Bin Jahrgang 48 w. und bis dato 38 J. gearbeitet. Schwerbehinderung von GdB 50 ab 01.05.2003.
Vorliegender Bescheid:
"Altersrente f. schwerbehinderte Menschen Rentenbeginn ohne Rentenminderung ab 01.06.2011 ist erfüllt.
Die weiteren Anspruchsvoraussetzungen für die Altersrente können bis zum Rentenbeginn ohne Rentenminderung erfüllt werden".
Bekäme ich dann mit 63 den Rentenbetrag, den ich normalerweise wie mit 65 bekäme?
Danke sagt kati60