Hallo Fragende,
eine Verlängerung der 'Pflichtbeitragszeit für Kindererziehung' (KEZ) um je weitere 12 Monate erkennt man/frau daran, dass Sie inzwischen einen Bescheid der DRV über die Verlängerung erhalten hat. Im aktuellen Versicherungsverlauf: siehe Beitrag von Schade.
An der Höhe der Rente/neue Rentenauskunft oder Renteninformation ist es nicht zwingend erkennbar. Die zusätzlichen 12 Monate Pflichtbeitragszeit können ja mit bereits bestehen Rentenzeiten 'kollidieren'. Bei hohen versicherungspflichtigen Einkünften im 2. Jahr kann es zu Begrenzungen/'Kürzungen der Mütterrente' kommen bis hin zum Null-Zuwachs. Reine Anrechnungszeiten in dieser Zeit/allen Zeiten (z. B. Arbeitslosenzeiten) können ihren relativ guten Gesamtleistungswert 'verlieren', weil die KEZ einen Hauch höher bewertet wird.
Im Ergebnis stehen in der Rentenauskunft (Anlage 6) zwar max. knapp 4 Entgeltpunkte *) für KEZ drin, heißt aber zunächst nur, dass die 'Mütterrente' bereits berücksichtigt worden ist – sagt aber noch nichts darüber aus, ob auch wirklich 2 volle Punkte mitzurechnen sind.
Gruß
w.
*) bei FRG-Zeiten/anerkannter Auslandserziehung max. knapp 2,4 EP möglich.