Hallo Billi,
dem Beitrag von KSC möchte ich prinzipiell zustimmen. Passieren wird - wenn Sie die Hinzuverdienstgrenze nicht überschreiten - eher nichts. Auf der „rechtlich sicheren Seite“ sind Sie dennoch, wenn Sie dem Rentenversicherungsträger eine kurze formlose Mitteilung zur Nebenbeschäftigung machen, auch wenn Sie die Hinzuverdienstgrenze (derzeit) einhalten.