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möglicher Wegfall der Erwerbminderungsrente

von G. Weinthal28.08.2012 | 20:33
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

hallo habe heute folgendes erfahren, da 2 meiner Ärzte nicht ihre Befunde der RV gesende haben, besteht nun die Gefahr, das mein Rentenantrag (beziehe seit 2004) auf Fortzahlung abgelehnt wird. Ich hänge total in der Luft. Wer weiß Rat? Was muss ich tun? Trotz Fristverlängerung haben die Ärzte auf mehrmaligen Bitten nicht reagiert. (z.T. Urlaubszeit) Rente bis 31.08.2012.

10 Antworten

Aniam 28.08.2012 | 20:49
Hallo, weisen Sie Ihre Ärzte noch einmal auf die dringende Notwendigkeit der Befundberichte hin. Sollten Sie andere Unterlagen haben, die dem Rentenversicherungsträger noch nicht vorliegen (z. B. Laborbefunde oder Krankenhausentlassungsberichte), übersenden Sie diese dem Rentenversicherungsträger. Vielleicht kann dann auch ohne die angeforderten Befundberichte entschieden werden. Wenn Sie kein Verschulden trifft, wird die Rente vielleicht im Einzelfall erst einmal für einen Monat weiter gezahlt. Viel Glück! Machen Sie bei Ihren Ärzten etwas Druck!
KSCam 29.08.2012 | 09:02
Dieses Problem müssen Sie individuell mit der Sachbearbeitung klären - wer von außen soll dazu etwas sagen?
von Lisaam 29.08.2012 | 08:45
man könnte bereits sich im Vorfeld selbst darum kümmern.Man weiß, dass eine Rentenvelängerung ansteht. Somit kann man sich um die Befundberichte kümmern. Am Besten wäre es gleich Kopien anzufertigen.
Klaus-Peteram 29.08.2012 | 10:29
Also wenn ihr EM-Antrag tatsächlich jetzt abgelehnt würde müssen Sie halt Widerspruch einlegen. Das Argument, das die Befundberichte der beiden Ärzte zum Zeitpunkt der Entscheidung (noch ) nicht vorlagen ist sicher absolut stichhaltig und erhöht ihre Chancen im Widerspruchsverfahren dann ungemein. Die müssten dann auf jden Fall dort entsprechend bewertet werden. Ansonsten sollten Sie sich noch HEUTE aufmachen zur Agentur für Arbeit und dort ALG I ab 1.9. beantragen um ab 1.9. nicht ganz ohne Geld dazustehen.. Das hätten Sie eigentlich schon längst tun müssen, denn man weiss ja nie ob einem Verlängerungsantarg der Rente stattgegegen wird oder nicht. Warum haben Sie das bisher nicht getan ??? Sie können doch nicht erwarten oder erhoffen, das 1 Tag vor Ablauf die Rente noch mal so eben schnell verlängert wird. und alles klar geht. Paralell könnten Sie auch bei der RV einen Antrag auf vorläufige Weiterzahlung der EM-Rente bis zur Entscheidung darüber stellen, eben mit dem Argument das beide Arztberichte noch nicht vorliegen und auf diese gewartet werden müsste. Ob sich die RV darauf aber einlässt lässt sicht nicht sagen. Einen Versuch wäre es meiner Meinung nach aber wert. Am besten macht dies noch ein Fachanwalt für Sie, denn dann würden sich die Chancen doch erheblich erhöhen das dem auch stattgegeben wird. Der Anwalt wird dies juristisch dann eentsprechend ausgebufft formulieren was man als Laie eben nicht kann. Das es jetzt natürlich für alle o.g. Dinge schon viertel nach 12 ist dürfte ihnen ja wohl selbst klar sein.
G. Weinthalam 29.08.2012 | 10:55
Danke für die Antworten. Ich habe Unterlagen von Krankenhäusern und Ärzten kopiert und der DRV schon vor ca. 4 Monaten zugesandt. Erst jetzt auf Nachfrage ob die Weiterzahlung gewährt wird, wurde mir mitgeteilt dass noch Befunde nicht vorliegen würden. Desweiteren war ich heute morgen bei der Agentur für Arbeit die benötigen jedoch den Ablehnungsbescheid der Rente. Meine Daten haben Sie jedoch aufgenommen.
