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Experten-Antwort

Mit Rentenantrag warten wegen Grundrentenzuschlag

von Bine23402.12.2021 | 16:38
186 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, ich kann im März 2023 in Altersrente gehen. Bei meiner Wartezeit ist nur die Regelaltersrente möglich (habe wegen Selbständigkeit etliche Jahre nicht eingezahlt). Für einen Grundrentenzuschlag bräuchte ich nach Auskunft aber noch weitere 40 Monate. Rentiert es sich, solange weiterzuarbeiten? Ich arbeite in einem kleinen Unternehmen, eine Weiterbeschäftigung wäre möglich. Vielen Dank und freundliche Grüße Bine

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Bine234!

Auch wenn die „Grundrente“ schon länger im Gespräch war, so mussten die Programmierer der Deutschen Rentenversicherung dennoch auf das Gesetzgebungsverfahren warten, bevor die eigentliche Arbeit beginnen konnte. Der ambitionierte Zeitplan konnte eingehalten werden, obwohl sämtliche rentenrechtliche Fallgestaltungen berücksichtigt werden müssen.

Allerdings gilt dies vorerst nur für „Neurentner“ und die im Jahr 2022 abzuarbeitenden Bestandsrentner. Die vorausschauenden Berechnungen einer Rentenauskunft für Versicherte mussten in diesem Zeitplan zwangsläufig in die Zeit ab 2023 verschoben werden. Die o.g. „Optimierungsberechnungen“, die für das weitere Berufsleben und den Beginn der Rente hilfreich wären, sind derzeit noch nicht möglich. Das ist für die Versicherten, aber insbesondere auch für unsere Berater eine wenig zufriedenstellende Situation.

Grundsätzlich können wir Sie daher nur dahingehend beraten, dass es natürlich hilfreich wäre, bis zum Rentenbeginn die geforderte Zahl von 396 Kalendermonaten für den Anspruch auf Grundrentenzeiten zu erreichen. Ob es dann aber nach Anwendung der Einkommensanrechnung auch zu einer Zahlung eines Zuschlages kommen würde, liegt allein an den Einkommensdaten die uns die Finanzverwaltung übermitteln wird.

Wir bitten daher um Geduld.

Zu guter Letzt noch ein Lese-Tipp:

https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/grundrente-ab-33-beitragsjahren-jeder-monat-kann-sich-lohnen.html#c37594

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Berateram 02.12.2021 | 19:44
Aussage der Rentenversicherung: „Es werden keine Optimierungsberechnungen bezüglich einer eventuellen Grundrente erstellt, da dies aufgrund der Komplexität der Berechnung nicht möglich ist“!
W°lfgangam 02.12.2021 | 21:42
hmm ...muss man ja auch keinen Abakus für nehmen - ich dachte, die DRV hat mehr als eine kleine C64-Serverfarm am Laufen und Personen, die die richtigen Zeichen auf einer Tastatur finden ;-) Doch, damit kein Missverständnis aufkommt: Verständnis aus Sicht Verwaltung bringe ich vollends auf, aus Sicht Versicherte ist das ein schlichtes Armutszeugnis in einem angeblichen Hightech-Land, mal ne profane (Best-Off) Berechnung nicht ansatzweise erstellen zu können. Ich denke nur an 'mal alle Altersversorgungseinkünfte/-erwartungen' auf einem Blatt Papier für den Bürger ...war das jetzt 50 oder erst 5 Jahre her? ;-))) Dass 4-Jahres-Politik dabei völlig vergisst, die Verwaltung 'mitzunehmen' steht auf einem anderen Blatt ...letztendlich sind es dann immer doch diese *Scheißbeamten/wir, die nichts können/wollen/die fette Pension nur mit Däumchendrehen absitzen - stimmt, auch das ist schon mit Maske sportlich genug ;-) Gruß w.
Summa Summarum Rentenberater.deam 03.12.2021 | 09:09
Ihre Bitte um Geduld wäre zynisch für diejenigen, die durch um einen Monat zu frühen Rentenbeginn lebenslang auf Grundrentenzuschlag verzichten würden. In diesem Fall aber unwahrscheinlich. Wenn zu den 396 Monaten noch 40 fehlen im März 2023 (frühester Rentenbeginn mit Abschlag), dann würde bis zum Regelrentenalter zufälligerweise gleichfalls 40 Monate später nur dann Möglichkeit auf geringe Grundrente bestehen, wenn der dafür relevante Schnitt an Rentenpunkten zwischen 0,3 und 0,4 liegt. Das ist aus der Hüfte geschossen wohl in der Mehrzahl das KO-Kriterium für Grundrente (anstatt der Einkommensanrechnung, zumindest in den Jahren, wenn dann die Rente als Einkommen angerechnet wird...) Summa summarum: Auch wenn 396 Monate vorliegen, liegt es nicht alleine an den Einkommensdaten der Finanzverwaltung...
Werner67am 03.12.2021 | 09:23
Selbst wenn irgendwer den Zuschlag ausrechnen könnte, heißt es ja noch lange nicht, dass der Zuschlag auch tatsächlich ausgezahlt wird. Für die Einkommensanrechnung müsste man ja dann auch noch wissen, wie hoch das zukünftige steuerpflichtige Einkommen sein wird! Deshalb wird niemand eine Empfehlung abgeben, so lange zu arbeiten bis die notwendigen Beitragsjahre voll sind. Denn wenn dann aufgrund der Einkommensanrechnung doch nix ausgezahlt wird, könnte der Berater am Ende noch auf Schadensersatz verklagt werden (weil dem Rentner durch den späteren Rentenbeginn Rente entgangen ist)...
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