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Experten-Antwort

Mütterrente 2

von Bine02.07.2019 | 06:01
106 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag. Meine Mutter wollte ein Jahr freiwillige beiträge für die Mütterrente 2 einzahlen um dann diese ab dem Jahr 2014 rückwirkend zu bekommen. Da sie bereits in 2014 erstmals einen Antrag gestellt habe und sie da nicht das fehlende Jahr nachgezählt habe, sei dies nicht mehr möglich aufgrund der Verjährungverjährungsfrist von einem Jahr.So läuft die Mütterrente 2 erst ab 2019. Kann man da noch was machen? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Bine,

aus meiner Sicht hat Ihre Mutter keinen rückwirkenden Anspruch auf eine Altersrente ab 01.07.2014.

Da sie damals die Beiträge nicht eingezahlt hat, sind letztlich bis heute die Voraussetzungen für einen Altersrentenanspruch nicht erfüllt.

Ihrer Mutter ist offenbar nachweislich seit 2014 bekannt, dass sie mit der Zahlung von freiwilligen Beiträgen eine Altersrente beantragen kann.

Da die freiwilligen Beiträge nicht gezahlt wurden und der Rentenantrag trotz konkreter Hinweise zu Kindererziehungszeiten und zu einem eventuellen Rentenanspruch nicht in zeitlichem Zusammenhang mit den gegebenen Hinweisen gestellt wurde, gelten die Besonderheiten, die zu einem Rentenbeginn am 01.07.2014 führten, nicht mehr. Der Rentenbeginn ist nach den allgemeinen Grundsätzen zu bestimmen. D. h., wenn Ihre Mutter heute die freiwillige Beitragszahlung erneut beantragt und die Beiträge auch zahlt, kann sie ab 01.07.2019 Altersrente beanspruchen.

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1 Antworten

Schadeam 02.07.2019 | 11:40
der Praktiker würde die Expertenantwort ergänzen, dass ab 2019 keine Beiträge mehr nötig sind, weil es für die (offenkundig vorhandenen) 2 Kinder jetzt insgesamt 60 Beitragsmonate gibt und damit die Regelaltersrente erfüllt ist...… :)
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