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Experten-Antwort

Mütterrente

von Fragende10.02.2015 | 18:26
1606 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Zum verstehen ist es mit der Mütterrente doch sehr kompliziert für noch nicht Rentner. Ich habe 2 Kinder die vor 1992 geboren sind. An die Experten meine Fragen: 1. Wie kann man in der Rentenauskunft, die anerkannte Mütterrente für noch nicht Rentner erkennen? 2. Wird die Mütterrente bei der Berechnung auf die Entgeltpunkte bewertet, oder wird diese bei der Mindestversicherungszeit von 5 Jahre berücksichtigt? 3. Oder wird die Mütterrente der Beitragszeit von 35 Jahre zugeordnet? Vielen Dank für eine Antwort.

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3 Antworten

Schadeam 10.02.2015 | 18:52
Zu 1) daran dass die Rente ca 60 € höher ist als in der letzten Rentenauskunft und daran, dass im Versicherungsverlauf nunmehr in den ersten 24 Monaten Pflichtbeiträge für Kindererziehung Stehen. Zu2) ja für 2 Kinder haben Sie 4 Engeltpunkte und 4 JAHRE Beitragszeit, wenn Sie sonst noch mindestens 1 Jahr haben, sind 5 Jahre voll. Zu 3) auf die 35 Jahre hat das zusätzliche Kindejahr keinen Einfluß, weil hier schon bisher die Zeite mitzählten, in denen Frau Kinder unter 10 erzogen hat. Mehr erfahren Sie im persönlichen Beratungsgespräch.
W*lfgangam 10.02.2015 | 19:40
Hallo Fragende, eine Verlängerung der 'Pflichtbeitragszeit für Kindererziehung' (KEZ) um je weitere 12 Monate erkennt man/frau daran, dass Sie inzwischen einen Bescheid der DRV über die Verlängerung erhalten hat. Im aktuellen Versicherungsverlauf: siehe Beitrag von Schade. An der Höhe der Rente/neue Rentenauskunft oder Renteninformation ist es nicht zwingend erkennbar. Die zusätzlichen 12 Monate Pflichtbeitragszeit können ja mit bereits bestehen Rentenzeiten 'kollidieren'. Bei hohen versicherungspflichtigen Einkünften im 2. Jahr kann es zu Begrenzungen/'Kürzungen der Mütterrente' kommen bis hin zum Null-Zuwachs. Reine Anrechnungszeiten in dieser Zeit/allen Zeiten (z. B. Arbeitslosenzeiten) können ihren relativ guten Gesamtleistungswert 'verlieren', weil die KEZ einen Hauch höher bewertet wird. Im Ergebnis stehen in der Rentenauskunft (Anlage 6) zwar max. knapp 4 Entgeltpunkte *) für KEZ drin, heißt aber zunächst nur, dass die 'Mütterrente' bereits berücksichtigt worden ist – sagt aber noch nichts darüber aus, ob auch wirklich 2 volle Punkte mitzurechnen sind. Gruß w. *) bei FRG-Zeiten/anerkannter Auslandserziehung max. knapp 2,4 EP möglich.
Fragendeam 11.02.2015 | 20:19
Hallo Vielen Dank für Ihre Antworten. Sie haben mir sehr geholfen. Mit freundlichen Grüßen
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