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Experten-Antwort

Mitnahme einer Begleitperson

von Anja Maune28.08.2014 | 11:37
2377 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich habe gestern meine Bewilligung meines Reha-Antrages bekommen. Nun würde ich gerne meinen Lebenspartner als Begleitperson mitnehmen. Wie kann ich mich verhalten bzw. was muss ich unternehmen, um meinen Lebenspartner als Begleitperson mitzunehmen? Vielen Dank für eure Antworten...

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Kosten für Begleitpersonen bei einer medizinischen Rehabilitation für Erwachsene werden nur in Ausnahmefällen übernommen, wenn dies medizinisch notwendig ist. Über die medizinische Notwendigkeit entscheidet die ärztliche Abteilung des jeweiligen Rentenversicherungsträgers. Sie sollten sich mit dieser Frage daher an Ihre zuständige Sachbearbeitung wenden.

Selbstverständlich kann ihr Lebensgefährte Sie jederzeit auf eigene Kosten in die Rehabilitation begleiten. Diesbezüglich sollten Sie sich mit der bewilligten Klinik in Verbindung setzen und die Formalitäten abklären.

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4 Antworten

Bertlam 28.08.2014 | 12:02
Antrag stellen mit Begründung und ärztl. Begründung, warum eine Begleitperson medizinisch erforderlich ist. Wenn keine medizinische Notwendigkeit besteht, können auch keine Kosten übernommen werden.
Nick L. Beckam 28.08.2014 | 12:08
Wenn es für Sie medizinisch notwendig ist, sollten Sie einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme der Begleistperson beim Leistungsträger, der auch den Bewilligungsbescheid erteilt hat, stellen und aussagekräftige medizinische Unterlagen zur Notwendigkeit beifügen - das hätte dann eigentlich auch schon zusammen mit dem Erstantrag erfolgen können/sollen bzw. aus den dabei verwendeten medizinischen Unterlagen ersichtlich sein sollen. Wenn es für Ihren Lebenspartner medizinisch notwendig und er auch behandlungsbesürftig sein sollte, sollte er schleunigst ebenfalls einen Antrag beim für ihn zuständigen Leistungsträger stellen und darum bitten, bei einer positiven Entscheidung im gleichen Behandlungshaus aufgenommen zu werden. Eine gemeinsame Durchführung regeln dann am besten Sie selbst oder auch die Kostenträger mit der Klinik. Wenn es Ihnen nur darum geht, dass ihr Lebenspartner sich zeitgleich mit Ihnen in der Klinik aufhält und gar keine medizinische Notwendigkeit darin besteht, nennt man das m. E. Urlaub und das ist Privatvergnügen. Dann könnten Sie in der Klinik nachfragen, ob und inwieweit ein gemeinsamer Aufenthalt auf eigene Kosten Ihres Lebenspartners möglich ist. Dieses dürfte z. B. nicht den Behandlungserfolg gefährden. Welche dieser drei Varianten für Sie zutrifft, ist aus der Ausgangsfrage leider nicht ersichtlich.
Schadeam 28.08.2014 | 13:04
Ferienwohnungen oder Hotels gibt es am Rehaort ebenfalls, die Ihr Partner buchen kann, wenn Sie es ohne einander nicht aushalten.
Kim N.am 28.08.2014 | 18:49
Was wollen die Leute noch abgreifen,peinlich.
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