Klaus-Peteram 29.08.2012 | 12:02
Ja , das ist alles gut und schön was Sie dem Antrag beigefügt haben. Aber das alles ersetzt eben nciht den ärztlichen Befundbericht. Dies ist ein ganz spezielles Formular entwickelt von der Rentenversicherung und behinhaltet spezielle , ganz konkrete Fragen hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit. Kein anderes ärztliches Attest und/oder äzrtlicher Bericht was ihnen ein Arzt/Krankenhaus etc. mal ausgestellt hat, enthält diese spezielllen Informationen. Darum ist dieses ärztliche Befundberichtsformular äußerst relevant für die Entscheidung zur EM-Rente und sollte unbedingt vorliegen bevor eine Entscheidung getroffen wird ! Tut es dies nicht können Sie im Widerspruchsverfahren die ganze Sache angreifen. Was aber nicht heisst , das dies dann automatisch auch zur Rentenverlängerung führt. Letztlich kommt es auf den Inhalt in dem Befundbericht an und ob sich der med. Dienst der RV dem auch anschließt oder nicht.. Das Sie bei der AfA waren ist ja schon mal gut. Aber den Ablehnungsbescheid brauchen die nun nicht um ihnen ALG I zahlen zu können. Es reicht wenn Sie nachweisen können das Sie die EM-Verlängerung beantragt haben und noch kein Bescheid derr RV vorliegt. Das ist ja gerade Sinn und Zweck, das b e v o r der Bescheid zur Rente vorliegt ALG I zur Überbrückung bis zum Bescheid gezahlt wird. Lassen Sie sich von der AfA nicht verar... .
G. Weinthalam 29.08.2012 | 12:26
hallo Klaus-Peter, danke für diese wertvolle Info, da bei uns die AFA erst morgen früh wieder öffnet, bin ich direkt um 8 Uhr da, verar.... lassen möchte ich mich nicht. Danke dir. LG
Klaus-Peteram 29.08.2012 | 13:10
Genau. Nehmen Sie den EM-Antrag und andere Bescheide/Nachrichten der RV gleich mit. Denken Sie auch bitte daran, sich bei der AfA als Arbeits - und Vermittlungsfähig - im Rahmen ihrer gesundheitlichen Einschränkungen - zu erklären. Wichtig ist beim Antrag auf ALG I das/die Kreuzchen an der richtigen Stelle zu machen und nicht an der falschen.... Sie dürfen nichts verweigern oderr von vorne herein gleich alles ablehen, denn nur dann darf die AfA ihnen auch ALG I zahlen. Sicherlich wird bei ihnen aber dann noch zusätzlich der ärztliche Dienst der AfA eingeschaltet um ihre Arbeitsfähigkeit zu prüfen. Auch denen gegenüber sollten Sie sich selbst auf jeden Fall als arbeitsfähig bezeichen und ihre Erkrankungen runterspielen. Mit ihrem laufendem EM-Antrag kollidiert dies auch nicht. Das eine ( ALG I Antrag) hat mit dem anderen ( laufender EM-Antrag ) nix zu tun und hat auch keine gegenseitigen Auswirkungen zueinander. Worst Case Szenario wäre wenn der ärztl. Dienst Sie nicht als Arbeits-/Vermittlungsfähig einstufen würde. Dann bekommen Sie nur max. 6 Wochen ALG I und müssten dann wieder Krankengeld beziehen ( sofern noch Anspruch darauf besteht ) oder gleich zum Sozialamt.
-am 29.08.2012 | 13:49
Bitte wenden Sie sich mit dem Sachverhalt an Ihren zuständigen Sachbearbeiter, der Ihnen sicherlich die weitere Vorgehensweise erläutern kann.
Ronniam 29.08.2012 | 15:00
Schnellstmöglich Termine dort machen. Meine Hausärztin wartet mit der Beantwortung von Anfragen auch schon mal, bis ich wieder zur Sprechstunde komme, um manches noch gezielt nachfragen zu können.
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