Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Mitteilung an DRV wegen BUZV-RT

von Manfred05.06.2009 | 15:55
894 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, wollte mal gerne wissen warum eine BUZV-Rente vom Versicherungsunternehmen an die DRV zur Weiterleitung an das zuständige Finanzamt mitgeteilt werden muss. Ich habe hier mal gelesen das die BUZV-RT nicht meldepflichtig gegenüber der DRV ist.Habe ich dadurch vielleicht auch noch Nachteile weil ich im Klageverfahren gegen die DRV bin wegen nicht Weitergewährung meiner befristeten EU Rente , das die DRV guckt und sagt der bezieht ja noch eine BUZV-RT und läßt dadurch auch das ganze Verfahren etc. länger dauern.Ist das ein Nachteil für mich ? Was hat es mit dieser Mitteilung der BUZV-RT an die DRV auf sich ? Auch habe ich gelesen das eine private BUZV-RT nichts mit dem Hinzuverdienst zu tun hat ? Wer könnte mit vielleicht mit einfachen Worten eine verständliche Antwort geben. Vorab schon mal Danke !.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Um die Besteuerung der Leibrenten und der anderen in diesem Zusammenhang stehenden Leistungen sicher zu stellen, verpflichtet § 22a EStG u. a. die Versicherungsunternehmen, der zentralen Stelle für Altersvermögen eine Rentenbezugsmitteilung zu übermitteln. Die Zentrale Stelle ist gem. § 81 EstG bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt. Diese zentrale Stelle sammelt die Daten und gibt sie an die jeweils zuständige Landesfinanzbehörde weiter. Die Deutsche Rentenversicherung Bund in ihrer Eigenschaft als Rentenversicherungsträger hat keinen Zugriff auf diese Daten.

3 Antworten

Haraldam 05.06.2009 | 17:44
Hallo Manfred, da haben Sie etwas mißverstanden. Die DRV und auch private Lebensversicherungsunternehmen melden die Rentenzahlungen an eine zentrale Stelle der Finanzverwaltung. Eine Meldung Ihrer privaten BUZV-RT an die DRV findet nicht statt. Harald
Manfredam 05.06.2009 | 17:58
Hallo Harald, danke vorab .. Im Schreiben meiner Versicherung heisst es : `" Wir weisen darauf hin,dass alle Lebensversicherungsgesellschaften nach § 22 a EStG verpflichtet sind,die gezahlten Leistungsbezüge anlässlich Ihrer Berufsunfähigkeit der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Weiterleitung an die zuständigen Finanzämter mitzuteilen " . Dadurch habe ich es so verstanden . Oder macht die Versicherung hier etwas falsch ?Oder ist das mit dem Schriftsatz so gemeint wie Sie mir geantwortet haben ? Sie merken bin recht ahnungslos in solchen Sachen - und darum nochmals Dank für eine evtll. nochmalige Kurz-Info . Danke !!!
Haraldam 05.06.2009 | 19:21
Hallo Manfred, die zentrale Stelle der Finanzverwaltung ist in der Tat aus organisatorischen Gründen an die DRV Bund angegliedert. Dies gilt u.a. auch für die Zulagenstelle für die Riesterente. Eine Nutzung der Daten durch die Deutsche Rentenversicherung ist aber ausgeschlossen. Die Ansiedlung solcher "neuen Stellen" hat oftmals politische Hintergründe. Es geht im wesentlichen um Arbeitsplätze (siehe auch neue geschaffene Stelle "Minijobzentrale" bei der früheren Knappschaft. Harald
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026