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Experten-Antwort

Müetterrente

von trixi22.09.2014 | 15:43
1016 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, von 1964 -1969 habe ich gearbeitet danach 3 Kinder bekommen. Die Kinder sind geb. 1969, 1970 und 1983. 1984 wurde mein Mann Ins Ausland versetzt. Erst musste ich ein E207 Formular ausfüllen, jetzt mochte die RV eine Versetzungsverfuegung haben.Nach endlosen Telefonaten konnte mein inzwischen mein getrennt lebender Mann eine beschaffen. Die reichte nicht, die ging nur bis 31.3.1990 Es fehlen jetzt noch die Zeiten vom 1.4.90-19.2.93. Weiss nicht ob ich das noch beschaffen kann. Ich dachte, dass die Geburtsurkunden reichen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.09.2014 | 10:03

Je nach Sachverhalt können neben den Geburtsurkunden der Kinder durchaus noch weitere Unterlagen erforderlich sein. Einzelheiten klären Sie bitte direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.

4 Antworten

Sozialröchler?am 22.09.2014 | 16:45
Und welche Frage haben Sie?
SozPolam 22.09.2014 | 22:20
W*lfgangam 22.09.2014 | 22:58
Hallo trixi, die 'Restzeit' 90-93 wäre nur eine reine Zählzeit/Berücksichtigungszeit für Kindererziehung und für die 'Mütterrente' nicht weiter wichtig. Wenn Sie nur Anspruch auf die Regelaltersrente haben (65 + xx) ist das ohne Bedeutung, bei vorgezogener Altersrente (an langjährig Versicherte/35 Jahre notwendig oder besonders langjährig Versicherte/ 45 Jahre erforderlich) sieht das schon wieder anders aus. Ein Besuch in der nächsten Beratungsstelle kann nicht schaden, um Sie individuell über die möglichen Ansprüche (warum der E207 notwendig/überflüssig ist ...ergibt sich auch Ihren Ausführungen so nicht) aufzuklären. Gruß w. ...ja, die Geburtsurkunde eines Kindes reicht zunächst aus, die Kind-Elternverbindung herzustellen, ist bei Auslandserziehung aber allein nicht ausreichend, da geht es um andere Kriterien.
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