Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Klaus,
für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit müssen Ise neben der 15jährigen Wartezeit zwei Voraussetzungen erfüllen:
1) Sie müssen nach Vollendung des Lebensalters von 58 1/2 Jahren mindestens 364 Tage arbeitslos sein. "Arbeitslos" sind Sie aber nur, wenn Sie auch der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Sie können diese Voraussetzung im Prinzip nur nachweisen, wenn Sie sich arbeitslos melden und dann müssen Sie sich auch den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur stellen. Eine Möglichkeit, sich zwar arbeitslos zu melden, aber gar keine Arbeit zu suchen, gibt es nicht (mehr). Im Einzelfall ist zwar der Nachweis der Arbeitslosigkeit auch ohne Meldung möglich - dann müssen Sie aber trotzdem nachweisen, dass Sie sich fortlaufend um Arbeit bemüht haben, die Prüfung ist in so einem Fall sehr streng (ich würde also eher davon abraten, sich darauf zu verlassen).
2) Sie brauchen in den letzten 10 Jahren vor dem Rentenbeginn 8 Jahre mit Pflichtbeiträgen. Wenn Sie diese bis zum Auslaufen des AlgI nicht haben, benötigen Sie die Zeit der Arbeitslosigkeit, um den 10-Jahreszeitraum zu verlängern und die Voraussetzung doch noch zu erfüllen.
Wenn Sie einen Minijob annehmen, dann liegt immer noch Arbeitslosigkeit vor, wenn die Tätigkeit weniger als 15 Stunden pro Woche umfasst und Sie sich weiter arbeitslos melden.
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