Hallo 123-leider-keine-ahnung,
Hinzuverdienstgrenzen sind für Ihren Vater bezüglich seiner Altersrente nicht zu beachten.
Ob Leistungen zur Grundsicherung im Alter in Frage kommen, kann nur im Einzelfall vom Träger der Sozialhilfe geprüft werden. Grundsätzliches können Sie in folgender Broschüre nachlesen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.html