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Experten-Antwort

Mitteilung an Arbeitgeber über Rentenantritt

von gabschen511.10.2019 | 17:06
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich möchte wissen, welche Angaben (Formulare) ich gegenüber meinem Arbeitgeber machen muss wenn ich ihm schriftlich mitteile, dass ich beabsichtige am 1.8.20 in Rente zu gehen.Ich habe den Rentenantrag noch nicht geschrieben, möchte aber ab 1.8.20 reduziert weiter arbeiten als Rentnerin. Mit freundlichen Grüßen gabschen1

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo gabschen5,

bitte stellen Sie etwa drei bis vier Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn einen Rentenantrag. Diesen können Sie z.B. bei der Gemeinde/Versicherungsamt oder auch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufnehmen lassen.

Die Fragen bezüglich Weiterbeschäftigung oder vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses klären Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber.

Weitere Infos finden Sie auch in dem Faltblatt "Flexirente: Das ist neu für Sie" (Link siehe Beitrag von "Tippsi").

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

W°lfgangam 11.10.2019 | 18:53
Hallo gabschen5, das klären Sie vorab mit Ihrem AG, ob ab 01.08.2020 eine reduzierte Beschäftigung/Änderung des Arbeitsvertrag, möglich ist. Die folgende 'Flexirente' haben Sie sicher mit Ihrer örtlichen Beratungsstelle besprochen, unter welchen Einkommensbedingungen die möglich ist, als Teilrente gezahlt werden kann. Oder planen Sie gar eine Beschäftigung über die Regelaltersrente hinaus? Dann könnte es weitere Hinweise hier geben, welche 3 Option Ihnen offen stehen - sofern der AG hier für eine Weiterbeschäftigung aufgeschlossen ist (LehrerInnen sind derzeit heiß begehrt/gefragt für diese Option :-)) Gruß w.
DRVam 11.10.2019 | 17:24
Sie müssen mit Ihrem Arbeitgeber klären, was er wann (Kündigungsfrist) von Ihnen bezüglich der vorzeitigen Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses haben will. Das ist nicht Aufgabe der Rentenversicherung!
Tippsiam 12.10.2019 | 14:57
Sie können sich (und Ihren Arbeitgeber - wenn es denn so weit ist) auch mit diesen Unterlagen weiter informieren: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
senf-dazuam 14.10.2019 | 09:11
Hallo gabschen1, Ihr Arbeitgeber sollte wissen, dass Sie (Regel-)Altersrentner(in) sind, und dass Sie weiter und zwar in Teilzeit beschäftigt werden möchten. Alles weitere sind Daten, die für das Arbeitsverhältnis nicht benötigt werden und somit nicht erhoben werden dürfen. Sollten weitere Daten (wie Rentenhöhe o.ä.) verlangt werden und Sie möchten das nicht preisgeben, dann suchen Sie evtl. Rat bei einem in Sachen Datenschutz versierten Anwalt.
W°lfgangam 14.10.2019 | 20:24
Zitat von senf-dazu anzeigenausblenden
Köstlich - die staatlichen SV-Beratungsstellen sind ja so was von 'Plaudertaschen'/wird alles in der Mitarbeiterzeitung /oder gar auf Facebook veröffentlicht /und gar nicht DSGVO-konform, dass man dafür extra einen Privatier auffüttern muss, um an die relevanten Info's zu kommen. (You) Make my day: https://www.youtube.com/watch?v=ML86JjEyKiA ;-) Gruß w.
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