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Experten-Antwort

Mitwirkungspflicht von Ärzten

von Castle25.03.2019 | 10:54
206 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, folgende Frage beschäftigt mich: bei mir läuft ein Widerspruch auf abgelehnte EMR über den VdK: Jetzt hat mir die DRV Bund erneut Formulare zugesandt, die von meinen behandelnden Ärzten ausgefüllt werden sollen. Es wurden 2 Befundberichte angefordert: zum einen von einem Nervenarzt. Bereits im Juli letzten Jahres hatte ich der DRV schriftlich mitgeteilt, dass ich nie von einem Nervenarzt behandelt wurde und ich mir daher auch nicht erklären kann, wie man darauf kommt, hier einen Befundbericht zu erbitten. Desweiteren von meiner Therapeutin. Diese behandelt mich nicht mehr und hat mir auch auf Anfrage keine neuen Termine mehr gegeben.Die Anforderungen der DRV habe ich mit Bitte um Ausfüllung bei ihr in den Briefkasten der Praxis eingeworfen und warte nun auf Antwort. Die Frage ist nun: Sind die Ärzte dazu verpflichtet hier mitzuwirken oder ist das eine freiwillige Sache? Denn dann wüsste ich nicht wie ich den Widerpruch noch begründen kann. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Castle,

wenn Sie nie bei einem Nervenarzt waren, können Sie von dort auch keine Gutachten erhalten. Besprechen Sie evtl. mit Ihrem Hausarzt oder dem aktuell behandelnden Facharzt oder Therapeuten das weitere Vorgehen bzgl. der Vorbereitung der Begründung des offenen Widerspruchs aus medizinischer Sicht. Des Weiteren sind Sie ja Mitglied beim VdK, welcher Sie laut Ihren Angaben in der Widerspruchsangelegenheit vertritt. Auch diese Stelle ist Ihr gewählter Ansprechpartner in der Angelegenheit. Scheuen Sie sich nicht dort Ihre Fragen zu stellen. Ebenfalls könnte ein Telefonat mit der zuständigen Stelle der DRV hilfreich sein. Der Sachbearbeiter kann Ihnen vermutlich detailliert Ihre Fragen beantworten.

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1 Antworten

DRVam 25.03.2019 | 15:10
Wenn Sie bei den genannten Ärzten nicht oder nicht mehr in Behandlung sind, wird es für diese schwierig werden, entsprechende Gutachten zu erstellen. Eine Verpflichtung der Ärzte ist mir nicht bekannt und wäre dann ja auch eher kontraproduktiv. Ich sehe da eher Sie in der Pflicht, Ihrem Rententräger mitzuteilen, dass Sie dort nicht mehr in Behandlung sind. So kann Ihr Rententräger darüber entscheiden, ob er sich ggf. ein aktuelles Gutachten von einem oder mehreren anderen Arzt/Ärzten einholt, bei dem Sie dann noch vorstellig werden müssen.
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