Hallo Ulrike,
Pendler haben Anspruch auf Zahlung eines Verpflegungskostenzuschusses (Mittagessenzuschuss), wenn
das Mittagessen nicht als Sachleistung im Rahmen einer Gemeinschaftsverpflegung von der Ausbildungsstätte angeboten wird und
die unvermeidbare Abwesenheit von der Wohnung täglich mindestens 8 Stunden beträgt. Die Summe aus Fahrzeit und Ausbildungsdauer ergibt die tägliche unvermeidbare Abwesenheit.