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Experten-Antwort

Mitarbeiter wünscht orthopädischen Fahrersitz im Dienstwagen

von Armer Personaler04.09.2019 | 11:17
2266 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, wir haben einen Mitarbeiter, der einen nagelneuen Dienstwagen mit einem 10-fach verstellbaren Fahrersitz erhalten hat. Nun moniert er den Sitz, die Sitzfläche sei zu klein, die Lendenwirbelstütze sei nicht höhenverstellbar. Untermauert wird das Ganze mit einem Attest zur Vorlage beim Arbeitgeber in Form einer Notwendigkeitsbescheinigung, dass aus medizinischen Gründen die Ausstattung des Dienstwagen mit einem rückengerechten orthopädischen Autositz mit Sitzhöhenverstellung und individueller Einstellbarkeit der Lendenstütze (z. B. Recaro) erforderlich ist. Kostenpunkt hierbei ca. 5.000 Euro. Er beantragt, dass wir die Kosten übernehmen sollen. Das Fahrzeug (mit Sportfahrwerk konfiguriert) wurde eigens vom MA konfiguriert, von uns als Arbeitgeber geleast und dem MA für Dienst- und Privatfahrten zur Verfügung gestellt. Erstzulassung Januar 2019. Frage: Müssen wir hier aktiv werden und dem MA diesen Sitz zur Verfügung stellen? Reicht dieses Zweizeiler-Attest überhaupt aus oder müssen bei derartigen Kosten nicht umfangreichere Angabe in einem Attest gemacht werden. Muss der Mitarbeiter nicht selbst einen Antrag bei der DRV stellen, um unter Umständen einen Zuschuss zu erhalten. Wie weit geht unsere Fürsorgepflicht als AG? Das Auto ist nagelneu und hat einen mehrfach verstellbaren Sitz. Eine Behinderung des MA ist uns nicht bekannt, so dass ich der Ansicht bin, dass wir ihm mehr nicht zur Verfügung stellen müssen - zumindest nicht bei dieser Notwendigkeitsbescheinigung. Vielleicht kann ja jemand helfen - hierfür im Voraus herzlichen Dank von einem armen Personaler.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Armer Personaler,

die User haben Ihnen als Arbeitsgeber bereits Tipps gegeben, wo sich als Arbeitgeber hinwenden können.

Wenn ein Zuschuss, für die Anschaffung eines anderen Fahrersitzes, durch die Deutsche Rentenversicherung gezahlt werden soll, muss ein Antrag gestellt werden.

Bevor Sie Ihren Mitarbeiter darauf hinweisen, dass der Mitarbeiter und nicht sie, als Arbeitgeber, diesen Antrag stellen muss, könnte das Merkblatt gxm 812 sehr hilfreich sein. Dieses Merkblatt können Sie unter folgendem Link bekommen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Traeger/RheinlandPfalz/_pdf/gxm_812.html?groupName_str=formulare.

Es ist in diesem Merkblatt zwar ein Fahrersitz für einen Berufskraftfahrer abgebildet, die Deutsche Rentenversicherung bezahlt auch Fahrersitze für PKW.

In Merkblatt ist auch vermerkt, welche Formulare für die Antragstellung notwendig sind. Die gesamten Formulare können über die Homepage der Deutschen Rentenversicherung herunterladen werden oder der Antrag kann online gestellt werden.

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3 Antworten

???am 04.09.2019 | 12:00
Die DRV bezuschusst Fahrersitze nur noch, wenn sie individuell für den Fahrer angepasst bzw. angefertigt werden. Alles was man fertig kaufen kann, entspricht nur ergonomischen Anforderungen. Ihr Mitarbeiter kann aber trotzdem jederzeit einen Antrag auf Bezuschussung bei der DRV stellen. Nur allzu große Hoffnungen auf eine Bewilligung sollte man sich nicht machen. Als Arbeitgeber würde ich als erstes die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Sitz anschauen lassen, ob er ergonomischen Anforderungen grundsätzlich entspricht. Tut er das, haben Sie Ihre Pflicht grundsätzlich erfüllt. Das hilft Ihnen aber auch nicht wirklich, wenn der Sitz aus irgendwelchen Gründen (z.B. besonders groß oder klein) tatsächlich nicht für Ihren Arbeitnehmer geeignet ist. Sie werden ja auch nicht wollen, dass er deswegen gesundheitlich Probleme hat und vielleicht ausfällt. Der nächste Schritt wäre daher eine Vorstellung beim Betriebsarzt. Im übrigen: Recaro ist relativ teuer und auch dort gibt es günstigere Modelle. Es wäre also sinnvoll, sich einen Überblick über das Angebot auf dem Markt zu verschaffen. Und das nächste Mal hilft vielleicht ein Probesitzen oder eine Probefahrt, nach der der künftige Nutzer die Zufriedenheit mit der Ausstattung schriftlich bestätigt.
Valzuun am 04.09.2019 | 12:34
Was Ihre AG-Pflichten betrifft könnten wohl am ehesten die BG bzw. deren umfangreiche Richtlinien hilfreich sein. Diese gelten grundsätzlich unabhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Mitarbeiters. Ist der Sitz (vermeintlich) nur wegen einer individuellen Erkrankung/Behinderung erforderlich könnte die DRV mit im Boot sein - sofern ausreichend Beitragszahlungen vorhanden sind. Das im letzteren Fall ein zweiteiliges Attest ausreicht ist dabei tatsächlich äußerst unwahrscheinlich. Nach Antragstellung durch den Mitarbeiter wird die DRV aber von Amtswegen die notwendigen medizinischen Ermittlungen in die Wege leiten.
kann nitverstanam 04.09.2019 | 20:13
Was sagt den der Arzt die Klinik der Orthopäde dazu ? Warum setzt sich der Mitarbeiter nicht vor der Bestellung des sicher nicht billigen Autos vorher in den Sitz. Was machen Sie mit dem übrigen Sitz ? usw
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