Sie erhalten von der DRV für das Jahr 2006 (von 07/06 bis 12/06) und für das Jahr 2007 (01-12) jeweils eine Rentenbezugsbescheinigung über den Bruttobetrag, den Sie jeweils in die Anlage R einzutragen haben. Über das Krankengeld erhalten Sie von der KK eine Korrekturmeldung, für die gleichen Zeiträume), wegen der Erstattung dieser Leistung durch den RV-Träger