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Experten-Antwort

Mitwirkungspflicht bei EM-Rente

von Fragetante22.06.2014 | 21:28
1084 Ansichten
3 Antworten

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Hallo,mein Mann(EM-Rentner)war mal wieder zur Kontrolluntersuchung im Krankenhaus.Der Eingriff wurde unter Narkose durchgeführt und dabei festgestellte Schäden gleich kleinoperativ mit behoben.Nun sind wir nicht sicher,es gibt ja eine Mitwirkungspflicht,müßten wir im Rahmen dieser den Rententräger vom Krankenhausaufenthalt informieren?vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragetante,

Eine normale Kontrolluntersuchung brauchen Sie nicht mitzuteilen. Allerdings, wenn sich durch die Behandlung der Gesundheitszustand so verändert hätte, dass möglicherweise die Voraussetzungen der Erwerbsminderung nicht mehr vorliegen, dann besteht natürlich die entsprechende Mitwirkungspflicht. Da Sie im Zweifel dies aber nicht beurteilen können, schlagen auch wir vor, sich in Zweifelsfällen mit dem Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen.

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2 Antworten

Schadeam 22.06.2014 | 22:18
Nein. Sie müssen auch nicht mitteilen, wenn Sie Bauchweh haben oder einen Zahn gezogen bekommen.
facepalmam 23.06.2014 | 15:17
Die Mitwirkungspflicht bezieht sich im Prinzip nur auf die Dinge, die sich negativ auf Ihren Rentenanspruch auswirken. Z.B. Beschäftigungsaufnahme, deutliche Verbesserung des Gesundheitszustandes, etc.. Darüber hinaus bezieht es sich auf allgemeine Dinge wie z.B. einen Wohnortwechsel. Sofern Sie sich nicht sicher sind kann man die "Wichtigkeit zur Mitteilung" auch eben kurz beim Zustädnigen Sachbearbeiter telefonisch nachfragen. das geht meist kurz und unkompliziert.
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