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Experten-Antwort

Mütterrente

von Mama27.03.2015 | 16:38
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13 Antworten

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Ich habe EMRente beantragt, wie wird die Mütterrente berechnet ? Oder bekommt man die erst mit der Altersrente ?

Antworten vom Expertenteam

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Selbstverständlich wird bei der Berechnung der EM-Rente auch die „Mütterrente“ berücksichtigt.

Den ausführlichen Erläuterungen von Claire Grube und W*lfgang wird zugestimmt.

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12 Antworten

senf-dazuam 27.03.2015 | 17:29
Die 'Mütterrente' ist nur ein griffiger Name für verlängerte Kindererziehungszeiten (KEZ). Bei einer Rentenberechnung ab 7/2014 (egal ob Altersrente oder EM-Rente), werden für jedes vor 1992 geborene Kind bis zu 24 Monate an KEZ angerechnet. Diese wirken sich dann auf die in Ihrem Versicherungsleben erworbenen Entgeltpunkte (EP) aus. Das können dann *bis zu* 2 EP mehr sein, weniger ist auch möglich, wenn Sie z.B. kurz nach der Geburt wieder gearbeitet haben. Wenn sich dadurch auch der Durchschnittswert verbessert (ganz grob: EP durch Monate im Versicherungsverlauf), dann erhöht sich durch die bessere Bewertung der Zurechnungszeit (bis zum 62. Lebensjahr) nochmals Ihre Rente.
Claire Grubeam 27.03.2015 | 18:29
Zitat von Mama anzeigenausblenden
Die "Mütterrente" gibt es überhaupt nur für vor dem 01.01.1992 geborene Kinder, denn für später geborene Kinder gab es schon bisher 36 Monate Kindererziehungszeit. Wenn der Rentenbeginn vor dem 01.07.2014 war, gibt es jetzt pauschal 1,0000 Entgeltpunkt pro Kind, für das im 12. Monat nach dem Monat der Geburt eine Kindererziehungszeit anzurechnen war (§ 307d SGB VI). Beginnt die Rente ab 01.07.2014, werden statt bisher 12, jetzt 24 Monate Kindererziehungszeit bei der Rentenberechnung berücksichtigt (§ 249 SGB VI). Die Zahlung für die zusätzlichen 12 Monate Kindererziehungszeit wird bei einer Berücksichtigung im Rahmen der Rentenberechnung als Betrag nicht besonders ausgewiesen.
Rentenzombieam 27.03.2015 | 20:17
Wer EM-Rente erhält, bekommt keine Mütterrente mehr.
GroKoam 27.03.2015 | 21:30
Ich habe EMRente beantragt, wie wird die Mütterrente berechnet ? Oder bekommt man die erst mit der Altersrente ?
Wer EM-Rente erhält, bekommt keine Mütterrente mehr.
Nie mehr?
Gackiam 27.03.2015 | 22:58
Wer EM-Rente erhält, bekommt keine Mütterrente mehr.
Nie mehr?
Doch, eine ausnahme gibt es ganz gewiss: Wenn jemand zum Zombie wird!
W*lfgangam 28.03.2015 | 13:59
...das mag bei Ihnen zutreffen, falls Ihre Eltern Sie so empfinden - ansonsten sind natürliche Zombies in freier Wildbahn elternlos ;-) Gruß w.
Mamaam 28.03.2015 | 15:13
Warum gibt es immer wieder Leute wie Gacki oder Groko die ihren blöden Senf dazu geben. Das hier ist so ein schönes Forum und ich bin froh mal eine Farge stellen zu können. Zu meiner Frage: Ich habe 2 Söhne die vor 1980 geboren wurden. Bin 1956 geboren. Die EMR ist beantragt. Warum soll man nach der EMR wenn man die Altersrente bekommt keine Mütterrente mehr bekommen ?? fällt die dann ganz weg ?
W*lfgangam 28.03.2015 | 17:33
Hallo Mama, Claire Grube hat es schon gesagt, bei jeder Rente (egal ob EM- oder Altersrente) ab 01.07.2014 oder später bewilligt ist die 'Mütterrente' in der Rente drin - und natürlich bleibt sie auch in der Altersrente erhalten. Entweder läuft die EM-Rente mit der 'Mütterrente' bis dahin durch und wird bei 'Umwandlung' in Altersrente erhalten bleiben, oder, falls EM-Rente vorher wegfällt, wird sie in der späteren Altersrente als 'Mütterrente' wieder drin sein. Gruß w. >Warum gibt es immer wieder Leute wie Gacki oder Groko die ihren blöden Senf dazu geben …die leben eben nur von Senf, der sein (blödes) Haltbarkeitsdatum lange überschritten hat ;-)
Gackiam 28.03.2015 | 19:41
Ausgerechnet der Sabbel-w. muß das sagen.....
Gackiam 28.03.2015 | 19:39
Damit wir auf die "Farge" auch ganz qualifiziert antworten und unser profundes Fachwissen bestens beisteuern können!
Sonderschulmeisteram 28.03.2015 | 19:43
Geht Eckestehen und dann Nachsitzen, ihr garstigen Flegel! Damit ihr mal Benehmen lernt in solch einem Forum!
GroKoam 29.03.2015 | 08:53
Auch Dich liebt Jesus.
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