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Mütterkur

von Nicki05.03.2007 | 22:02
1966 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich hatte bei meiner Kasse zusammen mit meinem Mann eine Familienkur bei der Krankenkasse beantragt. Wie ich letzte Woche erfahren habe, wurde mein Antrag an den Rentenversicherungsträger weitergeleitet, während die Vorsorgekuren für meinen Mann und meine Kinder (eins davon ist behindert mit Down-Syndrom) genehmigt wurden. Ich hatte bereits vor 3,5 Jahren eine Mutter-Kind-Kur die ganz normal von der Kasse genehmigt wurde und möchte gar keine Reha. Außerdem werde ich sicher nicht ohne meine Kinder auf eine Kur fahren. Sollte diese Reha-Maßnahme genehmigt werden, können wir dann überhaupt die Kurmaßnahme gemeinsam durchführen. Wie sieht es dann bei der Wahl des Kurheimes aus. Ich hatte mir bereits ein Kurheim ausgesucht, die auch meinen behinderten Sohn aufnehmen würden. Leider haben dieses Kurheim keine Rehazulassung. Muss die Krankenkasse nach einer evtl. Ablehnung durch den Rententräger meinen Antrag auf Vorsorge nochmals prüfen.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrte Nicki,

den aktuellen Sachstand zu Ihrem Antrag erfragen Sie bitte möglichst umgehend telefonisch

bei Ihrem Sachbearbeiter/Inn der Deutschen Rentenversicherung.

Ab Antragseingang ist innerhalb von drei Wochen eine Entscheidung über

Ihren Antrag zu treffen (Ausnahme: Eine Begutachtung wäre erforderlich).

Mit diesem sollten Sie das Gespräch suchen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Nicki,

ja ich denke auch, dass hier die Krankenkasse Ihnen genau sagen sollte, was sie mit dem Antrag gemacht hat, bzw. wohin sie ihn geleitet hat und dann schnell entscheiden sollte.

4 Antworten

???am 06.03.2007 | 11:02
So wie Sie den Sachverhalt schildern, ist da wohl was gründlich schief gegangen. Ihre einzige Chance wird sein, dass die DRV den Antrag ablehnt. Dann können Sie wieder bei der KK einen Antrag (mit Kopie des Ablehungsbescheides) stellen. Sollte die DRV bewilligen, müssen Sie die Kur nicht unbedingt antreten. Allerdings wird Ihnen dann die KK auch die von Ihnen gewünschte Vorsorgekur nicht zahlen.
Nickiam 06.03.2007 | 14:03
Kann man diese Ablehnung etwas beschleunigen, indem man sich beim DRV meldet? Da mein Kind zu Schule geht, kann ich nur in den Sommerferien fahren. Ich habe daher nicht viel Zeit auf Antwort zu warten.
---am 06.03.2007 | 14:09
Sie sollten sich direkt an die Ihren zuständigen Sachbearbeiter wenden und das Problem schildern. Bin mir sicher, dass man Ihnen direkt helfen kann.
Nickiam 06.03.2007 | 19:56
Danke für Ihre Hilfe, ich habe heute dort angerufen. Es ist aber noch nichts von der Krankenkassen eingegangen. Ich habe mit meiner Bearbeiterin bei der Caritas vereinbart, dass wir versuchen gegen die Weiterleitung des Antrages vorerst bei der Kasse Einspruch zu erheben. Nach Auskunft des DRV ist es nämlich nicht möglich, dass ich dort eine Kur mit Anwendungen mache, wenn auch meine Kinder eine Kur verordnet bekommen haben. Außerdem habe ich ja auch eine Mutter-Kind-Kur beantragt und keine Einzelkur für mich.
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