Mütterrente 2014 und Rentenanpassungsbetrag

von
Schießl Konradiert

Kaum vorstellbar, der Wunsch von Michael
Rudolph vom 01.02.15 "Ich bitte auch das
"DRV-Experten Team" um eine kritische Bewertung meiner Ausführungen"

Das Thema Steuer ist für manche hier"unkeusch"
Will deshalb nachhaken, obwohl dies für mich
als nicht Steuerzahler egal sein kann"

Kann mir aber vorstellen, auch andere Rentnern wurden falsche Beträge genannt
und es wird zuviel Steuer bezahlt.

Jahresbrutto Rente 2014 meiner Frau 7237,02 und der Anpassungsbetrag 505, die
RV. nannte aber schriftlich 579,12.

Habe dies heute bei der RV Bayern Süd rekla-
miert.

MfG.

von
Michael Rudolph

Zitiert von: Schießl Konradiert

Kaum vorstellbar, der Wunsch von Michael
Rudolph vom 01.02.15 "Ich bitte auch das
"DRV-Experten Team" um eine kritische Bewertung meiner Ausführungen" ............

Und hier noch ein kleiner "Nachschlag":

[Horst T. hatte in seinem Beitrag vom 29.01.15 mit "falschen" Ansätzen gearbeitet (Mütterrente + Renten-
wert aus 2005), aber vielleicht die "richtige"
Spur gelegt.]

Ich selbst hatte einen Gedanken zu einer Art
"Abzinsung" (vielleicht zu früh) verworfen.

Und was ergibt sich nun aus dem bislang dis-
kutierten Beispiel "Schießl"?

1. Man berechnet tatsächlich(!) die Mütter-
rente mit dem RW_2005 (26,13 €) und
erhält einen fiktiven Betrag von 783,90 €
(5 * 26,13 € * 6 Monate).
2. Der Vergleich mit dem für 2014 ausgewie-
senen Anpassungsbetrag (858,30 €) er-
gibt nun (auf wundersame Weise) eine
Differenz von 74,40 €.

(Dieser Wert kommt mir irgendwie bekannt
vor.)

Vielleicht ist dies für andere Forenbesucher
ein kleiner Anreiz, mit minimalem Rechenauf-
wand ihre eigenen Mitteilungen zu prüfen!?

FRAGE:
Was sagt das "Experten-Team der DRV" da-
zu?
Mögliche (und allgemein beliebte) Antwort:
"Ein technischer Fehler in unserer Berech- nungssoftware" oder so ähnlich.

von
Michael Rudolph

Zitiert von: Michael Rudolph

.................

2. Der Vergleich mit dem für 2014 ausgewie-
senen Anpassungsbetrag (858,30 €) er-
gibt nun (auf wundersame Weise) eine
Differenz von 74,40 €.

BERICHTIGUNG
(Wieder mal der "Fehlerteufel"):

Es muß unter 2. natürlich heißen:
"für die in 2014 gezahlte Mütterrente (858,30 €)"

Man kann den ganzen Sachverhalt auch so
darstellen:

von
Konrad Schießl

Nochmals in eigener Sache, kurz und bündig,
was stimmt für das Steuerjahr 2014.

Meine laienhafte Ausrechnung mit 505, oder
der genannte Betrag der Rentenversicherung
579,12, Rundungen ausgeklammert.

MfG.

von
Michael Rudolph

Zitiert von: Konrad Schießl

Nochmals in eigener Sache, kurz und bündig,
was stimmt für das Steuerjahr 2014.

Meine laienhafte Ausrechnung mit 505, oder
der genannte Betrag der Rentenversicherung
579,12, Rundungen ausgeklammert.

MfG.

Ich vermute, daß ICH angesprochen werde.

Ich habe wohl etwas mißverständlich formuliert. Mit "Man berechnet ..." meinte ich "Die DRV berechnet ... FALSCH"! In meinem Beitrag habe ich nur versucht, den
möglichen Berechnungsfehler der DRV zu er-
klären. Ich bleibe also bei meinen vorherigen
Aussagen - insbesondere, daß der Rentenan-
passungsbetrag in unseren Beispielen um ca. 74,20 € zu hoch angesetzt wurde. (Und
dieser Betrag entspricht eben der Renten-
anpassung der Mütterrente, WÄRE sie denn
seit 2005 gezahlt worden!) Der KORREKTE Anpassungsbetrag beträgt also nach meiner
Auffassung nach wie vor ca. 504,69 €.

--> (7.237 - 504,69) € = 6.732,31 €,
--> davon 50% = 3.366,15 € = zustehender Freibetrag!

Ja: Der Betrag "6.732,31 €" ist NICHT die Rente des Jahres 2005. Das Endergebnis ist dennoch
richtig!! Und somit kann das Finanzamt trotz des
falschen Zwischenwertes den Freibetrag korrekt
berechnen!?

--> alter Freibetrag: 2.937 €
--> zusätzl. Freibetrag durch Mütterrente: 429,15 €
--> SUMME = 3.366,15 € = zustehender Freibetrag.
--> siehe oben

[Und da sich meine eigene Frage zu dieser Problematik seit dem 16.01.15 bei der DRV "in (Nicht-)Bearbeitung" befindet, habe ich heute eine Beschwerde nachgeschoben -
zusätzlich unter Hinweis auf die hier geführte
Diskussion. Vielleicht folgt die DRV ja auch
meinem Vorschlag, eine grundsätzliche Auf-
klärung in diesem Forum bzw. unter "Aktuelles" zu veröffentlichen!?]

von
Michael Rudolph

Heute mein letzter Beitrag zu diesem Thema!

Ich habe heute von der "DRV Bund" eine aus-
führliche (mit Zahlenwerten belegte) Begründung
erhalten, warum der für 2014 ausgewiesene
Rentenanpassungsbetrag richtig sei.

Entscheidend ist offensichtlich die Regelung des
§ 22 Nr. 1 EStG (Einkommensteuergesetz).

Hierzu ein Auszug aus einem BMF-Schreiben vom
13.09.2010 (BStBl 2010 I S. 681 Tz. 172):

"Der steuerfreie Teil der Rente ist in dem VERHÄLTNIS anzupassen, in dem der veränderte Jahresbetrag der Rente zum Jahresbetrag der Rente steht, der der Ermittlung des bisherigen steuerfreien Teils der Rente zugrunde gelegen hat. Regelmäßige Anpassungen des Jahresbetrags der Rente bleiben dabei außer Betracht (§ 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Satz 7 EStG). Die für die Berechnung erforderlichen Angaben ergeben sich aus der Rentenbezugsmitteilung."

Das unscheinbare Wort "Verhältnis" bewirkt dann
einen ganz anderen Berechnungsweg als von mir
vermutet. Ohne nun wieder irgendwelche Zahlen-
werte zu benutzen, kann festgestellt werden,
daß während der Berechnung mit "fiktiven" (Zwischen-)Werten gearbeitet wird (im Antwort-
schreiben der DRV: "fiktive neue Monatsrente").

Wenn also die von DRV erfolgten Berechnungen
in Anwendung des Steuerrechts richtig sind - was ich nun gerne glauben möchte -, so bleibt immer noch der ungeklärte Widerspruch bestehen, wa-
rum der sich dann ergebene "neue" Freibeitrag von dem überall(!) behaupteten Anspruch
"alter Freibetrag + 50% zusätzlicher Freibetrag aus der Mütterrente" = zustehender Freibetrag)" zu
Ungunsten der Betroffenen unterscheidet.

Ich sehe (für mich) das Thema an dieser Stelle dennoch als abgehandelt an.

von
Hans Wünnenberg

Sehr geehrte Damen und Herren,
haben Sie sich schon mal mit dem Rentenanpassungsbetrag beschäftigt, der nach Einführung der zusätzlichen Mütterrente in 2014 für die Finanzämter errechnet wird?
Der Rentenanpassungsbetrag (RAB) ist definiert: Differenz zwischen Summe Rente 2014 und Summe Differenz 1 Jahr nach
Rentenbeginn. Für meine Frau beträgt dieser Betrag 603,48 €; die Deutsche Renten Vers. teilt mir aber mit, dass der RAB
133,14 € beträgt. Die Begründung für den anderen Betrag ist in einer speziellen Berechnung gegeben, die erforderlich ist,
weil sich persönliche Entgeltpunkte und aktueller Rentenwert zum gleichen Stichtag geändert haben. Ich würde gerne Ihre
Meinung hierzu erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Wünnenberg

von
Konrad Schießl

Seit Tagen beschäftige ich mich damit,komme
aber zu keiner begreifbaren Lösung.

