bescheinigungen von dort, mit entsprechender Übersetzung, anerkannt um eine Weitergewährung zu beantragen?
3. Müssen die ärztlichen Behandlungen in Deutschland stattfinden? Ausgenommen von DRV beauftragten Amtsärzte.
4. Muss man mit Kürzungen rechnen wenn man ins Ausland zieht und wie hoch fallen diese aus?
Das sind die Fragen die mir jetzt einfallen. Ich bedanke mich schon jetzt für eure Antworten und Hilfe. Danke!
Mit freundlichen Grüßen