Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

mütterrente

von berta23.02.2015 | 12:50
1233 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
hallo,ich bekomme seit letzten jahr november rente und bin jetzt 61 jahre alt,bekomme aber keine mütterrente ,obwohl ich zwei kinder 1978 1988 habe.bei nachfrage sagte man mir ,mütterente bekommen nur die, die bis juni 2014 schon in rente waren!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Berta,

wenn Ihre Rente im November 2014 begonnen hat, wurden Ihnen - sofern die Voraussetzungen erfüllt sind - pro Kind 24 Kalendermonate Kindererziehungszeit anerkannt, für beide Kinder also insgesamt 4 Jahre. Dies müsste aus Ihrem Rentenbescheid hervorgehen.

Das zweite Jahr der Kindererziehung bezeichnet man als sogenannte "Mütterrente".

Wer am 01.07.2014 bereits einen Rentenanspruch hatte,bekommt die "Mütterrente" in Form eines Zuschlags zur Rente.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Torstenam 23.02.2015 | 13:12
Hallo Berta, "Mütterrente" ist nur der geläufige Ausdruck in der Presse. In der von Ihnen bereits bezogenen Altersrente sind Ihre Kinder schon berücksichtigt. Wenn Sie sich Ihren Rentenbescheid genauer anschauen, werden Sie dort Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten finden. Diese Zeiten werden in der Presse gerne "Mütterrente" genannt, diese Zeiten erhöhen Ihre monatliche Rente. Daher bekommen Sie keine zusätzliche Rente. Bei Fragen können Sie sich jeder Zeit an Ihre Rentenversicherung wenden. LG Torsten
Jonasam 23.02.2015 | 13:19
Hallo berta! Eine Mütterrente gibt es nicht. Dieser Begriff ist durch die Medien und die Politik geprägt worden. Es sind in diesem Zusammenhang zwei Personengruppen zu unterscheiden. 1. Rentner, die am 30.06.2014 eine Rente bezogen haben. 2. Rentner, die am 30.06.2014 KEINE Rente bezogen haben. Vereinfacht dargestellt (ohne Besonderheiten) heißt das: Die Personen nach Nr. 1 bekommen zu Ihrer Rente zusätzliche Entgeltpunkte (1 Entgeltpunkt pro Kind, dass im 12. Monat erzogen wurde). Dies ist in § 307d SGB VI geregelt. Die Personen nach Nr. 2 bekommen ein zusätzliches Jahr Kindererziehungszeiten nach § 249 SGB VI. Nun also 2 Jahre statt einem Jahr. Dies aber nur, wenn das Kind tatsächlich erzogen wurde und keine andere Person einen Zusachlag nach § 307d SGB VI erhält (z. B. Wechsel in der Erziehung ab dem 13. Monat) Für Sie bedeutet dies, dass aus Ihrem Bescheid hervorgehen müsste, dass Sie für jedes Kind zwei Jahre mit Kindererziehungszeiten bekommen haben. Ihre "Mütterrente" besteht also darin, dass Sie 24 Kalendermonate statt 12 Kalendermonate mit Kindererziehungszeiten erhalten. Dies wirkt sich dann i. d. R. Rentensteigernd aus. MfG Jonas
W*lfgangam 23.02.2015 | 20:32
Hallo berta, zunächst, zur endgültigen Aufklärung empfehle ich, eine Beratungsstelle (Rathaus oder DRV) in der Nähe aufzusuchen, die Ihre Unterlagen/Daten auswertet. Nicht immer kommt es zu einer 'Mütterrente' oder zu einem Zuschlag zu einer bereits gezahlten _eigenen_ Altersrente. Jonas hat es richtig - allerdings _etwas_ paragraphenlastig für das einfache Verständnis - dargestellt. Keine 'Mütterrente'/keinen Zuschlag zur bestehenden Altersrente wird es dann geben, wenn die Kinder keine leiblichen Kinder sind, 'nur' Adoptiv- oder Pflegekinder, die in den ersten 12 Monaten (richtig: genau im 12. Monat) nicht 'erzogen' worden sind/nicht im eigenen Haushalt gewesen sind. Auch Auslandserziehung in den ersten 12/dem letzten 12. Monat führt nicht zur 'Mütterrente'. Wenn im November '14 tatsächliche die eigene Altersrente begonnen hat, ist die 'Mütterrente' da drin (was nicht bedeutet, dass Sie im 2./zusätzlichen Jahr Beitragszeit auch den vollen Wertzuwachs erhalten). Falls es nur eine Witwenrente war, ist die Frage weiter offen: wie oben, Beratungsstelle aufsuchen. Gruß w.
LSam 23.02.2015 | 21:01
ergänzende Anmerkung . Wenn Rentenbeginn nach dem 30.06.2014 liegt, wird die Berechnung von Entgeltpunkten für die Kindererziehung (die ersten 12 Mon. je Kind), vorgenommen wie bisher üblich. . Auch eine Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG)durch die Bewertung der Kindererziehungszeit mit gleichzeitigem Verdienst kann die Bewertung der Kindererziehungszeit reduzieren, gibt es dann nicht die 0,9996 je Kind für 12 Monate, sondern einen geringeren Wert, im Ausnahmefall, bei hoher Überschreitung der BBG, kann die Bewertung der KEZ gegen Null gehen, entstehen keine zusätzlichen Entgeltpunkte.
Konrad Schießlam 24.02.2015 | 17:09
Es ist doch egal, wie das Kind heißt, Mütter- rente, Zuschlag oder der 2. Entgeltpunkt für eine Geburt vor 1992. Gekürzt wird nur, wenn die höchst zulässigen Entgeltpunkte im Geburtsjahr oder dem Jahr nach dem Geburtsjahr der Verdienst aus Arbeit so hoch war, dass der nunmehr 2. EP. die Höchstpunkte übersteigt. Angenommen Geburtsjahr 1985 höchst EP- 1,8364 erreichte Punktzahl 0,83 Arbeits- verdienst und 1. EP. für Kind= 1,8300 EP., so mit 28,61 Rente. Jahr 1986 1,8347 höchst zulässige EP. durch Arbeitsverdienst 1 EP. plus 1 EP. Mütterrente ergäbe ja 2 volle EP. Nicht zulässig bei Rentenbeginn ab 1.7.2014 - 28,61 x 0,8347 23,88 Rentenwert des 2.EP. Diese Kürzung gibt es für Bestandsrentner vor dem 1.7.2014 nicht. MfG.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026