Im Heft 2/2015 ist Seite 56 ein Muster Bei-
spiel aufgeführt, habe genau so gerechnet,
weil dies mir begreiflich erscheint.

Leider stimmt aber das Ergebnis nicht mit
den Anpassungsbetrag, gemeldet von der RV.
Bayern Süd überein.

An sich könnte miir das egal sein, da ich seit Jahren nicht mehr steuerpflichtig bin.

Will hierzu gerne Zahlen nennen:

Meine Frau bekommt für 5 Geburten a /28,61 x 5 12 1716,60 mehr Brutto-
rente und in 2014 waren es für 6 Monate
858,30 Brutto. Habe als neuen Anpassungs-
betrag 504,69 errechnet, die Rentenvers.
nannte aber bei der Bestätigung für 2014
579,12.

Ausgehend vom Jahre 2005 erhielt meine
Frau bei 18.7333 Entgeltpunkte x 26,13 RW. in 2005 5874 Bruttorente, dies ergab
bei 50% 2937 steuerlichen Freibetrag.

Theoretisch kämen jetzt noch, ausgehend von 23,7333 EP- und 1716,60 mehr
Bruttorente zu dem Freibetrag von 2937 noch 858 Euro hinzu, die Hälfte von 429
in 2014. dies ergab 504,69, statt wie be-
stätigt 579,12.
Inzwischen weiß ich woran dies liegt und nenne hierzu die Quelle:

Paragraf 22 Einkommensteuergesetz Absatz
1 und 2, der da lautet:
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Jahres-
betrag der Rente und dem der Besteuerung
unterliegenden Anteil der Rente ist der
steuerfreie Teil der Rente.

Abweichend hiervon ist der steuerfreie Teil
der Rente bei einer Veränderung anzupassen,in dem der veränderte Jahresbe-
trag der Rente steht, der der Ermittlung
des steuerfreien Teils der zugrunde liegt.

Solche Beamten Deutsche Auslegungen
waren mir schon immer ein Greuel.

"Test ergänzt seine Aussage nicht",obwohl
ich nicht steuerpflichtig bin mache ich für
2014 eine Steuererklärung,mal sehen was rauskommt.

MfG.

von
Hans Wünnenberg

Sehr geehrter Herr Schießl,
suchen Sie mal im Internet nach "Alterseinkünftegesetz", und dann Besteuerung der Rente nach dem Alterseinkünftegesetz vom Bundesfinanzministerium öffnen. Dort wird auf der Seite 9 in Beispiel 3 aufgeführt, wie sich der Freibetrag ändert.
Unabhängig davon hat mir die DRV Unterlagen zur Berechnung des Rentenanpassungsbetrages zugeschickt. Demnach muss eine spezielle Berechnung angestellt werden, weil sich persönliche Entgeltpunkte und der aktuelle Rentenwert zum gleichen Stichtag geändert hat.
Wenn Sie mögen, kann ich die Berechnungen Ihnen zu schicken (sind allerdings als Excel-Blätter).
Außerdem habe ich diese Berechnungen auch an den Bund der Steuerzahler geschickt. Die Antwort wird noch etwas dauern, weil alle Daten der DRV erst Ende Februar bei den Finanzämtern sind.

email: hans.wuennenberg@t-online.de

MfG
H. Wünnenberg

von
Lupo

@Konrad Schießl

Der von der DRV mitgeteilte Anpassungsbetrag für das Jahr 2014 lässt sich anhand Ihrer Angaben wie folgt nachvollziehen:

1. Halbjahr 2014

Ausgangsbetrag für die Feststellung des Anpassungsbetrages ist die mtl. Bruttodurchschnittsrente für das Jahr 2005 mit 489,50 Euro.

Mtl. Bruttorente 527,16 - 489,50 = 37,66 x 6 Mte. = 225,96 Euro Anpassungsbetrag

2. Halbjahr 2014

Aufgrund der Mütterrente ist ab dem 01.07.2014 ein Ausgangsbetrag von 620,15 Euro (23,7333 Entgeltpunkte x 26,13 aktueller Rentenwert für das Jahr 2005) maßgebend.

