Hallo Ayse Saka,
der Rentenbeginn ist immer abhängig vom Antragsmonat. Da Sie Ihren Rentenantrag erst nach Ablauf von 3 Kalendermonaten nach Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen gestellt haben, beginnt Ihre Rente erst im Folgemonat der Antragstellung. Da Sie den Antrag erst im September gestellt haben, ist der Rentenbeginn 01.10.2019 insofern korrekt.
Ein früherer Rentenbeginn z. B. ab Einführung der Mütterrente am 01.07.2014, wäre nur möglich, wenn Sie einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch geltend machen können, weil Sie z. B. nachweislich hinsichtlich einer Rentenantragstellung falsch beraten wurden. Dies müssen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Rentenversicherungsträger beantragen und die Gründe für einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch angeben.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung