Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Möchte von voller EMR zurück in Teilzeitbeit! Ablauf? Welches Einkommen?

von sandra01.04.2014 | 19:18
1176 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Schönen guten Abend. Ich (44)befasse mich mit folgendem Problem. Beziehe -wie soviele hier- eine volle Erwerbsminderungsrente als Arbeitsmarktrente, da mir das AA keinen geeigneten Job (ich hab auch keinen gefunden) vermitteln konnte. Nun möchte ich das selbst in die Hand nehmen! Wenn ich nun eine Beschäftigung von max. 6 Stunden am Tag annehmen. Also max. 30 Stunden pro woche (muß ich gesundheitlich natürlich packen!). Welches Einkommen hätte ich dann? -Halbe Erwerbsminderungsrente (also 50% der jetzigen vollen)? -zusätzlich noch das Einkommen vom Teilzeitjob (jedoch bis max. der Hinzuverdienstgrenze einer halben EMR)? -Von der jetzt dann halben EMR geht doch die KV und PV weg. -Muß ich diese dann auch nochmals beim Teilzeitjob abdrücken? Zusatz: -Wenn ich während der Teilzeitbeschäftigung gekündigt werden sollte, falle ich dann in ALG1? Oder wieder in die volle EMR? Oder muß ich wieder Antrag auf volle EMR stellen? Ich muß das schon wissen, was mich erwartet.... Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Frage wurde bereits korrekt beantwortet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

W*lfgangam 01.04.2014 | 19:47
Hallo Sandra, >Wenn ich nun eine Beschäftigung von max. 6 Stunden am Tag annehmen. Unter 6 Std. wäre zu beachten. >-Halbe Erwerbsminderungsrente (also 50% der jetzigen vollen)? Ja. >-zusätzlich noch das Einkommen vom Teilzeitjob (jedoch bis max. der Hinzuverdienstgrenze einer halben EMR)? Ja. >-Von der jetzt dann halben EMR geht doch die KV und PV weg. Ja. >-Muß ich diese dann auch nochmals beim Teilzeitjob abdrücken? Ja, ist ein weiteres KV/PV-pflichtiges Einkommen. Die Pflichtversicherung ist daraus sogar vorrangig, ein Statuswechsel erfolgt. So gesehen sind die Beiträge aus der Rente zusätzlich zu zahlen. >-Wenn ich während der Teilzeitbeschäftigung gekündigt werden sollte, falle ich dann in ALG1? Ja, sofern die Leistungsvoraussetzungen dazu erfüllt sind (§ 137 ff. SGB 3): http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/BJNR059500997.html#BJNR0… Bei erneuter Bewilligung der vollen EM ist das ALG weg, auch rückwirkend ab Beginn der Rente. >Oder wieder in die volle EMR? Oder muß ich wieder Antrag auf volle EMR stellen? Ohne Antrag geht hier nichts automatisch. Im Rentenbescheid (auch über teilweise EMRT) wird auf die Mitteilungspflichten hingewiesen, wenn sich Änderungen in den 'Verhältnissen' ergeben. Grundsätzlich müssen Sie auch mit einer generellen Überprüfung rechnen, ob überhaupt noch (teilweise) EM vorliegt bei Aufnahme einer Beschäftigung. Sofern sich die gesundheitlichen Verhältnisse nicht geändert haben, dürfte das problemlos sein - da könnten Sie sogar voll arbeiten (wider der eigenen Gesundheit) und der EM-Anspruch besteht weiter. Bei zu hohem Hinzuverdienst natürlich mit NULL-Auszahlung. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026