Hallo Georg Bleser,
die aktuelle Rentenzahlung steigert sich durch die nach Rentenbeginn eingezahlten Beiträge nicht.
Bei Folgerenten wie z.B Altersrente oder auch Hinterbliebenenrente wird der gesetzliche Rentenversicherungsträger eine aktuelle Berechnung der Rente mit den bis zum "neuen" Rentenbeginn vorhandenen rentenrechtlichen Zeiten sowie den aktuellen gesetzlichen Grundlagen vornehmen.