ICH BEZIEHE SEIT 2007 EINE TEILWEISE ERWERBSMINDERUNGSRENTE.(BIS 65) ZAHLE ABER SEIT 2008 WIEDER IN DIE RENTENKASSE EINE.MEINE FRAGE JETZT:ERHÖHEN SICH JETZT AUCH MEINE MONATLICHE RENTE UND MEINE ENTGELDPUNKTE?
Ihre aktuelle Rente erhöht sich nicht, da hier nur die Beiträge bis zum med. Leistungsfall massgebend sind. Alles was danach liegt, wird erst bei der Folgerente, i.d.R. die anschließende Altersrente oder bei Ihrem vorzeitigen Ableben bei der Hinterbliebenenrente Berücksichtigung finden.
Hallo Georg Bleser,
die aktuelle Rentenzahlung steigert sich durch die nach Rentenbeginn eingezahlten Beiträge nicht.
Bei Folgerenten wie z.B Altersrente oder auch Hinterbliebenenrente wird der gesetzliche Rentenversicherungsträger eine aktuelle Berechnung der Rente mit den bis zum "neuen" Rentenbeginn vorhandenen rentenrechtlichen Zeiten sowie den aktuellen gesetzlichen Grundlagen vornehmen.