Hallo Sohn,
sofern die sogenannte „Mütterrente“ wie derzeit ausgestaltet beschlossen wird, können Ihrer Mutter bei Erfüllung der Voraussetzungen pro Kind 24 Kalendermonate an Kindererziehungszeiten anerkannt werden. Mit den insgesamt dann 72 Kalendermonaten Kindererziehungszeit wäre die Wartezeit für eine Regelaltersrente mit Inkrafttreten der „Mütterrente“ am 01.07.2014 erfüllt. Ab diesem Zeitpunkt bestünde Anspruch auf Altersrente.
Wir empfehlen Ihnen, zur Rentenantragstellung schon jetzt einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder beim Versicherungsamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt zu vereinbaren. Sofern die Kindererziehungszeiten noch nicht in der Rentenversicherung anerkannt sind, müsste auch die Anerkennung dieser Zeiten beantragt werden.
Selbstverständlich kann die gesetzliche Neuregelung erst nach Abschluss des Gesetzgebungsver-fahrens von den Rentenversicherungsträgern umgesetzt werden.