Mtl. Bruttorente 679,01 - 620,15 = 58,86 x 6 Mte. = 353,16 Euro Anpassungsbetrag

Gesamter Anpassungsbetrag für das Jahr 2014:
225,96 + 353,16 = 579,12 Euro

von
Konrad Schießl

Darauf wäre ic h nie gekommen, alle An-
erkenung "Lupo"

Einfach und doch richtig.

Herzlichen Dank an alle die sich damit be-
schäftigt haben

MfG.

von
Michael Rudolph

Zitiert von: Lupo

@Konrad Schießl

Der von der DRV mitgeteilte Anpassungsbetrag für das Jahr 2014 lässt sich anhand Ihrer Angaben wie folgt nachvollziehen: ..........

Ja, Lupo (und Konrad Schießl):

Nachvollzogen wurde die DRV-Berechnung bereits Anfang
Februar durch meine Wenigkeit. Ist Euch beiden die
Problematik denn immer noch nicht bekannt?

Dann empfehle ich unter anderem, die Pressemitteilung
des Bundes der Steuerzahler vom 17.02.15 zu lesen.
(Mitglieder können sich zusätzlich das entsprechende
Schreiben an das Bundesfinanzministerium herunterladen.

Nun kommt also (endlich) Bewegung ins Spiel, und jeder
möge vorab einen Tip abgeben für das Spiel
"Finanzverwaltung - DRV". Mein Tip lautet "1:0".

von
Michael Rudolph

Zitiert von: Hans Wünnenberg

...
Der Rentenanpassungsbetrag (RAB) ist definiert: Differenz zwischen Summe Rente 2014 und Summe Differenz 1 Jahr nach Rentenbeginn. Für meine Frau beträgt dieser Betrag 603,48 €; die Deutsche Renten Vers. teilt mir aber mit, dass der RAB 133,14 € beträgt.
...

Der Wert "603,48 €" ist tatsächlich die Differenz
zwischen der ursprünglichen und der in 2014 ge-
zahlten Rente, aber eben NICHT der Rentenan-
passungsbetrag. Die Mütterrente ist eine "außer-
ordentliche" Rentenerhöhung und darf nicht als
"Anpassung" gedeutet werden.

Und die "FIKTION" der DRV zum Anpassungs-
betrag?

Der Wert "133,14 €" wurde von der DRV falsch
berechnet. Er dürfte nur ca. 88,47 € betragen.
Die Differenz in Höhe von ca. "44,67 " ist gerade
der Anpassungs-Teilbetrag, der sich ergeben würde, wenn die Mütterrente bereits seit 2005
gezahlt würde!! Ich habe das hier im Forum am
Beispiel "Schießl" bereits diskutiert.

Die Höhe der "Fehlbeträge" ist vom Rentenbe-
ginn, der Anzahl der berücksichtigten Kinder und
dem "Tarifgebiet" (Rentenwerte West/Ost) ab-
hängig.

von
Konrad Schießl

Muss ich das für mich nunmehr so deuten:

Cent genau 7.237,02 minus 3.366,15
nunmehr richtiger Freibetrag verbleiben
3.870,87 - 3.366,15 Euro 504,72 An-
passungsbetrag und nicht 579,12 wie
von der RV. festgestellt.
Diese Berechnung würde sinngemäß mit dem
Musterbeispiel in "Test 2/2015" auch über-
einstimmen.

Stimmt dies nicht bitte ich den Herrgott
für mich Hirn regnen zu lassen.

MfG.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Wann bin ich berufsunfähig?

Den Lebensstandard halten, wenn Berufsunfähigkeit eintritt – das ist der Sinn einer privaten BU-Versicherung. Aber wann genau zahlt die Versicherung?

Rente 

Teilrente: Für wen sie sich lohnt

Wer eine Altersrente beantragt, kann statt einer Vollrente eine Teilrente wählen. Vorteile und mögliche Nachteile.

Rente 

Rentenversicherungsnummer: Wo finde ich sie?

Was ist die Rentenversicherungsnummer? Welche habe ich? Und wie kann ich eine RVNR beantragen? Alles Wichtige zur Rentenversicherungsnummer.

Rente 

Rentenerhöhung 2023: Deutliches Plus

Von Juli an bekommen Millionen Menschen deutlich mehr Rente. Warum das so ist und was die nächsten Jahre bringen könnten.

Altersvorsorge 

Diese Steuermythen halten sich hartnäckig

Acht Mythen rund um die Steuererklärung und was wirklich dran ist.