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Mitteilung über Zusatzeinkommen versäumt,

von Minni05.06.2010 | 20:06
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10 Antworten

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Ich beziehe eine teilweise EM-Rente und bin seit Dezember vergangenen Jahres arbeitslos, habe aber seitdem einen Mini-Job. Über die Höhe des Arbeitslosengledes ist der Rentenversicherer natürlich informiert, aber erst heute ist mir aufgefallen, dass ich es versäumt habe, den Mini-Job mitzuteilen. Zusammen mit dem Arbeitslosengeld ist mein derzeitiges Einkommen noch weit unter der Hinzuverdienstgrenze. Vermutlich deshalb habe ich nicht an eine Mitteilung gedacht. Die Mitteilung hole ich natürlich sofort nach. Frage: welche Konsequenzen kann diese verspätete Mitteilung haben?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich verweise auf die Beiträge von "Bernd1954" und von "Keppler".

9 Antworten

Icham 05.06.2010 | 21:58
Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber man könnte Ihnen Böswilligkeit unterstellen und Sie müssten die gesamte Überzahlung seit dem Hinzutritt des Minijobs zurückzahlen. Also das Geld das Sie zu Unrecht bezogen haben, da Sie über der Hinzuverdienstgrenze liegen...
Karlam 05.06.2010 | 22:06
Da muss gar nichts zurück gezahlt werden. Wenn Sie unter der Hinzuverdienstgrenze geblieben sind ( wie Sie ja schreiben ) hat dies für Sie keinerlei Konsequenzen.
Bernd1954am 05.06.2010 | 23:02
Minni, Sie sollten allerdings bedenken, dass nicht das gezahlte ALG1 als Hinzuverdienst zur EM-Rente angerechnet wird, sondern das diesem Betrag zugrunde liegende Bemessungsentgelt, welches deutlich höher liegt. Ich bin in der selben Situation und meine EM-Rente wurde auf Null gekürzt, obwohl das ausgezahlte ALG1 lange nicht an meine Hinzuverdienstgrenze heran reicht. Gruß Bernd
Minniam 05.06.2010 | 22:21
Ja, mein Einkommen liegt weiter unterhalb der Hinzuverdienstgrenze. Daher kann von Böswilligkeit keine Rede sein. Es geht nur um das Versäumen der Mitteilungspflicht.
Minniam 06.06.2010 | 10:27
Danke, bernd kann ich denn über der Hinzuverdienstgrenze liegen, wenn mein derzeitiges Einkommen (also Arb.losengeld plus Nebenverdienst) nicht einmal die Hälfte von dem ist, was ich vorher verdient habe ? Das hab ich schon nicht verstanden als ich meinen Antrag beim Arbeitsamt eingereicht hab und die sich zunächst mit dem Rentenversicherer austauschen mussten. Denn, wenn ich nicht arbeite, habe ich doch automatisch viel weniger Geld als bei meinem Verdienst vorher . Und kann somit gar nicht über der Hinzuverdienstgrenze liegen?
Minniam 06.06.2010 | 12:52
Ja, danke für den Tipp
Bernd1954am 06.06.2010 | 12:45
Minni, das kann man nur im Einzelfall klären. Ein Blick auf den ALG1-Bescheid hilft da aber weiter. Dort steht unter "Bemessungsentgelt täglich" ein Betrag, den man mit 30 multipliziert und so auf die Summe kommt, die als Hinzuverdienst bei der EM-Rente zugrunde gelegt wird. Gruß Bernd
Keppleram 06.06.2010 | 17:29
Holen Sie sofort morgen die Mitteilung an die RV nach , samt Entschuldigungschreiben. Sie werden dann innerhalb kurzer Zeit sehen wie die RV verfahren wird. Den " Kopf " wird man ihnen schon nicht abreissen..
Minniam 06.06.2010 | 22:03
Ja, klar , das Schreiben steckt schon fertig im Umschlag. Hinzuverdienstgrenze wurde, wenn der Tipp von Bernd stimmt, auf keinen Fall überschritten.
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