Zur Komplettierung: Ob sich der Verzicht lohnt, hängt neben den beiden von Jonny erwähnten wesentlichen Faktoren (1. Rentenhöhe; 2. Pflegegrad) darüber hinaus 2b. von der Pflegeart (Pflegesachleistung, Kombileistung oder Pflegegeld), 2c. von der Relation zwischen Bezugsgröße und Durchschnittsentgelt, 3. vom Abwägungsmonat, 4. von der Lebenserwartung, 5. vom Abstand zum Regelrenteneintrittsalter, 6a. von der individuellen Zeit-Geld-Diskontierung, 6b. von individuellen familiären, steuerlichen und abgabenspezifischen Einflussfaktoren (insbesondere Grenzsteuersatz und Hinterbliebenenrenten, aber auch das, was G.W. verlinkt) ab. Lassen wir 2c, 4., 6a und 6b mal außen vor wegen Geringfügigkeit (2c), Offensichtlichkeit (4) oder Komplexität (6a und 6b), so sind die weiteren Faktoren mitunter für sich entscheidungsrelevant: Ad 2b.: Bei Kombileistung sind die gutgeschriebenen Rentenpunkte um 3/14tel höher als bei Pflegesachleistung. Und bei Pflegegeld noch mal 3/14tel höher (in jedem Pflegegrad). Ad 3.: Da die Erhöhung jeweils zum 1.7. des Folgejahres erfolgt, lohnt sich der Verzicht im Dezember ceteris paribus am meisten und der Verzicht im Januar am wenigsten. Ad 5.: Die durch die Pflege hinzukommenden Rentenpunkte werden mit dem Zugangsfaktor erhöht. Der hängt proportional vom zeitlichen Abstand zwischen dem jeweiligen 1.7. und dem Regelrenteneintrittsalter ab. Die Restlebenserwartung sinkt jedoch überproportional.
Mal ein Beispiel zu 3.: Wenn Ihre Frau am Tag der ‚Schlacht von Göteborg‘ (24.06.1958) geboren ist, als Basis bereits über 36 Rentenpunkte verfügt, Pflegegrad 2 mit Pflegegeld besteht und wir für die Lebenserwartung die Periodensterbetafel 2016/18 zugrunde legen, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass die später höhere Rente den 1%igen Verzicht mindestens kompensiert, für den Dezember 2024 (über den Sie sich, wie W. schreibt, bis November 2024 entscheiden müssen) unter gleichbleibenden Annahmen zu den übrigen Punkten bei über 99,3%. Für Januar 2025 ist die Wahrscheinlichkeit dagegen nur noch bei 98,3%. D.h., plakativ formuliert: Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich nicht lohnt, hat sich durch den 3. Abwägungsmonat-Effekt mehr als verdoppelt von 0,7%punkte auf 1,7%punkte.
Von der Deutschen Rentenversicherung werden Sie hinsichtlich dieser gesamten Abwägungslage übrigens in der Regel nicht quantitativ beraten, weil das die Software und Zeit nicht hergibt. Die Berater gehen in der Beratung qualitativ in der Regel auch nicht auf alle Punkte von 1. Bis 5. ein, obwohl sie es könnten. (Zu Punkt 6. kann/darf vereinfacht gesagt nicht beraten werden.)