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Experten-Antwort

Mütterrente 2014 und Rentenanpassungsbetrag

von Michael Rudolph28.01.2015 | 04:18
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33 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Durch die sog. Mütterrente (seit Juli 2014) erhöht sich bekanntlich auch der Steuerfreibetrag. Konkret bedeutet dies, daß die Mütterrente mit demselben prozentualen Anteil steuerfrei gestellt wird, wie er im Jahr nach Renten- eintritt angesetzt wurde (50% bis 2005, stetig fallend da- nach). Als Feinheit muß noch beachtet werden, daß wegen der unterjährigen Zahlung im Jahr 2014 zunächst nur der halbe Freibetrag und ab dem Jahr 2015 dann der volle Frei- betrag angesetzt wird. Ich frage (mich) nun, wie ein im Jahresnachweis 2014 ausgewiesene Rentenanpassungsbetrag zustande kommt. Nach meiner Meinung müßte die "Zählung" wieder bei "Null" beginnen. Noch nicht einmal die bisher aufgelaufenden "turnusmäßigen" Rentenerhöhungen (seit dem Feststellungs- jahr) dürften dort aufgeführt sein - und schon gar nicht im Zu- sammenhang mit der Mütterrente! Doch genau das ist in dem mir vorliegenden Fall gegeben. Richtig wäre es doch, nunmehr auf die "neue" Rente 2014 als Ausgangsrente Bezug zu nehmen!? Ich wüßte jedenfalls nicht, wie der "mathematische" Zu- sammenhang [(aktuelle Rente) - (Rentenanpassungsbe- träge) = (Rente im Feststellungsjahr)] anders erfüllt sein sollte. Eine fachkundige Antwort - möglichst mit einem Beispiel - wäre hilfreich.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael Rudolph,

der zuständige Rentenversicherungsträger teilt dem Finanzamt die Höhe der jährlichen Bruttorente mit. Dabei wird dem Finanzamt auch die Summe aller Anpassungsbeträge seit Rentenbeginn übermittelt. Eine „Auf-Null“-Stellung wird in der Darstellung der Rentenbezugsbescheinigung an das Finanzamt nicht vorgenommen. Die dann folgende Berechnung der Freibeträge erfolgt ausschließlich durch die Finanzbehörde. Weitere Fragen zur Darstellung, bzw. Berechnung des Freibetrages können vom Finanzamt beantwortet werden. Das Berechnungsbeispiel, welches von Horst T. dargestellt wurde, stellt die Vorgehensweise bei der Ermittlung des Freibetrages gut dar. In der Ausgabe 2/2015 von „Finanztest“ wird ebenfalls ein Beispiel publiziert.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Der Fehlerteufel hat sich eingeschlichen, das Berechnungsbeispiel von Horst T. stellt die Vorgehensweise nicht gut dar.

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31 Antworten

Schießl Konradam 28.01.2015 | 09:56
Fachkundig bin ich nicht, beherrsche aber die Grundrechenarten. Und so sehe ich die Entwicklung der Rente für meine Frau: Rente seit 2000 bei 5 Geburten 5 Entgelt- punkte früherer Natur,
Schießl Konradam 28.01.2015 | 09:56
Fachkundig bin ich nicht, beherrsche aber die Grundrechenarten. Und so sehe ich die Entwicklung der Rente für meine Frau: Rente seit 2000 bei 5 Geburten 5 Entgelt- punkte früherer Natur,
Schießl Konradam 28.01.2015 | 09:56
Fachkundig bin ich nicht, beherrsche aber die Grundrechenarten. Und so sehe ich die Entwicklung der Rente für meine Frau: Rente seit 2000 bei 5 Geburten 5 Entgelt- punkte früherer Natur,
Schießl Konradam 28.01.2015 | 10:46
Fortsetzung, da zu früh gestartet, nunmehr 10 Entgeltpunkte KEZ ab 1.7.2014. Bei 18.7333 erworbenen EP. ein schließlich von 5 EP. und 26,13 Rentenwert in 2005 ergaben sich 489,50 x 12 5874 Bruttorente, somit bei 50% 2937 zunächst lebenslanger Freibetrag. In 2013 18.7333 a/28,07 x 12 3155,04 und 18.7333 a/ 28,14 x 6 Monate 3162,96 6318 enthaltend 444 Anpassungs- betrag. 2014 18.7333 a/ 28,14 527,16 x 6 3162,96.Ab 1.7. 28,61 x 23.7333 679,01x 6 Monate 4074,06 '3162,96 7237 Bruttorente. Die Mütterrente bei 5 Geburten a/ 28,61 143,05 x 12 Monate 1716,60, in 2014 aber für 6 Monate 858,30, folglich 2014 erhöht sich der Freibetrag um 429 auf ( 2447 + 429) 2876, ab 1.1.2015 sind es ( 2447 ' 858 ) 3305 Freibetrag lebenslang MfG.
Michael Rudolpham 28.01.2015 | 23:20
zum Beitrag von Herrn Schießl: Die im Beispiel vorgestellten/berechneten Werte sind schon richtig - mit Ausnahme der am Ende des Beitrages angege- benen Werte für die Freibeträge 2014/2015: Statt 2.447 € (offensichtlich eine Zahlenverwechselung) muß es "2.937 €" heißen (Freibetrag aus 2005!), so daß sich dann Freibeträge für 2014/2015 in Höhe von 3.367 € bzw. 3.796 € ergeben - mit Rundungsungenauigkeiten. Meine Frage ist damit aber noch nicht beantwortet, sondern setzte erst an dieser Stelle ein. Interessant wäre es, wenn in dem Beispiel von Herrn Schießl auch der Rentenanpass- ungsbetrag von 2014 angegeben und somit ein Vergleich mit dem Betrag 2013 (444 €) möglich wäre! Die Differenz entspricht dann welcher Rentenerhöhung bzw. welchen An- teilen? Und zu welchen Ergebnissen führt dann die Formel "[(aktuelle Rente) - (Rentenanpassungsbetrag) = (Rente im Feststellungsjahr)]"? In diversen Beiträgen wird behauptet, das Finanzamt würde mit Hilfe obiger Formel eine Art "Rück- rechnung" vornehmen, um dann - mit zusätzlicher Kenntnis des Renteneintritts/Feststellungsjahres - den Freibetrag zu berechnen. Vielleicht bedarf es hier der Antwort eines Finanzmathema- tikers der Deutschen Rentenversicherung (!). Ich jedenfalls habe nicht andeutungsweise irgendwelche Informationen der DRV gefunden. Eine diesbezügliche Anfrage per E-Mail am 19.01. befindet sich noch in Bearbeitung.
Gigiam 29.01.2015 | 09:22
Hallo Herr Rudolph, klare Auskünfte zum Thema sind selbst bei der Finanzverwaltung nicht zu erhalten. Vielleicht hilft Ihnen das BFM-Schreiben vom 19.08.2013 weiter: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel… (ab Rz 232) Gigi
Horst T.am 29.01.2015 | 10:08
Ich versuche es noch einmal.Beispiel: eine Frau ist vor 2005 in Rente gegangen (in den neuen Bundesländern). Ihre Rente 2005: 40 EP x 22,97 €/EP x 12 Monate = 11025,60 €. Davon 50 % = 5512,80 €.Dies war immer der Wert für die Steuererklärung.Dazu kamen immer die jeweiligen jährlichen Rentenerhöhungen natürlich zu 100 %. Durch die Mütterrente ( bei 3 Kindern ) erhöhte sich die Rente 2005 wie folgt : 11025,60 € + (3 Kinder x22,97 €/EP x 6 Monate 2014 )= 11025,60 € +413,46 € Mütterrente =11439,06 € x 50 % = 5719,53 € ( Wert für 2014 ). Dies kann man aus der Rentenbezugsmitteilung für 2014 ersehen. 2015 wird es wie folgt aussehen = 11025,52 € + ( 3Kinder x 22,97 €/EP x 12 Monate 2015 ) = 11852,52 € x 50 % = 5926,26 €. Dazu kommen wieder die Rentenerhöhungen der jeweiligen Jahre.Die enthalten auch dei Erhöhungen für die Mütterrente. Man braucht also kein Finanzamt,die RV teilt in ihrer Mitteilung alles mit.
Michael Rudolpham 30.01.2015 | 05:22
zum Beitrag von Horst T. (und Experte) vom 29.01.15: So richtig überzeugend erscheint mir die Berechnung leider nicht. 1. Der Freibetrag für die Mütterrente beträgt natürlich ebenfalls 50% (Rentenbeginn bis 2005), wird aber auf Basis des aktuellen(!) Rentenwertes 2014 (und damit der tatsächlichen Zahlung) be- berechnet. Für 2014 gilt also (in den neuen Bundesländern): 3 Kin. * 26,39 € * 6 Mon. = 475,02 € --> Freibetrag = 237,51 €. Und in 2015 wird dann der "volle" Freibetrag in Höhe 475,02 € berücksichtigt. Herr T. rechnet aber mit dem Rentenwert von 2005 (22,97 €), was offensichtlich ein Irrtum ist! Auch hat sich die Rente 2005 nicht erhöht. (Schön wärs, wenn die Mütter Nachzahlungen ab 2005 bekommen hätten oder noch besser: seit Rentenbeginn!) 2. Die Rentenbezugsmitteilung enthält keine Freibeträge! Für unser Thema interessant sind (im Normalfall) 2 Werte: der Rentenbetrag ("Anlage R, Zeile 5"), der die Gesamtrente des Vorjahres enthält, und der Rentenanpassungsbetrag ("Anlage R, Zeile 6"), der die Summe der "turnusmäßigen"(!) Rentenerhöhungen seit dem Rentenbeginn/Feststellungsjahr (im Beispiel: 2005) ent- hält. Bis 2013 (also "ohne" Mütterrente) war es ohne Schwierig- keiten möglich, aus diesen beiden Werten den Freibetrag zu be- rechnen. Mit dem Ausgangswert von Herrn T. (Rente im Jahr 2005 = 11.025,60 €) und der Annahme, daß zwischenzeitlich keine "außerordentlichen" Rentenänderungen erfolgten, müßten die in 2013(!) erhaltene Rente ca. 12.161,84 € und der Renten-anpassungsbetrag ca. 1.136,24 € betragen. Mit diesen beiden Werten und Kenntnis des Renteneintritts/Feststellungsjahres kann per "Rückwärtsrechnung" jederzeit der Freibetrag berech- net werden: 12.161,84 € - 1.136,24 € = 11.025,60 €, davon hier 50% = 5.512,80 € = aufgerundet 5.513 €. 3. Nun endlich weiter zum Jahr 2014 - und dem Beispiel von Horst T. In 2014 beträgt die Rente ca. 12.990,01 €, einschl. ca. 475,02 € Müttergeld (3 Kinder * 26,39 €/Kind * 6 Monate). 4. Wenn die obigen Berechnungen richtig sind (abgesehen von systembedingten Rundungsdifferenzen), möge Herr T. bitte den RENTENANPASSUNGSTRAG für 2014 angeben/hinzuziehen. Läßt sich nun mit der unter 2. genannten "Rückrechnungs-Formel" der Freibetrag berechnen - für 2014 also der Wert "5.750,31 €" (5.512,80 € + 237,51 €)?? 5. Und nun bitte, bitte, ... eine Lösung/Erklärung zum RENTENAN- PASSUNGSBETRAG(!!), BESONDERS GERNE DURCH DIE DRV!! Vielleicht könnten auch die anderen an der Diskussion Beteilgten/ Interessierten anhand realer Zahlenwerte eigene Berechnungen durchführen.
Horst T.am 30.01.2015 | 12:17
Letzte Experte muß schon sagen,was bei Horst T.falsch ist. Grundlage ist für die 50 % der EP wert von 2005. Es ist eine Hätterechnung. Oder?
Schießl Konradam 30.01.2015 | 16:11
Habe einmal in zwei Teilbeträgen nachge- rechnet, mit den Ergebnis: Ohne Mütterrente 11025,60 ( 2005): : 2 =5512,80 Nicht 22,97 gilt als Rentenwert, vielmehr im Jahr 2014 in Ost 26,39 x 3 x 6 ergibt 475,02 : 2 237,55 plus 5512,80 5750,35 und nicht 5719, 53. Ist mir alles auch schon passiert. MfG.
Schießl Konradam 30.01.2015 | 16:26
Zu Recht hat Rudolph mit Eintrag vom 28.1. 23: 20 Uhr meine Zahl 2937 reklamiert. Es sind 2447.keine Zahlenverwechslung, meine falsche Berechnung. Habe heute meine Mitteilung fürs F,amt er- halten, in 22412,76 sind 1773,24 Anpassungs- betrag enthalten, ich hatte, ausgehend von 65.8232 EP. West im Jahr 2005 1772 Euro für 9 Jahre errecnet. Damit kann ich Leben. MfG.
Michael Rudolpham 30.01.2015 | 16:46
zum heutigen Beitrag von von Horst T.: "Experte" bezieht sich auf meinen Beitrag von heute morgen. Dort habe ich Ihren Beispielfall etwas näher durchleuchtet und meine abweichende Sichtweise darge- legt. Ich gebe Ihnen aber insofern recht, wenn Sie Ge- halt der Antwort kritisieren. Auch ich hätte mir gewünscht, von "Experte"(!) detailliertere Aussagen zu bekommen! Um das Problem nicht unnötig zu "zerreden", wäre es hilfreich, wenn Sie zu Ihrem Beispiel anhand der Ren- tenbezugsmitteilung 2014 den RENTENBETRAG (Ge- samtjahresrente) und(!) den RENTENANPASSUNGS- BETRAG (Summe der bisher erfolgten "turnusmäßigen" Rentenerhöhungen) veröffentlichen würden. Aus Ihrem Ausgangswert "Rente 2005 = 11.25,60 €" habe ich per "Hochrechnung" eine Rente für 2014 in Höhe von ca. 12.990,01 € berechnet - unter Hinweis auf vorhandene Rundungsungenauigkeiten. Wenn Sie diesen Wert bestätigen können, kann meine Berechnung wohl als richtig angesehen werden. Den Rentenanpassungsbetrag 2014 kann ich aber gerade nicht "vorhersagen", denn genau hier lag von Anfang an mein "Problem": der Zusammenhang(!) zwischen Rente, Rentenanpassung und - daraus abge- leitet - der Freibetrag (--> "Rückrechnungsformel").
Michael Rudolpham 30.01.2015 | 18:55
zum eigenen Beitrag von heute (16:46 Uhr): Auch bei mir hat ein - allerdings harmloser - Fehlerteufel zugeschlagen: Die Höhe des er- wähnten Renten-Ausgangswertes 2005 beträgt natürlich "11.025,60 €" und nicht "11.25,60 €"! Man sieht, wie wichtig eine "Null" sein kann. Meine Berechnungen werden dadurch aber nicht beeinflußt! zum heutigen Beitrag von Horst Schießl: Schauen Sie sich noch mal die "richtige" Rentenbezugsmitteilung an. Sie hatten vorher über die Rente Ihrer Ehefrau berichtet. Heute bringen Sie IHRE eigene Mitteilung ins Spiel und bestätigen, daß IHR Anpassungsbe- trag richtig angegeben/berechnet wurde. Das hilft aber nicht weiter, denn es geht ja um Fälle "mit Mütterrente"! Aber es wäre sicherlich hilfreich, wenn Sie die beiden Werte (Rente und Rentenanpassungs- betrag 2014 Ihrer Ehefrau) nennen würden. (Und wenn Herr Horst T. für sein Beispiel ebenfalls die entsprechenden Werte nennen möchte, könnte man vielleicht einen Schritt weiterkommen!?) Und höflichst an die DRV (Standort Stralsund!): Wann ist bitte mit einer Beantwortung meiner E-Mail vom 16.01.15 zu rechnen? Daß ich als Laie Schwierigkeiten mit der Interpretation Ihrer Daten habe, ist wohl nicht außergewöhn- lich. Von "Experten" jedoch erwartet man gewöhnlich zeitnah eine nachvollziehbare Dar- stellung/Erklärung.
Horst T.am 30.01.2015 | 19:26
mein letztes Rechenbeispiel waren nicht meiner Frau ihre echten Werte.Hier die Echtwerte für 2014: Zeile 5 = 11831,34 € Zeile 10 = 0 Zeile 6 = 718,26 € KV und PV sind unwichtig. 3 Kinder. Alt 36,3096 EP. Neu 39,3096 EP. Vielleicht noch 2013 : Zeile5 =11036,70 € Zeile 10 = 0 Zeile 6 = 363,9 € So nun können sie rechnen!!!!!!!!!!
Schießl Konradam 30.01.2015 | 23:05
Nun Herr Rudolph, bin mir nicht ganz sicher was da rauslesen wollen, Sie meinen auch nicht die "Rentenbezugsmitteilung, vermutlich die Mitteilung zur Vorlagebeim Finanzamt. 18.7333 EP. ohne Mütterrente im Jahre 2013 6.318, darin enthalten 444 Euro Anpassung. 2014 18.7333 bzw. 23.7333 EP.( 5 Mü.Rente) 7237 Euro Bruttorente , enthaltend 579,12 Anpassungsbetrag. Nochmals als Vergleich, meine EP. 65.8232 2013 22199,52 und 1560 Anpassung, 2014 22.412,76 und 1773 Anpassung. MfG.
Michael Rudolpham 01.02.2015 | 19:18
zu den "Fall-Beispielen" in dieser Runde: [Auch die zuletzt von Horst T. angegebenen Werte sind in sich widersprüchlich - insbesondere für das Jahr 2013. Das könnte z. B. daran liegen, daß nach 2005 eine weitere "außerordentliche" Rentenänderung (Rentenkürzung aufgrund Anrechnung einer weiteren Rente o. ä.) eingetreten ist. Das Beispiel ist jedenfalls für die Lösungs- suche leider nicht geeignet.] Die von Konrad Schießl angegeben Werte führen allerdings zu einem bemerkenswerten Ergebnis - auch weil sie dem mir vorliegenden Beispiel (hatte ich erwähnt, aber keine Zahlenwerte genannt) entsprechen! -Ich behaupte: Dier Wert des Anpassungsbetrages ist seitens der DRV "manipuliert" und führt bei Anwendung der "Rückrechnungs-Formel" zu einem falschen Freibetrag. Konkret heißt das: der Freibetrag verringert sich um ca. 37,20 € (für das Jahr 2014). - Wie komme ich zu diesem Wert? (Bei den folgenden Werten immer gedanklich "ca." vor- anstellen.) Der in 2014 geltende Freibetrag beträgt 3.366,15 € (2.937,00 € + 429,15 €) * Da der Rentenanpassungsbetrag per Definiton! nur die "regelmäßigen" Rentenanpassungen enthält, müßte er 504,69 € betragen. (--> Aufteilung der Rente 2014 unter Abspaltung des "Mütterrenten-Anteiles: 7.237 € = 6.378,70 € + 858,30 €, Kontrollle: 6.378,70 € - 504,69 € = 5.874,01 € (Rente in 2005) bzw. "alter" Freibetrag = 2.937 €) * Der ausgewiesene Rentenanpassungsbetrag liegt aber bei 579,12 € und damit um 74,43 € zu hoch (--> 579,12 € - 504,69 €). Rechnet man mit diesem Wert "zurück" auf 2005, ergibt sich der oben erwähnte falsche Freibetrag (--> 7.237,00 € - 579,12 € = 6.657,88 €; davon 50% Freibetrag = 3.328,94 €). Die fehlerhafte Differenz liegt also bei den erwähnten 37,20 € (--> 3.328,94 € - 3.366,15 €). Da das Finanzamt mit den in der Bezugsmitteilung (ja: ich meine die "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt") aufgeführten Werten die Freibeträge berechnet, kann dies in manchen Fällen zu einem fehlerhaften Steuer- bescheid führen - oder? Der in diesem Beispiel ermittelte Fehlbetrag dürfte auch in anderen vergleichbaren Beispielen enthalten sein. Bevor ich es vergesse: In meinem eigenen Beispiel er- gab sich für den Freibetrag eine Differenz von "37,14 €). Vergleichbar heißt: - dasselbe "Tarifgebiet" (hier: alte Bundesländer) - Renteneintritt bis 2005 - keine zwischenzeitlichen anderen "außerordentlichen Rentenänderungen (Neuberechnung aufgrund von Kürzungen etc.) - "Mütterrente 2014 mit 5 Kindern Die dann sozusagen "unbelastete" Rentenhöhe selbst spielt offensichtlich keine Rolle! Ich bitte auch das "DRV-EpertenTeam" um eine kritische Bewertung meiner Ausführungen.
Schießl Konradam 01.02.2015 | 23:04
Rentenanpassung bei 18.7333 und 5 Geburten ab 1.7.2014 Jahr:: R-Wert: Monat: Betrag: A-Freib: B.St.pfl. Anp.Betrag: 2005 26,13 489,50 x 12 5874 2937 2937 0 2006 26,13 489,50 x 12 5874 2937 2937 0 2007 26,13 489,50 x 6 2937 2007 26,27 492,12 x 6 2952,72 5889,72- 2937 2952,72 15,72 2008 26,27 492,12 x 6 2952,72 26,56 497,56 x 6 2985,36- 5938,08- 2937 3001,08 64,08 2009 26,56 497,56 x 6 2985,36 2009 27,20 509,55 x 6 3057,30 ----------- 6042,66 – 2937 3105,66 168.66 2010 27,20 509,55 x12 6114,60 - 2937 3177,60 240,60 2011 27,20 509.55 x 6 3057,30 2011 27,47 514,60 x 6 3087,60 6144,90 - 2937 3207,90 270,90 2012 27,47 514,60 x 6 3087,60 2012 28,07 525,84 x 6 3155,04 6243,54 - 2937 3306,57 369,57 2013 28,07 525,84 x 6 3155,04 2013 28,14 527,16 x 6 3162,96 6318.00 - 2937 3381,00 444,00 2014 28,14 527,16 x 6 3162,96 2014 28,61 679,01 x 6 4074,06 bei 23.7333 EP. 7237,02 - 3366 3871,02 505,00 2015 28,61 679,01 x12 8148,12 - 3795 4353,12 558,00 Anpassungsbetrag 23.7333 EP.
Schießl Konradiertam 02.02.2015 | 16:20
Kaum vorstellbar, der Wunsch von Michael Rudolph vom 01.02.15 "Ich bitte auch das "DRV-Experten Team" um eine kritische Bewertung meiner Ausführungen" Das Thema Steuer ist für manche hier"unkeusch" Will deshalb nachhaken, obwohl dies für mich als nicht Steuerzahler egal sein kann" Kann mir aber vorstellen, auch andere Rentnern wurden falsche Beträge genannt und es wird zuviel Steuer bezahlt. Jahresbrutto Rente 2014 meiner Frau 7237,02 und der Anpassungsbetrag 505, die RV. nannte aber schriftlich 579,12. Habe dies heute bei der RV Bayern Süd rekla- miert. MfG.
Michael Rudolpham 03.02.2015 | 16:44
BERICHTIGUNG (Wieder mal der "Fehlerteufel"): Es muß unter 2. natürlich heißen: "für die in 2014 gezahlte Mütterrente (858,30 €)" Man kann den ganzen Sachverhalt auch so darstellen:
Michael Rudolpham 03.02.2015 | 16:22
Und hier noch ein kleiner "Nachschlag": [Horst T. hatte in seinem Beitrag vom 29.01.15 mit "falschen" Ansätzen gearbeitet (Mütterrente + Renten- wert aus 2005), aber vielleicht die "richtige" Spur gelegt.] Ich selbst hatte einen Gedanken zu einer Art "Abzinsung" (vielleicht zu früh) verworfen. Und was ergibt sich nun aus dem bislang dis- kutierten Beispiel "Schießl"? 1. Man berechnet tatsächlich(!) die Mütter- rente mit dem RW_2005 (26,13 €) und erhält einen fiktiven Betrag von 783,90 € (5 * 26,13 € * 6 Monate). 2. Der Vergleich mit dem für 2014 ausgewie- senen Anpassungsbetrag (858,30 €) er- gibt nun (auf wundersame Weise) eine Differenz von 74,40 €. (Dieser Wert kommt mir irgendwie bekannt vor.) Vielleicht ist dies für andere Forenbesucher ein kleiner Anreiz, mit minimalem Rechenauf- wand ihre eigenen Mitteilungen zu prüfen!? FRAGE: Was sagt das "Experten-Team der DRV" da- zu? Mögliche (und allgemein beliebte) Antwort: "Ein technischer Fehler in unserer Berech- nungssoftware" oder so ähnlich.
Konrad Schießlam 03.02.2015 | 22:23
Nochmals in eigener Sache, kurz und bündig, was stimmt für das Steuerjahr 2014. Meine laienhafte Ausrechnung mit 505, oder der genannte Betrag der Rentenversicherung 579,12, Rundungen ausgeklammert. MfG.
Michael Rudolpham 04.02.2015 | 02:43
Ich vermute, daß ICH angesprochen werde. Ich habe wohl etwas mißverständlich formuliert. Mit "Man berechnet ..." meinte ich "Die DRV berechnet ... FALSCH"! In meinem Beitrag habe ich nur versucht, den möglichen Berechnungsfehler der DRV zu er- klären. Ich bleibe also bei meinen vorherigen Aussagen - insbesondere, daß der Rentenan- passungsbetrag in unseren Beispielen um ca. 74,20 € zu hoch angesetzt wurde. (Und dieser Betrag entspricht eben der Renten- anpassung der Mütterrente, WÄRE sie denn seit 2005 gezahlt worden!) Der KORREKTE Anpassungsbetrag beträgt also nach meiner Auffassung nach wie vor ca. 504,69 €. --> (7.237 - 504,69) € = 6.732,31 €, --> davon 50% = 3.366,15 € = zustehender Freibetrag! Ja: Der Betrag "6.732,31 €" ist NICHT die Rente des Jahres 2005. Das Endergebnis ist dennoch richtig!! Und somit kann das Finanzamt trotz des falschen Zwischenwertes den Freibetrag korrekt berechnen!? --> alter Freibetrag: 2.937 € --> zusätzl. Freibetrag durch Mütterrente: 429,15 € --> SUMME = 3.366,15 € = zustehender Freibetrag. --> siehe oben [Und da sich meine eigene Frage zu dieser Problematik seit dem 16.01.15 bei der DRV "in (Nicht-)Bearbeitung" befindet, habe ich heute eine Beschwerde nachgeschoben - zusätzlich unter Hinweis auf die hier geführte Diskussion. Vielleicht folgt die DRV ja auch meinem Vorschlag, eine grundsätzliche Auf- klärung in diesem Forum bzw. unter "Aktuelles" zu veröffentlichen!?]
Michael Rudolpham 04.02.2015 | 18:24
Heute mein letzter Beitrag zu diesem Thema! Ich habe heute von der "DRV Bund" eine aus- führliche (mit Zahlenwerten belegte) Begründung erhalten, warum der für 2014 ausgewiesene Rentenanpassungsbetrag richtig sei. Entscheidend ist offensichtlich die Regelung des § 22 Nr. 1 EStG (Einkommensteuergesetz). Hierzu ein Auszug aus einem BMF-Schreiben vom 13.09.2010 (BStBl 2010 I S. 681 Tz. 172): "Der steuerfreie Teil der Rente ist in dem VERHÄLTNIS anzupassen, in dem der veränderte Jahresbetrag der Rente zum Jahresbetrag der Rente steht, der der Ermittlung des bisherigen steuerfreien Teils der Rente zugrunde gelegen hat. Regelmäßige Anpassungen des Jahresbetrags der Rente bleiben dabei außer Betracht (§ 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Satz 7 EStG). Die für die Berechnung erforderlichen Angaben ergeben sich aus der Rentenbezugsmitteilung." Das unscheinbare Wort "Verhältnis" bewirkt dann einen ganz anderen Berechnungsweg als von mir vermutet. Ohne nun wieder irgendwelche Zahlen- werte zu benutzen, kann festgestellt werden, daß während der Berechnung mit "fiktiven" (Zwischen-)Werten gearbeitet wird (im Antwort- schreiben der DRV: "fiktive neue Monatsrente"). Wenn also die von DRV erfolgten Berechnungen in Anwendung des Steuerrechts richtig sind - was ich nun gerne glauben möchte -, so bleibt immer noch der ungeklärte Widerspruch bestehen, wa- rum der sich dann ergebene "neue" Freibeitrag von dem überall(!) behaupteten Anspruch "alter Freibetrag + 50% zusätzlicher Freibetrag aus der Mütterrente" = zustehender Freibetrag)" zu Ungunsten der Betroffenen unterscheidet. Ich sehe (für mich) das Thema an dieser Stelle dennoch als abgehandelt an.
Konrad Schießlam 18.02.2015 | 18:03
Seit Tagen beschäftige ich mich damit,komme aber zu keiner begreifbaren Lösung. Im Heft 2/2015 ist Seite 56 ein Muster Bei- spiel aufgeführt, habe genau so gerechnet, weil dies mir begreiflich erscheint. Leider stimmt aber das Ergebnis nicht mit den Anpassungsbetrag, gemeldet von der RV. Bayern Süd überein. An sich könnte miir das egal sein, da ich seit Jahren nicht mehr steuerpflichtig bin. Will hierzu gerne Zahlen nennen: Meine Frau bekommt für 5 Geburten a /28,61 x 5 12 1716,60 mehr Brutto- rente und in 2014 waren es für 6 Monate 858,30 Brutto. Habe als neuen Anpassungs- betrag 504,69 errechnet, die Rentenvers. nannte aber bei der Bestätigung für 2014 579,12. Ausgehend vom Jahre 2005 erhielt meine Frau bei 18.7333 Entgeltpunkte x 26,13 RW. in 2005 5874 Bruttorente, dies ergab bei 50% 2937 steuerlichen Freibetrag. Theoretisch kämen jetzt noch, ausgehend von 23,7333 EP- und 1716,60 mehr Bruttorente zu dem Freibetrag von 2937 noch 858 Euro hinzu, die Hälfte von 429 in 2014. dies ergab 504,69, statt wie be- stätigt 579,12. Inzwischen weiß ich woran dies liegt und nenne hierzu die Quelle: Paragraf 22 Einkommensteuergesetz Absatz 1 und 2, der da lautet: Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Jahres- betrag der Rente und dem der Besteuerung unterliegenden Anteil der Rente ist der steuerfreie Teil der Rente. Abweichend hiervon ist der steuerfreie Teil der Rente bei einer Veränderung anzupassen,in dem der veränderte Jahresbe- trag der Rente steht, der der Ermittlung des steuerfreien Teils der zugrunde liegt. Solche Beamten Deutsche Auslegungen waren mir schon immer ein Greuel. "Test ergänzt seine Aussage nicht",obwohl ich nicht steuerpflichtig bin mache ich für 2014 eine Steuererklärung,mal sehen was rauskommt. MfG.
Hans Wünnenbergam 18.02.2015 | 16:42
Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie sich schon mal mit dem Rentenanpassungsbetrag beschäftigt, der nach Einführung der zusätzlichen Mütterrente in 2014 für die Finanzämter errechnet wird? Der Rentenanpassungsbetrag (RAB) ist definiert: Differenz zwischen Summe Rente 2014 und Summe Differenz 1 Jahr nach Rentenbeginn. Für meine Frau beträgt dieser Betrag 603,48 €; die Deutsche Renten Vers. teilt mir aber mit, dass der RAB 133,14 € beträgt. Die Begründung für den anderen Betrag ist in einer speziellen Berechnung gegeben, die erforderlich ist, weil sich persönliche Entgeltpunkte und aktueller Rentenwert zum gleichen Stichtag geändert haben. Ich würde gerne Ihre Meinung hierzu erfahren. Mit freundlichen Grüßen Hans Wünnenberg
Hans Wünnenbergam 18.02.2015 | 18:21
Sehr geehrter Herr Schießl, suchen Sie mal im Internet nach "Alterseinkünftegesetz", und dann Besteuerung der Rente nach dem Alterseinkünftegesetz vom Bundesfinanzministerium öffnen. Dort wird auf der Seite 9 in Beispiel 3 aufgeführt, wie sich der Freibetrag ändert. Unabhängig davon hat mir die DRV Unterlagen zur Berechnung des Rentenanpassungsbetrages zugeschickt. Demnach muss eine spezielle Berechnung angestellt werden, weil sich persönliche Entgeltpunkte und der aktuelle Rentenwert zum gleichen Stichtag geändert hat. Wenn Sie mögen, kann ich die Berechnungen Ihnen zu schicken (sind allerdings als Excel-Blätter). Außerdem habe ich diese Berechnungen auch an den Bund der Steuerzahler geschickt. Die Antwort wird noch etwas dauern, weil alle Daten der DRV erst Ende Februar bei den Finanzämtern sind. email: hans.wuennenberg@t-online.de MfG H. Wünnenberg
Lupoam 21.02.2015 | 14:58
@Konrad Schießl Der von der DRV mitgeteilte Anpassungsbetrag für das Jahr 2014 lässt sich anhand Ihrer Angaben wie folgt nachvollziehen: 1. Halbjahr 2014 Ausgangsbetrag für die Feststellung des Anpassungsbetrages ist die mtl. Bruttodurchschnittsrente für das Jahr 2005 mit 489,50 Euro. Mtl. Bruttorente 527,16 - 489,50 = 37,66 x 6 Mte. = 225,96 Euro Anpassungsbetrag 2. Halbjahr 2014 Aufgrund der Mütterrente ist ab dem 01.07.2014 ein Ausgangsbetrag von 620,15 Euro (23,7333 Entgeltpunkte x 26,13 aktueller Rentenwert für das Jahr 2005) maßgebend. Mtl. Bruttorente 679,01 - 620,15 = 58,86 x 6 Mte. = 353,16 Euro Anpassungsbetrag Gesamter Anpassungsbetrag für das Jahr 2014: 225,96 + 353,16 = 579,12 Euro
Konrad Schießlam 21.02.2015 | 16:06
Darauf wäre ic h nie gekommen, alle An- erkenung "Lupo" Einfach und doch richtig. Herzlichen Dank an alle die sich damit be- schäftigt haben MfG.
Michael Rudolpham 21.02.2015 | 17:25
Ja, Lupo (und Konrad Schießl): Nachvollzogen wurde die DRV-Berechnung bereits Anfang Februar durch meine Wenigkeit. Ist Euch beiden die Problematik denn immer noch nicht bekannt? Dann empfehle ich unter anderem, die Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler vom 17.02.15 zu lesen. (Mitglieder können sich zusätzlich das entsprechende Schreiben an das Bundesfinanzministerium herunterladen. Nun kommt also (endlich) Bewegung ins Spiel, und jeder möge vorab einen Tip abgeben für das Spiel "Finanzverwaltung - DRV". Mein Tip lautet "1:0".
Michael Rudolpham 22.02.2015 | 20:05
Der Wert "603,48 €" ist tatsächlich die Differenz zwischen der ursprünglichen und der in 2014 ge- zahlten Rente, aber eben NICHT der Rentenan- passungsbetrag. Die Mütterrente ist eine "außer- ordentliche" Rentenerhöhung und darf nicht als "Anpassung" gedeutet werden. Und die "FIKTION" der DRV zum Anpassungs- betrag? Der Wert "133,14 €" wurde von der DRV falsch berechnet. Er dürfte nur ca. 88,47 € betragen. Die Differenz in Höhe von ca. "44,67 " ist gerade der Anpassungs-Teilbetrag, der sich ergeben würde, wenn die Mütterrente bereits seit 2005 gezahlt würde!! Ich habe das hier im Forum am Beispiel "Schießl" bereits diskutiert. Die Höhe der "Fehlbeträge" ist vom Rentenbe- ginn, der Anzahl der berücksichtigten Kinder und dem "Tarifgebiet" (Rentenwerte West/Ost) ab- hängig.
Konrad Schießlam 22.02.2015 | 21:42
Muss ich das für mich nunmehr so deuten: Cent genau 7.237,02 minus 3.366,15 nunmehr richtiger Freibetrag verbleiben 3.870,87 - 3.366,15 Euro 504,72 An- passungsbetrag und nicht 579,12 wie von der RV. festgestellt. Diese Berechnung würde sinngemäß mit dem Musterbeispiel in "Test 2/2015" auch über- einstimmen. Stimmt dies nicht bitte ich den Herrgott für mich Hirn regnen zu lassen. MfG.
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