Hallo Fragetante,
Eine normale Kontrolluntersuchung brauchen Sie nicht mitzuteilen. Allerdings, wenn sich durch die Behandlung der Gesundheitszustand so verändert hätte, dass möglicherweise die Voraussetzungen der Erwerbsminderung nicht mehr vorliegen, dann besteht natürlich die entsprechende Mitwirkungspflicht. Da Sie im Zweifel dies aber nicht beurteilen können, schlagen auch wir vor, sich in Zweifelsfällen mit dem Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen.