Hallo Berta,
wenn Ihre Rente im November 2014 begonnen hat, wurden Ihnen - sofern die Voraussetzungen erfüllt sind - pro Kind 24 Kalendermonate Kindererziehungszeit anerkannt, für beide Kinder also insgesamt 4 Jahre. Dies müsste aus Ihrem Rentenbescheid hervorgehen.
Das zweite Jahr der Kindererziehung bezeichnet man als sogenannte "Mütterrente".
Wer am 01.07.2014 bereits einen Rentenanspruch hatte,bekommt die "Mütterrente" in Form eines Zuschlags zur Rente.