Meine Frau (Beamtin in Teilzeit) hat seit drei Jahren einen eigenen Riestervertrag, zahlt ihren Mindesteigenbeitrag und erhält sowohl ihre Grundzulage als auch die Kinderzulagen für drei Kinder. Ich selbst (Beamter, Vollzeit) habe noch keinen eigenen Riestervertrag abgeschlossen, weil wir uns die 4 % Mindesteigenbeitrag nicht leisten können.
Ein ebenfalls verbeamteter Kollege hat mich jetzt darauf aufmerksam gemacht, daß ich die Möglichkeit hätte, einen eigenen Riestervertrag ohne festen Mindesteigenbeitrag abzuschliessen, weil angeblich alle Beamten grundsätzlich "mittelbar zulagenberechtigt" wären. Auf diesen Vertrag würden dann jährlich 154 Euro Grundzulage fliessen, ohne daß dies Einfluss auf die Zulagen bei meiner Frau hätte.
Angeblich hätte das etwas damit zu tun, daß man als Beamter erst bei Abgabe einer besonderen Einverständniserklärung nach unmittelbar zulagenberechtigt sein soll, und wenn man diese Erklärung nicht abgibt, dann hätte man den gleichen Zulagenstatus wie eine nicht berufstätige Hausfrau oder ein nicht versicherungspflichtiger Selbständiger.
Allerdings bin ich bei dem Anbieter, bei dem meine Frau vor drei Jahren ihren Riestervertrag abgeschlossen hat, auf taube Ohren gestoßen. Dieser behauptet, eine solche Regelung würde es nicht geben.
Zwei Anrufe beim Servicetelefon der DRV brachten ebenfalls keine klare Linie. Eine Mitarbeiterin meinte, davon hätte sie noch nie etwas gehört, die andere dagegen bestätigte mir dagegen ausdrücklich, daß es genauso wäre, wie mein Kollege mir gesagt hat, aber schriftlich würde es darüber leider nichts geben.
Nachdem ich nun nur noch bis Mittwoch Zeit habe, um einen entsprechenden Vertrag abzuschliessen, bitte ich um die Stellungnahme eines Experten. Ebenso bin ich dankbar für einen Tipp, ob und ggf. wo man etwas "schriftlich" darüber nachlesen kann, damit ich auch den Anbieter überzeugen kann.