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Experten-Antwort

mütterrente

von ina21.03.2018 | 16:14
791 Ansichten
8 Antworten

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Ich,56 habe zwei Kinder vor 1992 geboren, und erhalte volle unbefristete EMR seit Ende 2012. Heute hatte ich meine RV Unterlagen in der Hand und habe gelesen, dass mir für diese Kindererziehungszeiten 3,5666 Punkte angerechnet wurden. Ich habe die Kinder die ganzen Jahre betreut und erzogen, bin seit 2002 geschieden. Ist die Berechnung korrekt oder habe ich irgendwas falsch verstanden?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 22.03.2018 | 12:09

Hallo Ina,

W*lfgang hat die vielfältigen Möglichkeiten, warum für 2 Kinder eben nicht volle 4 Entgeltpunkte bei raus kommen müssen, bereits erläutert.

Ich kann Ihnen ebenfalls nur empfehlen Ihren erstmaligen Rentenbescheid zu sichten und dort nachzuvollziehen ob und warum die Kinderjahre nur reduziert wirken.

Sollten Sie das nicht nachvollziehen können, so rate ich auch zu einem besuch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle.

Experten-Antwortam 23.03.2018 | 11:51

@ senf-dazu

rechnerische eine sehr einfache und daher verführerische Lösung. Rechtlich ist es leider so, wie von W*lfgang beschrieben, daher passt die Rechnung dann nicht mehr ganz. Aber vielen Dank für Ihre Überlegungen.

@ W*lfgang

Danke für die rechtliche Darstellung

6 Antworten

Inesam 21.03.2018 | 17:49
Hallo, richtig wäre 3,6666 Punkte. Und dann passt das schon. Bitte überprüfen lassen. Toll, das es die Mütterrente gibt. Gruß
Linaam 21.03.2018 | 18:45
Hallo Ina, "Mütterrente" klingt gut und soll signalisieren, dass für die Mütter bei der Rente etwas getan, die Mutterschaft und Kindererziehung honoriert wird. Schließlich hat jeder Mensch eine Mutter. Und ohne diese Voraussetzung und bewusste Lebensentscheidung gibt es keine künftigen Beitragszahler. Das Missverständnis kommt vermutlich daher, dass es eben keine eigenständige "Mütterrente" gibt, sondern z.Zt. nur einen zusätzlichen Rentenpunkt für vor 1992 geborene Kinder (Gesetzgebung ab 2014). In Ihrem Fall für zwei Kinder, die vor 1992 geboren wurden, insgesamt 4 Rentenpunkte. Und diese werden bei Gewährung einer EMR ebenso mit 10,8% Abschlag behaftet, was insofern m.E. einer Logik entbehrt, wenn es eine echte "Mütterente" gäbe. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden pro Kind drei Entgeltpunkte angerechnet, die nicht als "Mütterrente" extra thematisiert werden.
W*lfgangam 21.03.2018 | 21:39
Hallo Ina, die Entgeltpunkte (EP) für Beitragszeiten wegen Kindererziehung werden ja in der 'Endabrechnung' der persönlichen EP gesondert dargestellt - daher haben Sie wohl den Wert, oder? Bei einer bereits laufenden Rente am 01.07.2014 wurden daher pauschal hier 2 EP auf Ihre Rente draufgeschlagen. _Davor_ wurden wohl für beide Kinder nur 1,5666 EP angerechnet. Grund kann sein eine Begrenzung, weil im ersten Jahr der Erziehung zu hohes Einkommen erzielt worden ist, oder auch eine Kürzung der EP im Rahmen von FRG-Zeiten/ggf. deutsch-polnisches Rentenabkommen mal mit voll 1 EP, mal nur mit 60 %, oder oder ... Die genauen Gründen finden Sie im Rentenbescheid aus 2012, welcher EP-Wert für die beiden Kinder bis dahin ermittelt worden ist. Fakt: zum 01.07.2014 kamen 2 volle EP dazu. Die Scheidung/Versorgungsausgleich hat grundsätzlichen keinen Einfluss auf die Berechnung der EP für die Kinder in Ihrem Rentenkonto - der 'Verlustabzug' dafür erfolgt rechnerisch an anderer Stelle. Wenn Sie die Ursachen nicht finden, wird man Ihnen das gern in der nächsten Beratungsstelle erklären/rausfinden. Gruß w.
senf-dazuam 22.03.2018 | 13:25
Es kann allerdings auch ganz einfach sein: Für jeden Monat an Kindererziehungszeiten werden 0,0833 Entgeltpunkte erfasst (wenn nicht eine Kürzung durch zu hohen Hinzuverdienst erfolgt ... aber das lasse ich einmal außer Acht). Bei 2 Kindern und 2 Jahren an Kindererziehungszeit für jedes vor 1992 geborene Kind macht das 48 * 0,0833 = 3,9984 Entgeltpunkte. Diese werden nun mit 10,8 % Abschlag belegt, es verbleiben (aufgerundet) 3,5666 Entgeltpunkte.
W*lfgangam 22.03.2018 | 19:19
Zitat von senf-dazu anzeigen
Ergänzend: tatsächlich - rechnerisch passt der Wert zu ina's Ausgangsfrage. Zum 01.07.2014 wurden aber - trotz etwaigem Abschlag bei der vorlaufenden Rente - immer die vollen EP/ohne Abschlag oder andere Besonderheiten (sofern der 12. Monat mit KEZ belegt war), pro Kind oben drauf gelegt. Vielleicht erfahren wir ja später mal von ina das 'Geheimnis' der hier reduzierten EP :-) Gruß w.
Modi69am 23.03.2018 | 17:12
Hallo, ist zwar Spekulation, habe aber auch ne Idee: Vielleicht wurde Ina eine EM-Rente mit Leistungsfall 2012 erst im Herbst 2014 bewilligt mit entsprechendem Rentenbeginn nach 30.06.2014. Dann wäre die Berechnung ja wieder korrekt. Sollte dies nicht sein, pflichte ich W*lfgang bei - irgendwas an der Berechnung "hinkt"... Daher - Ina, bitte mehr Infos...
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