Guten Morgen Bine234!
Auch wenn die „Grundrente“ schon länger im Gespräch war, so mussten die Programmierer der Deutschen Rentenversicherung dennoch auf das Gesetzgebungsverfahren warten, bevor die eigentliche Arbeit beginnen konnte. Der ambitionierte Zeitplan konnte eingehalten werden, obwohl sämtliche rentenrechtliche Fallgestaltungen berücksichtigt werden müssen.
Allerdings gilt dies vorerst nur für „Neurentner“ und die im Jahr 2022 abzuarbeitenden Bestandsrentner. Die vorausschauenden Berechnungen einer Rentenauskunft für Versicherte mussten in diesem Zeitplan zwangsläufig in die Zeit ab 2023 verschoben werden. Die o.g. „Optimierungsberechnungen“, die für das weitere Berufsleben und den Beginn der Rente hilfreich wären, sind derzeit noch nicht möglich. Das ist für die Versicherten, aber insbesondere auch für unsere Berater eine wenig zufriedenstellende Situation.
Grundsätzlich können wir Sie daher nur dahingehend beraten, dass es natürlich hilfreich wäre, bis zum Rentenbeginn die geforderte Zahl von 396 Kalendermonaten für den Anspruch auf Grundrentenzeiten zu erreichen. Ob es dann aber nach Anwendung der Einkommensanrechnung auch zu einer Zahlung eines Zuschlages kommen würde, liegt allein an den Einkommensdaten die uns die Finanzverwaltung übermitteln wird.
Wir bitten daher um Geduld.
Zu guter Letzt noch ein Lese-Tipp:
https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/grundrente-ab-33-beitragsjahren-jeder-monat-kann-sich-lohnen.html#c37594
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung