Hallo Michael Rudolph,
der zuständige Rentenversicherungsträger teilt dem Finanzamt die Höhe der jährlichen Bruttorente mit. Dabei wird dem Finanzamt auch die Summe aller Anpassungsbeträge seit Rentenbeginn übermittelt. Eine „Auf-Null“-Stellung wird in der Darstellung der Rentenbezugsbescheinigung an das Finanzamt nicht vorgenommen. Die dann folgende Berechnung der Freibeträge erfolgt ausschließlich durch die Finanzbehörde. Weitere Fragen zur Darstellung, bzw. Berechnung des Freibetrages können vom Finanzamt beantwortet werden. Das Berechnungsbeispiel, welches von Horst T. dargestellt wurde, stellt die Vorgehensweise bei der Ermittlung des Freibetrages gut dar. In der Ausgabe 2/2015 von „Finanztest“ wird ebenfalls ein Beispiel publiziert.