Durch die sog. Mütterrente (seit Juli 2014) erhöht sich
bekanntlich auch der Steuerfreibetrag. Konkret bedeutet
dies, daß die Mütterrente mit demselben prozentualen
Anteil steuerfrei gestellt wird, wie er im Jahr nach Renten-
eintritt angesetzt wurde (50% bis 2005, stetig fallend da-
nach). Als Feinheit muß noch beachtet werden, daß wegen
der unterjährigen Zahlung im Jahr 2014 zunächst nur der
halbe Freibetrag und ab dem Jahr 2015 dann der volle Frei-
betrag angesetzt wird.
Ich frage (mich) nun, wie ein im Jahresnachweis 2014
ausgewiesene Rentenanpassungsbetrag zustande kommt.
Nach meiner Meinung müßte die "Zählung" wieder bei "Null"
beginnen. Noch nicht einmal die bisher aufgelaufenden
"turnusmäßigen" Rentenerhöhungen (seit dem Feststellungs-
jahr) dürften dort aufgeführt sein - und schon gar nicht im Zu-
sammenhang mit der Mütterrente!
Doch genau das ist in dem mir vorliegenden Fall gegeben.
Richtig wäre es doch, nunmehr auf die "neue" Rente 2014 als Ausgangsrente Bezug zu nehmen!?
Ich wüßte jedenfalls nicht, wie der "mathematische" Zu-
sammenhang [(aktuelle Rente) - (Rentenanpassungsbe-
träge) = (Rente im Feststellungsjahr)] anders erfüllt sein sollte.
Eine fachkundige Antwort - möglichst mit einem Beispiel - wäre hilfreich.