Seit Tagen beschäftige ich mich damit,komme
aber zu keiner begreifbaren Lösung.
Im Heft 2/2015 ist Seite 56 ein Muster Bei-
spiel aufgeführt, habe genau so gerechnet,
weil dies mir begreiflich erscheint.
Leider stimmt aber das Ergebnis nicht mit
den Anpassungsbetrag, gemeldet von der RV.
Bayern Süd überein.
An sich könnte miir das egal sein, da ich seit Jahren nicht mehr steuerpflichtig bin.
Will hierzu gerne Zahlen nennen:
Meine Frau bekommt für 5 Geburten a /28,61 x 5 12 1716,60 mehr Brutto-
rente und in 2014 waren es für 6 Monate
858,30 Brutto. Habe als neuen Anpassungs-
betrag 504,69 errechnet, die Rentenvers.
nannte aber bei der Bestätigung für 2014
579,12.
Ausgehend vom Jahre 2005 erhielt meine
Frau bei 18.7333 Entgeltpunkte x 26,13 RW. in 2005 5874 Bruttorente, dies ergab
bei 50% 2937 steuerlichen Freibetrag.
Theoretisch kämen jetzt noch, ausgehend von 23,7333 EP- und 1716,60 mehr
Bruttorente zu dem Freibetrag von 2937 noch 858 Euro hinzu, die Hälfte von 429
in 2014. dies ergab 504,69, statt wie be-
stätigt 579,12.
Inzwischen weiß ich woran dies liegt und nenne hierzu die Quelle:
Paragraf 22 Einkommensteuergesetz Absatz
1 und 2, der da lautet:
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Jahres-
betrag der Rente und dem der Besteuerung
unterliegenden Anteil der Rente ist der
steuerfreie Teil der Rente.
Abweichend hiervon ist der steuerfreie Teil
der Rente bei einer Veränderung anzupassen,in dem der veränderte Jahresbe-
trag der Rente steht, der der Ermittlung
des steuerfreien Teils der zugrunde liegt.
Solche Beamten Deutsche Auslegungen
waren mir schon immer ein Greuel.
"Test ergänzt seine Aussage nicht",obwohl
ich nicht steuerpflichtig bin mache ich für
2014 eine Steuererklärung,mal sehen was rauskommt.
MfG.